Rechnung prüfen? PKV/Selbstzahler kosten.

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von lebenZurück, 14. April 2020.

  1. lebenZurück

    lebenZurück Neues Mitglied

    Registriert seit:
    14. April 2020
    Beiträge:
    6
    Hallo,
    da es als Gesetzlich versicherter schwer ist zeitnah einen Termin zu erhalten, bin ich als selbstzahler zum Arzt (Anstatt in 1-3 Monaten, gibt es die Termine dann am nächsten Tag).

    Ich war zwei Mal beim Arzt, bei einem Mal wurde Blut abgenommen. Der Rechnungsbetrag ist über 800€ und der größte Teil sind nicht die Laborkosten sondern Honorar kosten. Kann das richtig sein?

    Es sind viele Posten mit Faktor 3,5. Selbst nachdem ich die Ziffern (3 Seiten Rechnung) in der GOÄ nachgeschlagen habe, habe ich keine Ahnung wie ich rausfinden soll, ob die Rechnung korrekt ist... ??

    Vielen Dank,
    Steve
     
  2. Chrissi50

    Chrissi50 Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    29. November 2016
    Beiträge:
    12.060
    Ort:
    Nähe Ffm
    Hast du nichts unterschrieben, oder wurde es nicht abgesprochen, dass er den dreieinhalbfachen Kassensatz abrechnet? Er kann ja ein Vielfaches des Kassensatzes berechnen.
    Wenn du die Ziffern nachschaust kannst doch sehen, ob er diese Leistung erbracht hat. Die Höhe kann variieren, wenn nichts vereinbart wurde.
     
  3. kukana

    kukana in memoriam †

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    13.139
    Ort:
    Köln
    Auf der Seite *derprivatpatient* wird das gut aufgeschlüsselt.
    Ich war auch mal bei meinem bisherigen Arzt, der jetzt nur noch Privatpatienten hat, und er hat, da er wusste dass ich Kassenpatient bin, einen ermäßigten Satz berechnet. Muss man vorher besprechen.
     
    Ducky und Pasti gefällt das.
  4. lebenZurück

    lebenZurück Neues Mitglied

    Registriert seit:
    14. April 2020
    Beiträge:
    6
    Danke euch
    @kukana, das freut mich sehr für dich. Dass ich Selbstzahler bin, hatte ich dem Arzt davor gesagt und um die Kosten zu reduzieren sollte ich ein paar Bluttests beim Hausarzt machen lassen.

    Abgesprochen oder unterschrieben wurde sonst nichts. Auf der derprivatpatient.de habe ich die 42 Rechnung-Positionen eingegeben. Da ergibt sich keine größere Unstimmigkeit.

    >> Wenn du die Ziffern nachschaust kannst doch sehen, ob er diese Leistung erbracht hat.
    - Bei beiden Terminen stehen 5 Positionen zur Sonographie darauf. Jeweils mit faktor 3,5. Das sind schonmal 220€. Ich sehe keine Möglichkeit zu beurteilen ob die jeweils spezielle Leistung erbracht wurde (Für mich wäre es nur Verständlich wenn für das Ultraschall genau ein Posten auf der Rechnung wäre) :confused4:.
    - Oder die "856A": Laut GOÄ wäre das ein "Intelligenztest" ... in der Erklärung auf der Rechnung steht "rheumatologisches Assessment". Vielleicht hat er mir tatsächlich eine Frage zu Rheuma gestellt (wohlbemerkt beim 1ten Termin), um die knapp 40€ abzurechnen?? :confused4:

    Vielleicht bin ich es als GKV nur nicht gewohnt. So wie es sich mir darstellt sehe ich keine Möglichkeit zu Prüfen ob die Leistung erbracht wurde oder die Rechnung korrekt ist.

    Ich werde morgen den Arzt anrufen.
     
  5. kukana

    kukana in memoriam †

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    13.139
    Ort:
    Köln
    Bei der Sono könnte ich mir vorstellen, jeweils pro Gelenk?
     
  6. Crinni

    Crinni Mitglied

    Registriert seit:
    26. Februar 2019
    Beiträge:
    47
    Ort:
    Hamburg
    Hallo,
    es ist durchaus möglich und garnicht so selten, das gesetzlich Versicherte als Selbstzahlerpatient eine privatärztliche Konsultation in Anspruch nehmen. Ein Behandlungsvertrag muss meistens vor der Behandlung unterschrieben werden. Die meisten Ärzte rechnen jedoch in diesem Fall nur den 1,0 fachen Satz für ihre Leistung ab. Wird jedoch die ärztliche Leistung 3,5 fach abgerechnet ( anstatt der üblichen 2,3 fach ) muss dieses gesondert begründet werden (z.B. Das gewöhnliche Maß übersteigender Aufwand bei Schwierigen anatomischen Verhältnissen) .
    GOÄ Ziffern mit einem A (z.B. 356A)) sind Analogziffern, die ein Arzt selbst anlegen kann, wenn die zu erbringende Leistung nicht in der Gebührenordnung für Ärzte vorhanden ist. Es muss jedoch eine gleichwertige Ziffer gewählt werden.
    Zur Prüfung, ob deine Rechnung korrekt ist, könntest du dich an die Landesärztekammer wenden.
    Du könntest aber auch das Gespräch mit dem Arzt suchen und um Erklärung bitten. Lass dich dann nicht von der Sprechstundenmitarbeiterin abwimmeln, bitte um einen Termin um die Unstimmigkeiten auszuräumen. Vielleicht ist deine Selbstzahlerinformation einfach nicht weiter gegeben worden.
    Viel Glück
    Crinni
     
    lebenZurück gefällt das.
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden