Hallo ihr Lieben, über die KK wurden wir gebeten, einen neuen Antrag auf Pflege für Jörg zu stellen. Soweit habe ich den Antrag ausgefüllt, jetzt komme ich ins stolpern, denn es wird eine Begründung verlangt: Individuelle Anmerkungen bezüglich der Pflegebedürftigkeit: Wer kann mir bei der Formelierung helfen? Danke euch schon mal im voraus für eure Mühe. Liebe Grüße Gaby & Jörg
Hallo Bambi, ich habe zwar noch nie einen solchen Antrag ausgefüllt, aber ich denke mir mal, dass dort all das aufgeführt werden soll, was ihr so an tatsächlicher Hilfe und Hilfestellung so leisten müßt. Ich würde mir mal morgens einen Zettel hinlegen und von morgens an absolut alles aufschreiben, was es da so an Leistungen von eurer Seite gibt. Dann alles formulieren und notieren. Alles Gute, ennos410
Hallo Bambi, ich bin selbst Pflegegeldempfängerin und würde Dir sehr gerne helfen. Leider bin ich aus Österreich, und hier läuft das Verfahren ganz anders. Hier wird es nämlich vom Land gewährt. Kurzfristige Pflegebedürftigkeit wird bei uns über die Sozial- und Gesundheitsspengel gemanagt, das wiederum läuft über die KK. Wahrscheinlich wäre deshalb Dein Beitrag im Länderforum besser untergebracht. Liebe Grüße und viel Erfolg! Monsti
Liebe Gaby, schreibe bitte folgendes: Da ich gesundheitlich nicht mehr in der Lage bin meinen Mann zu pflegen, werde ich einen Pflegedienst in Anspruch nehmen müssen. Zu den laufenden Aufgaben gehören : Körperpflege, Mundpflege, Intimpflege, wechseln von Inkontinenzartikeln und Medikamente einteilen und reichen. Einkaufen, Kochen, Wohnung reinigen, Spülen, wechseln der Wäsche, Waschen, Bügeln und beheizen der Wohnung. So oder ähnlich könnt Ihr versuchen etwas durch zu bekommen. Viel Glück beim Medizinischen Dienst !!!
Hallo Gaby und Jörg, wieso hat euch due KK um Antrag gebeten? Einstufung Pflegeversicherung läuft über Pflegekasse. Ist Jörg schon eingestuft? Handelt es sich um einen Höherstufungsantrag? Bzgl. der "individuellen Anmerkungen..." - ich denke auch wenn du das nicht ausfüllst muss der Antrag ja bearbeitet werden. Die richtige Einstufung läuft ja eh über den Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK). Bei der Einstufung in PV gibt es mehrere Bereiche, der wichtigste umfaßt den Bereich Körperpflege (Hilfebedarf bei Körperpflege, Toilettengängen, Anziehen, Ausziehen). Um da in die Pflegestufe 1 zu kommen muss man von den zu erreichenden 90 Minuten Hilfebedarf allein für die Körperpflege mehr als die Hälfte, d.H. 46 Minuten Hilfebedarf nachweisen können. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen führt die Einstufung durch, angeblich unabhängig (ha, ha!). Die rechnen die Minuten ganz genau und knapp! Die anderen Bereiche sind Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung (da wird in der Regel nur eine Pauschale angerechnet). Man kann ein Pflegetagebuch führen und da dann ganz genau für die einzelnen Hilfestellungen die Minuten dokumentieren. Meist sehen die Gutachter nur flüchtig drauf. Man sollte aber darauf bestehen, das es mit zur Begutachtung genommen wird. Wird man nach der Begutachtung nicht eingestuft - inzwischen recht schwierig! - kann man Widerspruch einlegen. Dann muss man sich das Gutachten einfordern, da kann man dann sehen, was der Gutachter alles nicht berücksichtigt hat. Bei einer Patientin unserer Sozialstation hat der Gutachter z.B. für das Zähneputzen nur 1 x 1 Min. berechnet! Und man soll doch laut Zahnarzt viel länger putzen.... Unsere Sozialstation berät auch bei Nachfragen vor Ort, vielleicht habt ihr in Hamm ja auch die Möglichkeit? Viel Glück