nicht Arbeitsfähig

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Teelichtlein, 6. November 2006.

  1. Teelichtlein

    Teelichtlein Neues Mitglied

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    Hallo zusammen,

    ich habe heute bescheinigt bekommen von meiner Ärztin, das ich an Rheuma etc erkrankt bin und mit MTX behandelt werde und an den Nebenwirkungen leide. Etc.
    Ganz unten in dem Schreiben steht drin, das ich "nicht arbeitsfähig bin".

    Da ich zur Zeit Alg2 beziehe, ist meine Frage ob dieser Satz irgendwelche Auswirkunen haben könnte?

    Ich würde mich freuen wenn mir jemand Auskunft geben würde.

    Schöne Grüße

    vom Teelichtlein
     
  2. Murkel

    Murkel Aktives Mitglied

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    NRW
    Hallo Teelichtlein,

    also ich würde einfach mal bei meinem Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit anrufen und nachfragen, sicher ist sicher.

    Ansonsten wünsche ich Dir gute Besserung.

    Liebe Grüße,

    Murkel
     
  3. Uschi

    Uschi in memoriam † 18.7.18

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    Krank ?

    Hi Teelichtlein,

    dann soll dein Doc dich sinnvoller weise einfach krankschreiben. Ich habe das immer so gemacht, auch im Rentenantragsverfahren.

    Wer nicht arbeitsfähig ist, sollte einen Krankenschein haben und der sollte gleich mal 3-4 Wochen betragen.

    Gruss Pumpkin
    :)
     
  4. prozukunft06

    prozukunft06 Neues Mitglied

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    Hessen
    Hallo Teelichtlein,

    diesen Auszug fand ich im net :D

    SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Kapitel 8
    Mitwirkungspflichten

    § 56

    Anzeige- und Bescheinigungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit

    Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beantragt haben oder beziehen, sind verpflichtet, der Agentur für Arbeit

    1. eine eingetretene Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen und

    2. spätestens vor Ablauf des dritten Kalendertages nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorzulegen.

    Die Agentur für Arbeit ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, so ist der Agentur für Arbeit eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Die Bescheinigungen müssen einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, dass dem Träger der Krankenversicherung unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird.

    Viele Grüße
    Matthias

    PS: Schreib mal wieder :rolleyes:
     
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