Reha abgelehnt und nun?

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von Mara1963, 6. März 2019.

  1. Mara1963

    Mara1963 Guest

    Mein Rehaantrag wurde abgelehnt mit der Begründung nach § 12 Abs. 2 (SGB VI) werden Leistungen zur med. Reha nicht vor Ablauf von 4 Jahren nach Durchführung einer solchen letzen getragen...

    Meine letzte Reha war im Okt./Nov. 2016.

    Nun gebe ich nicht auf und werde Widerspruch einlegen.
    Hab ich wohl eine Chance, was meint ihr?

    Habt ihr Tipps, wie ich den Widerspruch am besten formuliere, würde mich sehr freuen über Anregungen!

    Viele Grüße
    von Mara
     
  2. Stine

    Stine Moderatorin

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    Hallo Mara, du könntest ein Schreiben deines behandelnden Arztes beifügen, in dem bescheinigt wird, dass sich deine Beschwerden in den letzten zwei Jahren so verstärkt haben, dass eine Reha bereits vor Ablauf von vier Jahren dringend notwendig wäre. So hat es bei mir früher bisher geklappt. Viel Erfolg beim Widerspruch.
     
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  3. francop

    francop Aktives Mitglied

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    Hi, ist ja mit der Ablehnerei nicht immer so einfach für uns Betroffene....würde daher schauen, dass du dich beraten läßt z-b- von der Rheumaliga wir du den Einspruch am besten formulierst....am Ende geht es ja um die Begründung warum du nach etwa 2 Jahren wieder hin musst

    Zum Teil werden vom Einreicher und oder vom Entscheider aber auch Formfehler gemacht und da braucht es dann Profis

    Lass dich auf jedem Fall nicht so leicht abwimmeln...viel Erfolg
     
  4. Mara1963

    Mara1963 Guest

    So werde ich das machen Stine,

    ist allerdings etwas kompliziert, mein Hausarzt schreibt mir sowas nicht, da er der Meinung ist das soll der Rheumatologe erledigen, der verdient schließlich mehr als er; so sagt er das immer zu mir.

    Zum Rheumatologen komme ich erst wieder am 01.04., das dauert zu lange, ich muss ja die Frist einhalten. Evtl. rufe ich dort mal an.
    Oder würde es auch genügen, wenn ich einfach erstmal einen Widerspruch mache in etwa so:

    Sehr geehrter Herr ....,
    am ....... habe ich eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme beantragt. Meinen Antrag haben Sie mit Bescheid vom ....... abgelehnt.
    Gegen diesen ablehnenden Bescheid lege ich hiermit Widerspruch ein.

    Grüße von Mara
     
  5. sumsemann

    sumsemann Bekanntes Mitglied

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    Das reicht erstmal, Mara. Du hast die Frist eingehalten und reicht den Rest nach.
    Viel Erfolg
    Sumsemann
     
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  6. Stine

    Stine Moderatorin

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    Genau so, Mara.
     
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  7. Mara1963

    Mara1963 Guest

    Ich habe vorhin probiert beim Rheumatologen anzurufen, die sind im Urlaub bis nächste Woche, aber da werde ich mich nochmal bei ihm melden und nachfragen nach Erfahrungswerten, der hatte bestimmt schon solche Fälle wie mich :)

    Ich könnte ja auch so schreiben:

    „Entgegen Ihrer Ansicht sind bei mir die persönlichen Voraussetzungen für die Bewilligung einer stationären Rehabilitationsmaßnahme absolut erfüllt." Ich bitte ausdrücklich darum eine ergänzende medizinische Stellungnahme bei dem mich behandelnden Arzt Dr. Rheumatologe XXX anzufordern.
    Gegen Ihren Ablehnungsbescheid vom ........... lege ich Widerspruch ein.
    Hochachtungsvoll
    Mara

    Oder wäre das dann unpassend?
     
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  8. Stine

    Stine Moderatorin

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    Du willst doch was von denen …. melde Widerspruch an und dann hast du Zeit dich um die Briefe zu kümmern.
     
  9. Mara1963

    Mara1963 Guest

    hast auch wieder Recht Stine :D
     
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  10. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Ich denke auch, erst einmal Widerspruch einlegen und die Begründung nachreichen.

    Wie bist du denn aus der letzten Reha entlassen worden? Wenn da steht 'ohne Erfolg' oder so ähnlich, dann kannst du ohne Weiteres vor Ablauf der Vier-Jahres-Frist wieder beantragen. Jedenfalls ist mir das mal so gesagt worden.
    Ein Kollege meines Mannes z.B. fährt JEDES Jahr zur Reha und der hat das jetzt zum ersten Mal gehabt, dass nicht bewilligt wurde. Der hat aber auch Widerspruch eingelegt.

    Hast du neuere Arztberichte? Dann leg die mit dazu. Natürlich nur, wenn da nicht drinsteht, dass es dir blendend geht. :D
    Ich würde auch darauf hinweisen, daß die Arbeitsfähigkeit gefährdet ist, wenn du jetzt nicht zur Reha kommst.
     
  11. O-häsin

    O-häsin Guest

    Das ist ein wesentlicher Gesichtspunkt, wenn er -neben einer Verschlechterung des Gesundheitszustands- ebenfalls vom Arzt bestätigt werden kann.
     
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  12. teamplayer

    teamplayer Bekanntes Mitglied

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    Als Schlussatz schreibe ich dann noch:
    »Die Widerspruchsbegründung erfolgt nach Beratung mit xxx. « "Der Termin ist am xx.xx.xxxx" könntest Du jetzt noch dazu schreiben.

    Habe ich von einem Anwalt, soll besser sein
     
  13. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Das macht dann aber auch wieder Druck. Man weiß ja auch nicht, wann der Arzt endlich Zeit für sowas hat..
     
  14. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    Wie lange hat man eigentlich Zeit wenn man formlos Widerspruch erhoben hat?
     
  15. teamplayer

    teamplayer Bekanntes Mitglied

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    Deshalb schrieb ich es in einem Extrasatz auf Mara bezogen, denn sie weiß es. Steht weiter oben jedenfalls.
     
  16. teamplayer

    teamplayer Bekanntes Mitglied

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    Norddeutschland
    So weit ich weiß vier Wochen. Wenn man diesen Satz dazu schreibt, warten sie aber auch länger. Das ist zumindest meine Erfahrung.
     
  17. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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  18. Resi Ratlos

    Resi Ratlos Guest

    Mara,

    das reicht, um die Frist zu wahren; Du wirst aber eine plausible Begründung nachliefern müssen, sonst sind die Erfolgsaussichten sehr gering.....
    Wenn Du möchtest, nenne ich Dir gerne per PN ein paar Aspekte, die Du anführen könntest. Melde Dich ggf. ;)
     
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  19. Mara1963

    Mara1963 Guest

    Ja auf jeden Fall, gerne Resi, per PN oder hier im Forum, dann hätten auch andere Interessierte was davon.

    Ich hatte meinem, sich im Urlaub befindenden Rheumatologen, eine Mail geschrieben und gebeten,

    dass er eine Stellungnahme für mich schreibt aus der deutlich wird, dass zum jetzigen Zeitpunkt bereits eine Rehamaßnahme dringend notwendig ist und durch weiteres Zuwarten eine zusätzliche Verschlechterung droht,
    dass bei Abwarten der 4-Jahres-Frist weitere, zusätzliche Gesundheitsschäden (die näher aufgeführt werden sollten) bestünde und die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt würde...


    Die Antwort war von seiner Frau (sie arbeitet als Assistentin mit in der Praxis):
    Sehr geehrte Frau M.......,
    den Widerspruch müssen Sie selber schreiben und dann meinen Mann als Behandelten Arzt angeben. Die Rentenversicherung wendet sich an uns . Mit freundlichen Grüßen Praxis R...….

     
  20. Katjes

    Katjes Bekanntes Mitglied

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    wo es schön ist :-)
    das fände ich auch gut,resi...........mich interessiert das auch.
     
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