Wer außergewöhnlich gehbehindert ist und auch kein Auto besitzt, der kann eine Mobilitätshilfe erhalten. Dann kann man Taxis, Funkmietwagen und Spezialfahrzeuge für Rollstuhlfahrer nutzen. Notwendig für den Antrag sind: Schwerbehinderten-Ausweis mit Merkmal "aG" für außergewöhnliche Gehbehinderung Mietvertrag und Nachweis über die aktuelle Miete Aktueller Wohngeldbescheid Lückenlose Kontoauszüge Ihrer Girokonten der letzten drei Monate Nachweise über Ihr Vermögen Nachweise über Art und Höhe Ihrer EinkommenNachweise über das Einkommen und Vermögen weiterer Personen, die in Ihrem Haushalt leben Mit obigen Info soll vermieden werden, dass jemand der nicht bedürftig ist die Mob.Hilfe in Anspruch nimmt, obwohl er/sie auch z.B. ein Taxi ohne Probleme zahlen und nutzen kann. Den Antrag stellt man bei der Stadt. Man kann auch eine Pauschale von 30 Eur in Anspruch nehmen, für die man keinen Nachweis vorzeigen muss. Reicht die Pauschale nicht, dann zahlt z.B. die Stadt Köln bis 150 Eur bei Taxi oder 200 Eur für Spezialfahrzeuge (f.Rollstuhlfahrer). Aber nur mit Nachweis. Es gibt auch noch die Möglichkeit ein persönliches Budget zu beantragen im Rahmen des Nachteilsausgleiches. Auch dazu benötigt das Amt aber jede Menge an vorab Info. Einfach mal so, weil es einem grad heute mal schlecht geht und man nicht weg kann, zahlt keiner. (Beispiel: mein Ex, Querschnittgelähmt hatte so ein Budget, wir sind ca. 2 mal im Monat mit dem Spez.fahrzeug in die Stadt aufs Amt oder zum Arzt gefahren worden, Begleitperson war bei ihm frei) Kukana
Danke Kukana, das kommt für mich nicht in Frage, da meine Rente ausreicht und ich zu meinen meisten Ärzten laufen kann, ist aber trotzdem gut zu wissen. Könnte einen meiner Bekannten sehr interessieren. Nochmal danke, auch für die andere Arbeit, die Du für´s Forum und damit auch für uns machst.