Opiate/Medikamente und Rechtsgeschäfte?

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von Muckel1986, 28. September 2008.

  1. Muckel1986

    Muckel1986 Mitglied

    Registriert seit:
    3. April 2006
    Beiträge:
    846
    Ort:
    Braunschweig
    Guten Abend,

    wie verhält es sich eigentlich mit unseren Medikamenten und Rechtsgeschäften? Also ich stehe zurzeit unter (Medikament, morgens, mittags, abends, nachts, bedarf):

    • Tilidin 100/8mg | 50/4mg | 50/4mg | - | -
    • Cortison 10mg bis 25mg je nach beadarf am morgen
    • Diclofenac - | 75mg | - | - | -
    • Mirtazapin - | - | - | 15mg | -
    • Novalgin (nur auf Bedarf)
    • Magenschutz
    • Vitamine (D,C,C)
    • MTX 25mg einmal die Woche
    • Fohlsäure einmal die Woche
    • Orencia (Infusion 750mg, alle vier Wochen zur Zeit)
    Da ich diese Woche eine der sieben Personen bin, die einen Vereingründen wollen, wäre es gut zu wissen, ob des überhaupt rechtens ist.

    Hoffe das da jemand von euch ahnung hat.
    Gruß und Danke
    Muckel/Tobias
     
  2. Mücke

    Mücke Guest

    Hallo Muckel,

    ich kann da nichts finden, was dem entgegenspricht.

    Du gehst arbeiten, zur Schule udn iegst nicht orientierungslos im Bett oder ähnliches etc.
    Wenn du nicht geschäftsfähig wärest, würde man dir einen gesetlz. Betreuer an die Hand geben ( wenn es Medikamtenabhängig wäre, würde es wohl vom Doc veranlasst werden) und selbst da, wenn du einen sogenannten Einwilligungsvorbehalt unterschreibst, hast du trotzdem MItspracherecht.

    So einen Bertuer bekommt man zugewiesen, wenn etwas nicht mehr geht oder man bestellt ihn selber-wird begutachtet und dann vom Richter endgültig entschieden.

    Ich habe für die Finazne einen geetzl Betreuer und auch den Einwilligigungsvorbehalt und trotzdem kann ich selber entscheiden was ich kaufe, nur sollte ich es mit der Betreuerin häufiger absprechen, damit sie nicht den Einwilligungsvorbehalt nutzen muss--sprich dürfte/darf meine Geschäfte rückgängig machen

    Falls es Jemand noch genauer weiß, Paragraphen weiß ich nicht ;)

    Dir alles gute und wenn ich wüsste wofür dein verein sein sollte, dafür noch viel Glück :)
     
  3. Maus634

    Maus634 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    24. Juli 2007
    Beiträge:
    565
    Muckel,

    § 104 BGB gibt Auskunft über die Geschäftsfähigkeit.

    Geschäftsunfähig im Sinne des § 104 BGB sind Menschen mit psychischen Krankheiten wie Manie, Alkohohlsucht, Demenz, Schizophrenie.
     
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