Patientenverfügung

Dieses Thema im Forum "Krankenkassen und Pflegeversicherung" wurde erstellt von Mara1963, 4. November 2018.

  1. Mara1963

    Mara1963 Guest

    Wenn ich das lese muss ich unbedingt eine Patientenverfügung machen, wo festgelegt wird, dass ich keine künstliche Beatmung möchte.
    Sauri, ist das alles im Sinne deiner Mutter oder habt ihr keine PV?
     
  2. Resi Ratlos

    Resi Ratlos Guest

    Wenn die Mutter wach ist (wie sauri sagt), kann sie selbst entscheiden, ob sie auf eine künstliche Beatmung verzichten oder zurückgreifen möchte.
     
  3. Mara1963

    Mara1963 Guest

    Soweit sie das noch kann. "wach" muss nicht bedeuten, dass sie bei klarem Kopf ist und das selbst entscheiden kann; deshalb frage ich.
     
  4. O-häsin

    O-häsin Guest

    @saurier,
    das tut mir sehr leid für Deine Mutter; es hört sich schlimm an, doch weiß ich nichts zu ihrer grundsätzlichen Einstellung, Erkrankung und der medizinischen Prognose. Deswegen möchte ich nur folgendes anmerken: Abgesehen von Deiner Mutter selbst, wenn sie einwilligungsfähig ist, ist nach § 1901a Abs. 2 BGB ein Einwirken auch ohne schriftliche Patientenverfügung möglich:
    "(2) Liegt keine Patientenverfügung vor oder treffen die Festlegungen einer Patientenverfügung nicht auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zu, hat der Betreuer die Behandlungswünsche oder den mutmaßlichen Willen des Betreuten festzustellen und auf dieser Grundlage zu entscheiden, ob er in eine ärztliche Maßnahme nach Absatz 1 einwilligt oder sie untersagt. Der mutmaßliche Wille ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln. Zu berücksichtigen sind insbesondere frühere mündliche oder schriftliche Äußerungen, ethische oder religiöse Überzeugungen und sonstige persönliche Wertvorstellungen des Betreuten."
    Dasselbe gilt für den Bevollmächtigten. (Abs. 6)
    Es kommt nach dem Text darauf an, dass jemand für den nicht mehr Einwilligungsfähigen auftritt. Sollte weder ein Betreuer bestellt, noch ein Bevollmächtigter bestimmt sein, gibt es sicher noch Möglichkeiten für Angehörige, einem willigen Arzt die nötigen konkreten Anhaltspunkte, soweit vorhanden, darzulegen.
    Ich wünsche Dir und der Familie viel Kraft in dieser schwierigen Zeit.
    häsin

    p.s. Übrigens besitze ich sei >30 Jahren eine PV, die jeweils anhand der Rechtsprechung und der medizinischen Möglichkeiten angepaßt wird und bei der DGHS, die auch Rechtsschutz bietet, hinterlegt ist.
     
  5. Mara1963

    Mara1963 Guest

    Aber das kostet ja wieder was Häsin.
    Meinst du eine privat ausgefüllte PV hat auch Gültigkeit, ich würde mir ein Formular aus dem Netz ausdrucken, das ausfüllen und bei meinen Töchtern hinterlegen lassen. So habe ich mir das zumindest gedacht, falls das ebenfalls Sinn macht.
     
  6. Milica

    Milica Bekanntes Mitglied

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    Muss man die nach gewisser Zeit aktualisieren? Und ist es sinnvoll diese als Kopie einem Bekannten/ Verwandten ebenso zu geben? Mir war so, dass ich das mal irgendwo gelesen habe, dass man die Person, dann auch auf der PV notieren kann. Ich Frage, weil ich mich mit der Materie nicht gut auskenne. Wollte aber auch mal eine machen und mich beim Arzt beraten lasse. Ich denke mein Mann wäre in so ein Notsituation überfordert.
    Lg
     
  7. Milica

    Milica Bekanntes Mitglied

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    Jetzt hast du ja sowas ähnliches gefragt, hab ich übersehen. Ich kann mich erinnern, dass man sich beraten lassen soll, weil die PV ziemlich kompliziert sein soll. Man muss/ soll schon genau im Detail erklären, was wie und wann passieren soll. Wenn das falsch ist, lass ich mich gern korrigieren.
     
  8. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @O-häsin,
    gut gemeint von dir. nur die lage ist e.sehr komplizierte.
    sie ist zwar wach, kann aber nicht reden.
    der zufall wollte, das wir 3 geschwister als betreuer eingesetzt sind. ändert aber nichts daran, dass sie dazu ihren willen nie geäussert hat.
    eine PV die ich vorbereitet hatte, war für sie nicht existent und hat das auch nicht unterschrieben.
    abgesehen davon, das alles was jetzt passiert klinisch erforderlich ist um sie verlegen zu können und so früh wie möglich in reha zu bringen.
    für mich ist das betr.recht und pflege kein thema, hatte damit zu tun. problem sind meine brüder, die immer noch denken, wenn die beatmung ab ist komnt sie nach hause und macht alles wie früher. das wird nicht so sein.
    ich lass jetzt die ärzte reden. es soll ein termin zu dritt geben. ich werd mich da sehr entspannt zurückhalten, denn beide wollten mit entscheiden.
    und wenn sie gepflegt werden muss, dann macht das die d..... schwester. nur weit gefehlt. nach SB mit GdB 80, "G" und"B" und berenetung seit 7 jahren, bin ich dazu nicht in der lage.
    bin gespannt.
    saurier
     
  9. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    natürlich kann mann sein willen einmal dazu bekunden. formlos oder per formular. richtig ist, dass man sehr genau festlegt, was man in welchen fall möchte.
    infos gibt es hierzu unzählige im netz, gute und weniger gute. da muss man gut hingucken.
    beraten lassen kann man sich per anwalt, bei der betreuungsbehörde o.a..
    formulare im netz gibt es sehr viele. manchmal müssen sie kostenpflichtig runtergeladen werden.
    guckt gut hin! macht euch notizen wo ihr was findet.
    für meine s-mama hab ich bausteine gewählt und diese expliziet nach ihren wünschen ausformuliert. da war letztenendes von a-z alles klar und eindeutig geregelt.
    saurier
     
  10. O-häsin

    O-häsin Guest

    Das ist richtig, Mara. Die DGHS bietet für einen Jahresbeitrag von 50 € (Ehepartner/ 45 €, <30-Jährige und Bezieher von ALG II oder Grundsicherung ist es ein "Sozialbeitrag", den ich grad nicht kenne) Beratung, auch durch Ehrenamtliche in der Nähe, Hilfe bei der Suche von Pflegeheimen, Rechtsschutz bei Inanspruchnahme ihrer PV usw. Darüberhinaus unterstützt man mit dem Beitrag noch eine Bürgerrechtsbewegung, die sich seit Beginn für selbstbestimmtes Sterben und z.B. auch für assistierten Suizid einsetzt.

    Milica, ich informiere mich über die Rechtslage und frage alle paar Jahre mal, ob sich in deren PV etwas geändert hat. Denn die höchstrichterliche Rechtsprechung ist wichtig, und die PV der DGHS ist auf dem aktuellen Stand. Als Mitglied bekommt man die altuelle Vorsorgemappe umsonst (sonst 10 €).
    Etwas anderes ist, ob die Gültigkeit der Verfügung alle 1-2 Jahre neu bestätigt werden muß. Das wird gesetzlich nicht verlangt. Ich mache es trotzdem für Ärzte, die sich nicht auskennen.
    Mit der PV ist es dann aber nicht noch nicht getan. Es muß jemand sein, der die Interessen desjenigen wahrnimmt und sie durchsetzen will und kann. Ich habe einen Vorsorgebevollmächtigten für den Aufgabenbereich der Heilbehandlung. Wichtig ist, dass der/die Bevollmächtigte mein Vertrauen hat und meine "Interessen" teilt.
    Auch der Hausarzt kann informiert werden.

    Ich habe mich übrigens, um einen Überblick zu bekommen, aus verschiedenen Quellen bedient, um das mir Wichtige herauszufinden. Nicht in jeder PV ist dasselbe enthalten. Angebote von Rechtsanwälten fand ich dabei am wenigsten geeignet, weil zu pauschal.

    Die Genauigkeit, die gefordert wird, ist nicht ganz so kompliziert, wie es sich anhören mag. Man weiß ja nicht, was auf einen noch zukommt und kann nichts vorher im Fall von z.B. Lungenkrebs sagen. Man kann aber verfügen, was z.B. im Fall von Koma oder Demenz zu tun (oder zu lassen) ist.
    edit: im Detail, was wie und wann passieren soll. Damit ist hauptsächlich gemeint, Allgemeinplätze wie: ich will nicht an Schläuchen hängen, will nicht dahinvegitieren pp. zu meiden.

    Es gibt neben der DGHS noch weitere Möglichkeiten, sich zu informieren. Aber informieren ist notwendig..
    LG häsin
     
  11. O-häsin

    O-häsin Guest

    Naja, man kann sich auch dagegen entscheiden, um auch das deutlich zu sagen. Doch gleich 3 Betreuer gleichberechtigt einzusetzen, und dann innerhalb der Familie -da sind unnötige Probleme schon vorprogrammiert. Kannst Du Dich aus dem Betreueramt entlassen lassen? Es macht es Dir nur unnötig schwer, da Du eine andere Vorstellung hattest/hast.
    Viel Kraft hab ich nicht, aber ein klein bißchen geb ich Dir noch ab, auf dass Deine zunehme.
    häsin
     
  12. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Es gibt offizielle Formulare, die man möglichst nutzen sollte. Am besten, man lässt sich vorher beraten und macht die Verfügung nicht im stillen Kämmerlein. Es gibt viele Fallstricke und Situationen, die man nicht gleich im Sinn hat oder man meint etwas vollkommen anderes als wie es dann verstanden wird.

    Ich hatte das Thema bei meinem Vater und ich muss sagen, es war für alle Beteiligten nicht einfach, zu mutmaßen, wie die Verfügung denn gemeint und ausgelegt werden sollte.
     
  13. O-häsin

    O-häsin Guest

    Kati,
    ich wüßte nicht, warum es in DE nicht gelten sollte. Allerdings solltest Du die handschriftliche PV dann nicht nur (in I) hinterlegt haben, sondern bei Dir tragen. Irgendein bestimmtes Formular ist nicht vorgeschrieben; vorrangig bzw. besser zu handhaben ist nur die Schriftlichkeit. Der Arzt kann, sofern nicht auslegungsbedürftige Allgemeinplätze, wie: ich will lieber sterben als an Schläuchen zu hängen pp. benutzt werden, auch ohne den Bevollmächtigten handeln, ansonsten auch dort den mutmaßlichen Willen (bei evtl. Zweifeln) erfragen.
    Meiner Meinung nach sollte man es sich nicht zuuu schwer machen mit der Genauigkeit, was nicht heißt, sie zu vernachlässigen. Auch denken an Koma, evtl. Wiederbelebung (wie lange) bei Herzstillstand..
    Es gibt dafür im Netz sehr viele Informationen. Wenn man sich die Mühe macht und nicht so "Nebenher", bekommt man ein Gefühl dafür, was für einen persönlich wichtig ist.
    Gruß, häsin
     
    rajek gefällt das.
  14. Milica

    Milica Bekanntes Mitglied

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    Vielen Dank für deine Mühe, meine Fragen zu beantworten. Das ist sehr lieb. Ich muss mich da tatsächlich informieren und einlesen. Lg
     
  15. O-häsin

    O-häsin Guest

    Nachtrag:
    ob der Arzt der PV folgt, kann ggf. dann ein Problem sein, wenn er solchen niedergeschriebenen Ansichten wegen seiner persönlichen Einstellung, z.B. aus Gewissensgründen, nicht folgen kann. Ich habe deshalb verfügt, dass nicht genehmigte Maßnahmen nicht bezahlt werden. Da ist dann wohl ein Arztwechsel angesagt. Es empfiehlt sich, das Aufenthaltsbestimmungsrecht auch gleich dem Bevollmächtigten zu übertragen sowie die Unterstützung einer Organisation zu haben.
     
  16. Katjes

    Katjes Bekanntes Mitglied

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    wo es schön ist :-)
    mein schwiegervater hatte alles notariell so verfügt ,wie er sich sein lebensende vorstellt (die beglaubigung war keine 4 mon. alt,keine lebenserhaltenden maßnahmen etc.),
    sein hausarzt ,wir und auch das pflegeheim hatten eine beglaubigte kopie (jeder der ihn kannte,wußte was er wollte ! )..................das alles nutzte aber nichts,weil die diensthabende schwester,die ihn ins krankenhaus hat einweisen lassen,seine pflegemappe nicht mitgegeben hat..........er hätte fast mit 91 J gegen seinen willen einen herzschrittmacher bekommen.........
    unser fazit daraus,wir haben immer alle hinweise zur pv in der geldbörse,alles immer auf dem aktuellen stand (hinweise zu den personen,die unseren willen vertreten,alles nie älter als 1 jahr datiert etc.)
     
  17. O-häsin

    O-häsin Guest

    Gern geschehen.
    Ich hab mich Jahrzehnte damit befaßt und gebe die gewonnenen Erkenntnisse gern weiter. Weil mir Selbstbestimmung wichtig ist.
    Es entscheide aber jeder selbst für sich. Es gibt auch Verfügungen, die bestimmen, alles erdenklich Mögliche zu tun, um leben zu bleiben.
     
  18. Chrissi50

    Chrissi50 Bekanntes Mitglied

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    War bei meiner Mama ähnlich. Sie hatte die Verfügung bei der Notaufnahme im Krankenhaus abgegeben. Sie hatte nach der Brustkrebsbestrahlung Wasser in der Lunge, das Herz war am Ende, der Rest des Körpers auch.....
    Als ich nachmittags nochmal zu ihr fuhr hatte sie einen Schrittmacher drin und durfte sich dann ganz schön lange quälen. Aber gottseidank zuhause mit Betreuung durch den Hausarzt.

    Meine Schwester hatte ihren Willen bei allen Ärzten und beim Pflegepersonal hinterlegt. Als es zu Ende ging, rief der diensthabende Pfleger den Notarzt (dazu war er verpflichtet) und sie wurde, als sie es fast geschafft hatte, trotz Verfügung wiederbelebt und verstarb dann in diesem Zustand im Beisein von Sanitätern und Notarzt 2 Stunden später trotzdem.

    Vielleicht ists heute anders als vor 20 und 15 Jahren. Aber damals war es leider so.
     
  19. kukana

    kukana in memoriam †

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  20. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    Ort:
    an einem fluss
    O-häsin,
    ich drück dich mal ganz doll.

    ich will ja gar nicht aus der betreuung raus da öffnen sich tür und tor für meine brüder.
    nix da.
    saurier
     
    #20 5. November 2018
    Zuletzt bearbeitet: 5. November 2018
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