Hallo, ich habe chronische Polyarthritis. Im April wurde ich an der Schulter operiert. Der eigentliche Heilungsprozess verlief gut, aber die Schmerzen (auch im Körper) wurden nicht weniger.Dazu kamen Schwindel und sogar ein kurzzeitiger Gesichtsfeldausfall. Nach monatelangen Hin-und-Her-Laufen zwischen Ärzten stellte sich vor 5 Monaten raus, dass das ganze einen psychischen Hintergrund hat. Also war ich erst 4 Wochen in einer Schmerzklinik ambulant und jetzt 3 Monate in einer psychosomatischen Tagesklinik. Dort wurde mir empfohlen Kontakt mit dem Integrationsfachdienst zu suchen. Das habe ich Donnerstag getan....und Freitag kam ein Brief vom AG mit der Einladung zu einem Personalgespräch. Zu dem genannten Termin bin ich sowieso noch in der Klinik, folglich muss ich ihn verschieben. Der IFD hat gesagt, dass ich schriftlich absagen sollte, aber mit dem Hinweis "dass man gerne in die Firma zurückkehren möchte und auch das Angebot zum Personalgespräch annehmen möchte. Nur im Moment aus gesundheitlichen Gründen so ein Gespräch nicht wahrnehmen kann. " Nur.....wie schreibe ich das? Das ist mein Anfang: [FONT=Arial, sans-serif]...leiderkann ich den Termin am 25.2.2016 nicht wahr nehmen, da ich mich nochdiese Woche in einer psychosomatischen Tagesklinik befinde. [/FONT][FONT=Arial, sans-serif]Aber wie den Rest? Hat jemand einen Tip für mich? Ich bin für jede Hilfe echt dankbar. [/FONT] Zurück an meinen Arbeitsplatz und in die Firma möchte ich auf jeden Fall, da ich schon 15 Jahre bei der Firma bin. Es sollte halt nur etwas Arbeitserleichterung z.B. Hebehilfen geben. Einen Antrag zur "Teilhabe am Arbeitsleben" bei der gesetzlichen Rentenversicherung habe ich laut IFD auch schon gestellt.
Lass Dir ein Attest von der Klinik ausstellen, dass Dir derzeit aus gesundheitlichen Gründen das Gespräch nicht möglich ist. Vielleicht mit Angabe einer zeitlichen Perspektive...wann. Deiner kurzen Absage beifügen. Das sollte ausreichen. Alles Gute!
Absage Sollte ich in dem schreiben erwähnen, dass ich ein Beratungsgespräch mit dem Integrationsdienst hatte ? Würde das den "guten Willen" verdeutlichen? Wäre es gut , wenn der IFD bei dem Gespräch dabei wäre? Nur wenn der Personalleiter das erlaubt natürlich.
Ergänzung ...ach so....als ich 2006 meine Bandscheiben-OP hatte, hat der Personalleiter auch sich in dem Personalgespräch im Ton vergriffen. Deswegen wäre ein "Zeuge" vielleicht ratsam....
Das kannst Du durchaus erwähnen. Mir wurde angeboten, beim Personalgespräch die Schwerbehindertenvertretung oder den Personalrat hinzuzuzuladen. Da gibt es auch entsprechende Vorgaben, je nach Inhalt des Gespräches. IFD beim Gespräch, da habe ich meine Zweifel...
Ifd Hallo, danke für deine Hilfe. Was spricht den gegen den IFD? Als ich letztes Jahr die Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit beantragen wollte, musste der Betriebsrat ein Formular gemeinsam mit mir ausfüllen. Am Anfang des Gespräches hat er mir klar gesagt " das kriegst du sowieso nicht"....und nach kurzer Zeit kam die Bestätigung der Agentur für Arbeit. Also....es ist auch nicht immer förderlich hausinterne Gremien einzuschalten. Weiteres Problem ist, dass ich nicht weiß, ob wir eine Schwerbehindertenvertretung haben und vor allem wer das ist.
Mit der Schwerbehindertenvertretung solltest Du Dich erkundigen. In einer größeren Firma gehe ich vom Vorhandensein aus. Gibt da enge gesetzliche Regelungen, bei einer nur geringen Anzahl schwerbehinderter Beschäftigter. Da ich selber aus dem öffentlichen Dienst komme, läuft es da etwas anders. Deshalb, IFD ist nur meine Vermutung, dass der Arbeitgeber ablehnt. Aber das müsste der IFD auch wissen, was da möglich ist. Ein Rechtsbeistand z.B. ist immer ein Problem. Deine PN habe ich beantwortet... Lieben Gruß!
Code: Hallo, meines Wissens darfst du eine Person deines Vertrauens mit zum Gespräch bringen. Erkundige dich vorher.
Ist eine ganz normale Anfrage durch den AG. Hintergrund ist die rechtliche Verpflichtung für den AG ein sog. "betriebliches Eingliederungsmanagment" nach dem SGB durchzuführen. Hab mal einen Link reingesetzt. Nachfragen? Gerne her damit http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsschutz/Gesundheit-am-Arbeitsplatz/betriebliches-eingliederungsmanagement.html
Sehr geehrter Herr Meier-Piepenbrink, vielen Dank für Ihre Einladung zu einem persönlichen Gespräch. Leider kann ich den Termin am _______ nicht wahrnehmen, da ich weiterhin arbeitsunfähig erkrankt bin. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit geben, über meine Wiedereingliederung zu sprechen. Mit freundlichen Grüßen Mathilde Muster fettich - Ende Es geht den Personalchef einen feuchten Kehricht an, ob Du im Gipsbett liegst oder in einer Tagesklinik bist. Ich bin mir nicht mal sicher, ob die Firma Dich überhaupt zum Gespräch laden DARF, wenn Du AU geschrieben bist, da suche ich noch mal. Und ich meine auch, dass Du Anspruch darauf hast, eine Vertrauensperson zum Gespräch mitzubringen. PS: Meine Suche im Internet bestätigt mir meine Meinung, dass Du bei AU nicht zum Personalgespräch gehen musst. Ist aber keine rechtssichere Auskunft - wenns kritisch wird, solltest Du Dich juristisch / bei der Gewerkschaft beraten lassen. Mein AG bietet es immer an, eine Vertrauensperson mitzubringen - ob Du einen Anspruch hast, konnte ich nicht finden.
Ich denke auch, dass es den AG nichts angeht, warum du krank bist. Ich selber bin damals zum Gespräch mit dem IFD gewesen. Der hatte es gleich angeboten und mir sehr geholfen. Versuch es.
Personalgespräch.... @hallo ahellas, jetzt meldet sich ma dat sauri dazu ;-)...ich schreib mal in dein text und nacher drunter weiter, damit ich nix vergesse. und wenn du noch mehr wissen willst, her damit.auch per PN wenn es zu "privat"wird. liebe grüße , sauri.
Ich würde mit Absenden einer Bescheinigung der Klinik, den Antrag auf Gleichstellung absenden. Nachdem ich den Gleichstellungsantrag abgesandt hatte veränderte sich der Ton der Gespräche. Mittlerweile habe ich einen Schwerbehindertenausweis, der mehr als einen GDB von 50 ausweist und brauche zu solchen Gesprächen nicht mehr. Bevor ich die Gleichstellung durch hatte, wurde ich mindestens 4 mal zu so einem Gespräch gebeten. Die Einladung zu so einem Gespräch bzw. das Gespräch mit dem Arbeitgeber an sich, ist einer der Argumente für die Gleichstellung. Liebe Grüße Fussel
Personalgespräch.... @lie,be plüschfüssel, oh, da kann ich aber was andseres berichten.... mach ich aber nicht öffentlich . der feind liest mit :o. aber,es darf während der krankschrift kein personalgespräch geführt werden. hier geht es um ein s..krakenrückkehrgespräch im rahmen des betriebliches managment. da sind alle Ma eingeschlossen und gerade bei den Schwerbehinderten muss der NR und der SBV, sofern voranden,mit einzuladen und zu informieren. das gibt es noch nicht solange 7nd dazu sind die fa.nach längerer krankschrift sogar gesetzlich verpflichtet. dabei dürfen sie keine arbeitsrechtlichen dinge bespeechen. bsp. wie geht es ihnen? geht es wieder besser . wir weden uns freuen wenn sie recht bald genesen.usw......allg.geplänkel ist erlaubt. aber nicht: ''was haben sie denn?wieso sind die solange au? also werden wir sie kündigen... oder wenn sie je wieder kommen müssen sie eben was ande res arbeiten....'' hier darf man sofort abbreechen! idealerweise sollte man eine person seines vertrauens etwa jemand aus dem Betriebsrat,Schwerbehindertenvertreter, oder ein vertrauten Kollegen dazu bitten. der arbeitgeber muss vorher mitteilen, was der inhalt des gespräches sein wird. lg sauri
Das Thema ist zwar schon einige Monate alt, aber..... Mit meinem Arbeitgeberbetrieb, wo ich bis zum automatischen Ausscheiden wegen voller EM-Rente 31 Jahre beschäftigt war, da gab es solche Komplikationen nicht. Natürlich machten sich Geschäftsleitung und Kollegen Hoffnung dass ich zurückkehren würde, aber es wurde leider nichts. Aber mich vorher zu kündigen, auch wenn ich über 17 Monate gefehlt hatte wurde nicht gemacht, der Chef sagte mir zum Schluss das dürfen sie nicht einen langjährigen Mitarbeiter der bereits über 60 ist, wegen einer Erkrankung zu kündigen. Und so bin ich da als Freund gegangen und wenn eine Feier da ist, werde ich sogar noch eingeladen.