Mit 20* ist Schluß ! *Wegfall der Langfristverordnungen in den Heilmittel-Richtlinien: Rationierung der Ergotherapie auf 20 Behandlumgen bei Patienten z.B. mit Rheuma. Die vom Bundesausschuß novellierten und dem BMGS zur Genehmigung vorgelegten Heilmittel-Richtlinien verschlechtern für chronisch Kranke den Zugang zur Ergotherapie dramatisch. Bei Wegfall der Langfristverordnung werden Patienten nach einer festgelegten, extrem niedrigen Anzahl von Behandlungen zu einer Therapieunterbrechung von mindestens 12 Wochen gezwungen. Andernfalls muss der Arzt umfangreiche Begrün- dungen schreiben und das Rezept muss von den Krankenkassen genehmigt werden. Wir protestieren in aller Deutlichkeit gegen die Benachteiligung der chronisch Kranken und Bürokratisierung und fordern die substanzielle Nachbesserung der Heilmmitel-Richtlinien im Sinne einer nachhaltigen ergotherapeutischen Versorgung. War heute bei meiner Ergotherapeutin, habe von Ihr von den geplanten Heilmittel-Richtlinien erfahren. Hat man nach 20 Behandlungen kein Rheuma mehr ??? Bitte protestiert gegen die neue Heilmittel-Richtlinie. Schreibt an: Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung 11017 Berlin Gruß aus Elte martin
Hallo Martin, danke für die Info. Ich habe die Karte von meiner Ergotherapeutin erhalten und natürlich unterschrieben weggeschickt. Jetzt können wir nur hoffen das der Protest auch was bringt. ganz liebe Grüße Berlinchen
Heilmuttelverordnung .....allerdings gibt es eine neue Ramenvereinbarung zum sogenannten Funktionstraining , Innitiator ist der Bundesverband der Rheuma Liga. Über diesen und örtliche Verbände gibt es verschiedene Angebote und Kurse dazu. So ist nach einer ambulanten oder stationären Rehabilitation Funktionstraining als ambulante Nachsorge als anerkannte Maßnahme möglich. Eine Verordnung über 6 Monate ist möglich, wenn eine eigenverantwortliche Durchführung nicht oder nicht mehr möglich ist. "z.B. wenn wegen der Veränderungen des Krankheitsbildes eine ständige Anpassung der Übungen erforderlich ist, wie bei chronisch rheumatischen Erkrankungen (§4.2.RV)." Kostenträger sind hier die Rentenversicherungen. Beim Kostenträger Gesetztliche Krankenkassen ist folgender Stand Nunmehr beträgt die Grundförderung: -bei allen rheumatischen Erkrankungen 12 Monate sowie -24 Monate bei schweren Beeinträchtigungen/ Mobilität durch chronische bzw. chronisch progredient verlaufende entzündliche rheumatische Erkrankungen: rheumatoide Arthritis, Morbus Bechterew, Psoriasis Arthritis, schwere Polyarthrosen, Kallagenosen, Fibromyalgie-Syndromen und Osteoporose. Längere Leistungsdauer ist dann möglich, wenn die Motiivation zur Durchführung krankheits- oder behindertenbedingt nicht oder noch nicht gegeben ist. Das muß allerdings ein Arzt mit psychosomatischer Grundversorgung bestätigen. Zu achten ist auf den Zeitraum der Ausstellung der Verordnungen. Auch weiterhin gefördert werden Gelenkschutzkurse und Patieentenschulungen für Rheumaerkrankungen. In Berlin bietet die Rheuma Liga z.B. als Funktionstraining in vielen Einrichtungen an: Trocken und Warmwassergymnastik / Gelenkschutzkurse / Schmerzbewältigung-Autogenes Training / Yoga / Ernährung / Kreativkurse und Patientenschulungen CP, Fibro , MB , Lupus und Kinderrheumatologie. Also einfach mal im örtlichen Bereich informieren "merre" Allerdings sind diese neuen Heilmittelrichtlinien auch Gegenstand von Protesten der Rheumaliga. Die weiterhin sich gegen Chronisch Kranke richtenden Änderungen im Gesundheitswesen sollte man auch als Einzelperson und Betroffener nicht hinnehmen. Das ist voll und ganz zu unterstützen.