neues Urteil zum Merkzeichen aG von 28.06.24

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Elke, 29. Juni 2024.

  1. Elke

    Elke wünscht allen

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    NRW
  2. Schleiereule

    Schleiereule Bekanntes Mitglied

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    Danke, Elke,

    ich bin sehr gespannt, ob das im realen Antragsverfahren die Abläufe ändern wird. Die Aussichten sind auf jeden Fall hoffnungsvoll!
     
  3. Money Penny

    Money Penny Bekanntes Mitglied

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    Ort:
    Niedersachsen
    Danke dir.
    Das suchte ich und brauche es grad.
     
  4. Katjes

    Katjes Bekanntes Mitglied

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    Ort:
    wo es schön ist :-)
    Es wäre eine so große Hilfe und Erleichterung für viele Betroffene ! Hoffentlich wird es im realen auch Umgesetzt !
    @Elke
    Vielen Dank fürs Teilen !
     
  5. Schleiereule

    Schleiereule Bekanntes Mitglied

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    Katjes, das deckt sich mit meinen eigenen (leidvollen, nicht auf mich selbst bezogen!) Erfahrungen.
    Es ist oft so mühsam, den Amtsschimmel zu bremsen, wenn er wiehert......und verbraucht manchmal unendlich viele Ressourcen, die besser woanders verwendet würden.
     
  6. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Ort:
    Ironien nahe d. sarkastischen Grenze
    Verstehe ich das richtig, dass man als Voraussetzung unbedingt einen GdB von 80 haben muss?
    Ich habe einen von 50, kann aber durch die Kraftlosigkeit kaum laufen, dann würde ich das Merkzeichen gar nicht kriegen?
    (Ich habe ja allerhand beantragt, aber da scheint im Verfahren irgendwas schief zu laufen, aber das ist ein anderes Thema).
     
  7. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

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    Ort:
    Rheinbach
    Hallo,

    leider ist Recht haben und Recht bekommen nicht immer deckungsgleich... Es gab einen Bechti (ca.15 Jahre her), der sich bis zum obersten Gericht klagte, da er seine Autotür zwingend auf Maximum öffnen mußte um Einsteigen zu können- er bekam Recht, ABER leider gab es die Verwaltungsvorschrift nicht her ihm ein "aG" oder eine Außnahmegenehmigung zu erteilen- willkommen im Verwaltungsdeutschland!!!

    Ich habe auch mal bei meiner Stadtverwaltung gefragt, ob eine Ausnahmegenehmigung zum Parken möglich sei, da meine KG mitten in der Stadt liegt und keine Parkplätze in (meiner) Nähe vorhanden sind (GbB 80 + G- früher Parkerleichterung- seit 2011 nicht mehr- spontan gesund geworden wahrscheinlich)- denke die Antwort ist klar- vom Dienstleister "Verwaltung"...

    Sehe leider keine Besserung-zumindest in NRW- war vor 15 Jahren mal in Niedersachsen, da gab es Parkplätze für menschen mit einem "G"- mitgedacht!

    Mal sehen was die Zukunft bringt!
    Viele Grüße
    Jürgen
     
  8. Schleiereule

    Schleiereule Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    1. Februar 2023
    Beiträge:
    1.160

    Das kann ich nur bestätigen; auch ich habe mehrfach bei wirklich Bedürftigen miterleben dürfen, wie laut der Amtsschimmel wiehern kann - und wie aufdringlich und stur!

    Es braucht dann manchmal einen langen Atem und viel Energie, um ihn zum Schweigen zu bringen.....aber: manchmal gelingt es, und das macht Hoffnung!
     
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