Am 1. Januar 2007 wirksam werdenden Gesetze, Verordnungen und Regelungen: Mehrwertsteuer 19 statt bisher 16 Prozent werden für Waren und Dienstleistungen fällig. Unverändert bleibt der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent, etwa für Lebensmittel, Bücher und Blumen. Versicherungssteuer Auch diese Steuerlast erhöht sich auf 19 Prozent. Besondere Steuersätze gelten für Hausrats-, Wohngebäudeversicherungen und Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr. Kranken- Renten- und Lebensversicherungen bleiben steuerfrei. Rentenversicherung Der Beitragssatz steigt von 19,5 auf 19,9 Prozent. Arbeitslosenversicherung Von jetzt 6,5 Prozent sinken die Beiträge auf 4,2 Prozent. Rechengrößen Sozialversicherung Beitragbemessungsgrenze Krankenversicherung: Wie 2006: 3.562,50 Euro monatlich, 42.750 Euro jährlich. Beitragbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung: Westliche Bundesländer unverändert: 5.250 Euro monatlich, 63.000 Euro jährlich. Östliche Bundesländer: 4.550 Euro monatlich, 54.600 jährlich. Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung: 3.975 Euro im Monat, 47.700 Euro im Jahr. Bezugsgröße Kranken- und Rentenversicherung: 2.450 Euro im Monat, 29.400 Euro im Jahr. Pendlerpauschale Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz können nur noch ab dem 21. Kilometer steuerlich geltend gemacht werden. 30 Cent kann man dann für jeden gefahrenen Kilometer ansetzen. Kindergeld Für Kinder vom Geburtsjahr 1983 an wird das Kindergeld künftig bis zum 25. Lebensjahr bezahlt, heute noch bis 27 Jahre. Übergangsregelungen gelten für die Jahrgänge 1980 bis 1982. Elterngeld Das neugeschaffene Elterngeld löst das Erziehungsgeld ab. Die Höhe der Unterstützung orientiert sich am bisherigen Einkommen des betreuenden Elternteils. Sie beträgt 67 Prozent des Nettogehalts, maximal 1.800 Euro monatlich. Alle Eltern, deren Kinder nach dem 1. Januar 2007 das Licht der Welt erblicken, haben Anspruch auf das Elterngeld. Sparerfreibetrag Die steuerlichen Freibeträge für Erträge aus Kapitalanlagen werden auf 750 Euro für Ledige und 1.500 Euro für Verheiratete gekürzt. Pfändungsschutz für Altersvorsorge Selbstständiger Vorsorgeleistungen sind künftig vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt. Selbstständige werden damit abhängig Beschäftigten gleichgestellt. Änderung Vertragsarztrecht und West-BG-Preise für alle Physiotherapeuten Vielfältige Kooperationen und Zusammenschlüsse von Kassenärzten und der Betrieb von mehreren Praxen sind möglich. Die Beschäftigung von angestellten Ärzten wird erleichtert. Die Altersgrenze von 68 Jahren für das Ende einer vertragsärztlichen Tätigkeit wird in unterversorgten Gebieten aufgehoben. Der Ostabschlag für ärztliche Privatleistungen entfällt. Diese Regelung kommt auch Physiotherapeuten in den östlichen Ländern zugute. Sie können jetzt die Westpreise für BG-versicherte Patienten abrechnen. Zuzahlung Alles auf Anfang. Kassenpatienten müssen von neuem ihre Zuzahlungsbelege sammeln bis sie die Belastungsgrenze von zwei Prozent (chronisch Kranke: ein Prozent) des Einkommen erreicht haben. Fortbildungspflicht Nur für Physiotherapeuten in Hessen wird die Verpflichtung zur regelmäßigen am 1. Januar 2007 wirksam. Im Primärkassenrahmenvertrag ist eine Verweisung auf die jeweiligen Rahmenempfehlungen festgelegt. In den anderen Bundesländern müssen vertragliche Regelungen zur Fortbildungspflicht noch vereinbart werden. Akupunktur im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen Bei Rücken- und Knieschmerzen wird Akupunktur zur Regelleistung. Gesetzliche Krankenkassen erhöhen Beiträge Die Gehälter der Kassenmitglieder schrumpfen. Viele Krankenkassen steigern ihre Beitragssätze: AOK: Baden-Württemberg: +0,6 Prozent auf 14,5 Prozent Bayern: +0,9 Prozent auf 14,5 Prozent Brandenburg: +1,3 Prozent auf 14,9 Prozent Bremen: +0,7 Prozent auf 14,3 Prozent Hessen: +0,5 Prozent auf 14,9 Prozent Niedersachen: +0,6 Prozent auf 14,1 Prozent Rheinland/Hamburg: +0,9 Prozent auf 14,3 Prozent Rheinland-Pfalz: +1,6 Prozent auf 15,5 Prozent Saarland: +1,2 Prozent auf 15,8 Prozent Sachsen-Anhalt: +1,3 Prozent auf 14,8 Prozent Westfalen-Lippe: +0,8 Prozent auf 13,8 Prozent Ersatzkassen: Barmer Ersatzkasse (BEK): +0,6 Prozent auf 14,4 Prozent Deutsche Angestelltenkrankenkasse (DAK): +0,7 Prozent auf 14,5 Prozent Gmünder Ersatzkasse (GEK): +0,3 Prozent auf 13,9 Prozent Hanseatische Krankenkasse (HEK): +0,6 Prozent auf 13,9 Prozent Kaufmännische Krankenkasse (KKH): +0,7 Prozent auf 13,9 Prozent Technikerkrankenkasse (TK): +0,3 Prozent auf 13,5 Prozent Merkel-Rechner: In einer Minute wissen, wie teuer 2007 wird Link: http://www.insm.de/Interaktiv/Inhalte/Der_INSM_Merkelrechner.html;jsessionid=76886A6E2A9CAEB04DAE63B3888A8C24 Eine Frohes neues Jahr. Prost Mahzeit! http://www.razyboard.com/system/morethread-tipslinkskrankheitenneuesforschung-marsden-795942-2032945-50.html LG Gisi
Frohe Weihnachten.... Nette Kunde für das neue Jahr 2007... wir haben einen Verlust von etwa 385,-- Euro/mtl. ca. 32,50... ist doch nett... muss ich eben halt noch weniger kaufen... Wie war das mit der florierenden Wirtschaft? Kaufkraft steigt? Hahaha... nicht bei mir.. Frustrierende Grüße Colana
Hi Colana, die Wahlen sind ja bald und da brauchen sie uns. Dann sägen wir ihre Gehälter ab! Suche nur noch eine Partei die unsere Interessen vertritt. Frohes Fest LG Gisi Zum Nachdenken: http://gleichheit.de/wahlsite/index.php?topnav=statements&subnav=berlin3&lang=de
Vorzeitig in Rente mit GdB mind. 50 % Hallo, da wir gerade bei Änderungen ab 2007 sind. Weiß da schon jemand was Neues: Bisher war es möglich, mit einem Schwerbehindertenausweis und einem GdB von mindestens 50 % vorzeitig (ab 63 Jahre) ohne Abschläge in Rente zu gehen. Wenn nun das "Rentenalter" auf 67 Jahre raufgesetzt wird/wurde, ändert sich das wohl für Schwerbehinderte auch, also statt mit 63 in Rente zu gehen (ohne Abzüge!), ist das jetzt etwa erst mit 65 Jahren möglich? Weiß das schon jemand?? lg Susanne
habs nur überflogen... ... wollte mir das bischen Weihnachtslaune nicht vermiesen lassen. Aber Gehbehinderte können die ersten 20km über aussergewöhnliche Belastungen absetzen, sagt mein Steuerberater. Neurungen und die damit verbundenen Unsicherheiten bei den Sachbearbeitern machen vermutlich Widersprüche notwendig. Das war ja nicht grad ein Weihnachtsthema. gutgelaunte Grüße Kira
Hallo Susanne L., Gehe mal auf www.Deutsche Rentenversicherung. Da steht die neue Regelung für Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Gestaffelt nach Alter und Anhebungsmonate und der Abzug bei vorzeitiger Inanspruchnahme. (max 10,8%) im Moment noch. Vielleicht hilft dir das weiter. MfG anbar
dann zieht euch schon mal warm an......! schäuble will die grenze noch weiter noch oben setzten! 70 jährige busfahrer? sanitäter? hebammen? fröhliche weihnachten! marie
Es geht doch nur darum die Grenze hochzusetzen, denn wenn du dann eher gehst ( gehen musst) bekommste lebenslang Abzüge. Und besser können die doch gar nich sparen an den Alten. Kein Mensch will, dass irgendwer so lange arbeitet. Und keiner wird ältere Leute einstellen. Gruß Kuki
weiss ich doch war sarkastisch gemeint.......... lasst uns das grosse sparen schon mal einläuten! liebe grüsse marie
Hallo anbar, hier ist der korrekte Link: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/ Der andere funktionierte leider nicht. Liebe Grüße Colana
Was meinst Du, wieviel Lebens- und Berufserfahrung diese Menschen haben...das wird doch gern gesehen Sabinerin
Danke für die Info vielen Dank für die ausführliche Info. Man kann wirklich nur noch hoffen, das die sich so sehr zerstreiten, dass die geplante Gesundheitsreform dann endgültig vom Tisch ist. Schlimm finde ich es aber auch, das auf der Arbeit so ein Druck entsteht, wenn man krank wird, so wie ich in der letzten Zeit gehäuft, dann bekommt man nun schon von den Kollegen Dresche. Das finde ich sowas von schrecklich. Es ist ja nur noch der eine dem anderen sein Teufel.
Rente uvm Schau mal den Link: http://www.sovd-bbg.de/presseartikel.html Hier der Text: http://www.sovd-bbg.de/text_presseartikel.html Klage der Erwerbsloseninitiative Neukölln gegen die Bundesrepublik Deutschland http://www.pariser-kommune.de/tribunale-gegen-armut-und-elend/klage-klage-der-erwerbsloseninitiative-neukoelln "VdK fordert Rentenerhöhung 2007" http://72.14.221.104/search?q=cache:s7j6mqFGcWcJ:www.vdk.de/kv-delmenhorst/page.cgi%3FID%3D40795%26lay%3Ddruck+2007+renten%C3%A4nderung&hl=de&gl=de&ct=clnk&cd=8&ie=UTF-8 LG Gisi www.lupus-rheuma.de Forum Tip uvm
keine Pendlerpauschkürzung für Schwerbehinderte guckst du : http://www.versorgungsamt-duesseldorf.nrw.de/nachrichten/aktuelleThemen/Kilometerpauschale/index.php Die Lösung ist noch besser als die s.o. vom Steuerberater geratene. Grüße Kira
Kam heute im Radio In Deutschland gesetzlich Krankenversicherte können sich in der Schweiz ambulant behandeln lassen. Für stat. Aufenthalte ist Genehmigung der Krankenkasse erforderlich. Weiß da jemand was Näheres? Grüßle Uschi(drei)
liebe uschi, die veröffentlichung dazu liegt schon rund 1 monat zurück, ich kopier dir den text mal rein........grüsschen -----------schnipp----------------------------------------------- Gesundheit ohne Grenzen: Mehr Kooperation zwischen Deutschland und Schweiz möglich Vom 1. Januar 2007 an können sich deutsche Kassenpatienten einzelvertraglich im Rahmen eines Pilotprojektes in Spitälern der Kantone Basel Stadt und Basel Land behandeln lassen. Bislang wurden vier Verträge zwischen Schweizer Kliniken und der AOK Lörrach unterzeichnet. Mit fünf weiteren Kliniken laufen die Vertragsverhandlungen noch. Sie sollen bis Ende Dezember abgeschlossen sein. 250. 000 Euro stellt die AOK Lörrach pro Jahr für dieses Projekt zur Verfügung. Umgekehrt können Versicherte in der Schweiz klar definierte medizinische Leistungen in deutschen Kliniken im Landkreis Lörrach in Anspruch nehmen. Krankenhäuser und Krankenversicherer leisten damit einen weiteren Beitrag, um die Qualität der Gesundheitsversorgung im Grenzgebiet zu verbessern und Patientinnen und Patienten ohne Probleme die medizinische Behandlung im Nachbarland zu ermöglichen. Dies teilte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit, Marion Caspers-Merk, nach einem Treffen mit Regierungsrat Dr. Carlo Conti, Vorsteher des Gesundheitsdepartements Basel-Stadt, in Basel mit. Marion Caspers-Merk: "Die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung zwischen Deutschland und der Schweiz erhält durch dieses Projekt eine neue Qualität. Wir wollen damit vor allem eines erreichen: Die Lebenssituation der Menschen in den Grenzregionen durch den Gang zum Arzt 'auf der anderen Seite' verbessern. Wartezeiten können verhindert, Fahrzeiten verkürzt und Versorgungslücken geschlossen werden. Seit heute sind alle rechtlichen und bürokratischen Hürden beseitigt. Einem erfolgreichen Start der deutsch-schweizerischen Zusammenarbeit im Gesundheitswesen steht nichts mehr im Wege." Um die Umsetzung des auf drei Jahre angelegten Projektes zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung zu ermöglichen, hat die Bundesregierung eine entsprechende Gesetzesänderung (Änderung der Paragraphen 140e und 13 (Absatz 4 und 5 im SGB V) vorgenommen. Für die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung bedeutet dies, sie können nun Leistungserbringer in der Schweiz ebenso in Anspruch nehmen wie heute schon in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum. Die Schweiz ist damit rechtlich den 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie den drei Unterzeichnerstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Norwegen, Island und Lichtenstein) gleichgestellt. Die Schweiz hat im Gegenzug das Territorialprinzip in ihrem Krankenversicherungsrecht gelockert. Eine Änderung in der Krankenversicherungsverordnung ermächtigt nun das eidgenössische Department des Innern, zeitlich beschränkte Projekte zu bewilligen, die die Übernahme gewisser, im Ausland erbrachter, medizinischer Leistungen durch die Krankenkassen vorsehen. -------------------------------------------------schnapp-----------