hallo ihr lieben, ich beziehe ja eine zeitlich befristete erwerbsunfähig- bzw. erwerbsminderungsrente, jetzt noch bis oktober. Habe jetzt aber gerade Antrag auf weiterzahlung der rente über den wegfallmonat hinaus gestellt. unabhängig davon habe ich heute post von der BfA bekommen mit einem formular zur Nachprüfung weitere Rentenberechtigung. Habe mich zuerst tierisch erschrocken, da ich dachte, daß das damit zu tun hat, daß ich ja seit Februar die beiden Kinder an vier tagen die woche für je 3 stunden betreue. Laut Rentenbescheid der BfA darf ich aber zur Rente bis zu 325 € hinzu verdienen, mein Gehalt liegt sogar noch deutlich darunter. In dem Begleitschreiben steht, daß die BfA verpflichtet ist, alle zwei Jahre nachzuprüfen, ob die berechtigung zur zahlung der EU-Rente noch gegeben sind oder nicht; ganz egal, ob die Rente befristet oder unbefristet gezahlt wird. In dem Fragebogen muß man alle Ärzte angeben, die einem im letzten Jahr behandelt haben, alle Krankenhausaufenthalte der letzten zwei Jahre und auch, ob und wenn ja inwieweit sich der Gesundheitszustand in den letzten zwei Jahren geändert hat. sollte die BfA zu der überzeugung gelangen, daß keine Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkeit mehr besteht, kann sie die Rente mindern oder sogar ganz versagen. und das sogar zu sofort; ganz egal ob die Rente befristet oder unbefristet gewährt wurde. Habe jetzt natürlich Angst, daß sie mir auf einmal die Rente mindern oder sogar streiche, da ich ja den Minijob/Nebenjob habe. Aber eigentlich können die das doch nicht, da ich ja gerade mal insgesamt 12 Stunden die Woche auf die kids aufpasse und mit 250 € deutlich unter der Hinzuverdienstgrenze liege, oder??? Habe bei der Frage, ob und inwieweit sich die Krankheitsmerkmale geändert haben folgendes geschrieben: weitere verschlimmerung/verschlechterung der erkrankung und des allgemeinbefindens. ein primäres sjögren-syndrom konnte aufgrund von antikörpernachweis diagnostiziert werden. die symptomatik im bereich der LWS und ISG sowie in den peripheren gelenken und somit der spondarthritis hat sich trotz medikamntöser therapie weiter verschlechtert und zugenommen. seit ca.2 monaten nach ende der chemo wieder fast täglich dauerkopfschmerz. Durch eine im September letzten jahres diagnostizierte interstitielle cyctitis fast ständig schmerzen im bereich der harnblase sowie brennen der harnröhre. sehr abgeschlagen und müde, so dass ich meine tätigkeit als kinderbetreuerin kam bewältigen kann. die psychische belastung ist aufgrund der situation und der erkrankug selber sehr groß und fürht immer wieder zu depressionen und depressiver verstimmung. allene aus disem grund habe ich den minijob für250 € angenommen; um abgelenkt zu sein und auf andere gedanken zu kommen. große ausflüge oder aktivitäten sind mir kaum bzw. gar nicht möglic, da ich sonst spätestens am abend oder am nächsten tag mit starken schmerzen etc. flach liege. dann ist da auch noch die frage, ob der arbeitgeber besondere rücksicht auf den gesundheiszustnd nimmt, wenn ja, welche? dort habe ich geschrieben: ja, keine großen Aktivitätenmit denKindern. Keine langen Strecken laufen, keine großen körperl. Anstrengungen wie Heben, Hausarbeit etc. Muß einfach nur anwesend sein, Kinder beschäftigen sich selbständig. kann man das so schreiben? wer kann mich mit meinen sorgen und ängsten beruhigen und vor allem, wer hat auch so ein formular geschickt bekommen? lieben dank für eure antworten. eine etwas beunruhigte, Speedy
keine bange, speedy, du hast bestimmt ganz richtig ausgefüllt. sehr ausführlich und korrekt... falls den sachbearbeitern etwasunklar sein, melden sie sich sowieso bei dir. ich weiss noch genau, wie ich reagiert habe als die nachprüfung angefordert wurde. ich hab eine unbefristete eu-rente, trotzdem überprüft die bfa. man könnte ja zuviel dazuverdienen..... es wird turnusmässig also alle jahre oder paar jahre so ein formular ins haus flattern. mit den jahren bekommst du routine mit den formularen. das komische gefühl, das einen bei postvon der bfa/lva beschleicht, wird man allerdings nicht los. aber man wird erheblich gelassener. du brauchst dich jedenfalls nicht beunruhigen. es wird alles zur routine mit der zeit. liebe grüsse von nenufar
bfa hallo nenufar, lieben dank für deine antwort. du hast mich damit schon etwas beruhigt. ich mach mir halt gedanken darüber, daß die jetzt vielleicht sagen, daß ich keine rente mehr bekomme, weil ich einen, wenn auch geringfügigen, job angenommen habe. allerdings würde ich mich dann fragen, warum man dann eine hinzuverdienstgrenze von 325 € hat. wenn meine rente auf einmal wegfallen würde, sähe es bei uns ganz, ganz düster aus. ach man, das jahr geht schon wieder genauso besch..... weiter wie das alte aufgehört hat!! liebe grüße, Speedy
Rente und Minijob Hi Speedy, vielleicht liest du es mal genauer: der Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung ist an den Stand der Gesundheit gebunden und nicht an einen Zuverdienst. Der Versicherungsträger bietet die Zuverdienstmöglichkeiten an, damit der Rentenbezieher die Chance hat, den Kontakt nach draussen zu halten. Beispiel: Ich wurde 1998 rückwirkend in Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung geschickt und bin im Ablaufjahr der Zeitrente wieder in Vollzeit arbeiten gegangen. Habe der BfA das mitgeteilt und tschüss. Ich habe 2000 angefangen und war Ende 2001 dann mit dem Job fertig; ich war danach 1 Jahr krankgeschrieben und wurde zum 1.8.2002 rückwirkend wieder und diesmal wegen voller Erwerbsminderung berentet. Jetzt warte ich auf die Dauerrente und dann gehe ich wieder arbeiten !!! Pumpkin
Wie funktioniert das denn? Wenn du eine Dauerrente wegen voller Erwerbsminderung hast, wie kannst dann arbeiten? Oder meinst du einen "Hinzuverdienst"?
hallo speedy, also darüber brauchst du dir nun wirklich keinen kopf zu machen. im rentenbescheid wird dir ein hinzuverdienst bis zu 325 € im monat eingeräumt, also könntest du ihn auch ausnutzen. die bfa wird sich daran nicht stören, denn es wird damit unterstützt, das man nicht mit eintritt der eu - rente plötzlich zu hause sitz und die hände in den schoß legt ... natürlich nur, wenn man noch zur nebentätigkeit in der lage ist. somit ist man noch in die gesellschaft integriert. inwieweit unterschiede gemacht werden zwischen eu - rentnern, die dazuverdienen und denen, die nicht hinzuverdienen (können) weis ich nicht. klar käme man leicht auf den gedanken, wenn man hört: '..der ist eu-rentner und verdient hinzu ..." ... "...kann er denn dann nicht ganz und gar für seinen lebensunterhalt aufkommen?..." die frage stellt sich sicherlich. aber die antwort müßte heissen: "..hinzuverdienst wird zugebilligt, also ists legal..." ..."..arbeitszeit muß unter 3 stunden tgl. liegen.." und das macht es bei dir ja. also alles paletti hmm irgendwie hab ich's jetzt doppeltgemoppelt erzählt, hoffentlich nicht zu wirr . wünsche dir alles gute für die weiterbewilligung