Die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie heißt zukünftig „Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie und Klinische Immunologie e.V.“. Die Abkürzung „DGRh“ bleibt unverändert. In dem Zuge gibt sich die DGRh auf Beschluss ihrer Mitgliederversammlung eine geänderte Satzung, die nun offiziell im Vereinsregister eingetragen ist. Der Vorstand dankt allen Mitgliedern für ihre Unterstützung und das entgegengebrachte Vertrauen. Mit dem neuen Namen bekennt sich die Fachgesellschaft zur Klinischen Immunologie als ihr zentrales Tätigkeitsfeld in der Rheumatologie. Auch gesundheitspolitische Gründe veranlassten die DGRh, diese Namenserweiterung zur Wahrung der Interessen des Fachgebietes Rheumatologie vorzunehmen. In der 11. Version der International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems („ICD-11“) ordnet die WHO einen Großteil der rheumatologischen Erkrankungen nicht mehr dem Kapitel Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes zu (im ICD-10 noch M00-99), sondern dem Kapitel „Krankheiten des Immunsystems“. Das rheumatologische Kapitel umfasst in der neuen Klassifikation nur noch sieben Diagnosen: rheumatoide Arthritis, Psoriasisarthritis, Polymyalgia rheumatica, Adultes Still-Syndrom, juvenile idiopathische Arthritis, (axiale und periphere) Spondyloarthritis und Gicht. Sämtliche Kollagenosen, Vaskulitiden und autoinflammatorische Syndrome sind künftig im Kapitel „Krankheiten des Immunsystems“ angesiedelt. Quelle: https://nachrichten.idw-online.de/2024/04/02/neuer-name-deutsche-gesellschaft-fuer-rheumatologie-und-klinische-immunologie-e-v-im-vereinsregister-eingetragen