mic
Neues Mitglied
Hallo habe ja ein Antrag auf teilhebe am Arbeitsleben bei der BfA stellen müssen auf grund des Gutachtens vom MDK und auf druck der IKK.
Dieser wurde abgelehnt jetzt ruft dauernt die IKK an und fragt mir löcher in den Bauch .
Wenn ich einen Antrag laut SGB gestellt habe und der Abgelehnt wurde kann mich die IKK zwingen Widerspruch einzulegen ???
Nicht das ich das nicht will mit dem Widerspruch aber die Frau geht mir auf den Nerv hoch 10 .
Klar das die nicht mehr Zahlen wollen aber Hexen kann ich auch nicht hatte ihr schon zig mal mitgeteilt das ich erst den aktuellen Befund des Krankenhauses brauch (Rheumaambulanz)da war ich am 22 .11 und der ist bis jetzt noch nicht da werde aber morgen schon mal um die Frist zu wahren Widerspruch einlegen .
Aber haben die ein Recht mich zu zwingen laut SGB?
lg micha
Dieser wurde abgelehnt jetzt ruft dauernt die IKK an und fragt mir löcher in den Bauch .
Wenn ich einen Antrag laut SGB gestellt habe und der Abgelehnt wurde kann mich die IKK zwingen Widerspruch einzulegen ???
Nicht das ich das nicht will mit dem Widerspruch aber die Frau geht mir auf den Nerv hoch 10 .
Klar das die nicht mehr Zahlen wollen aber Hexen kann ich auch nicht hatte ihr schon zig mal mitgeteilt das ich erst den aktuellen Befund des Krankenhauses brauch (Rheumaambulanz)da war ich am 22 .11 und der ist bis jetzt noch nicht da werde aber morgen schon mal um die Frist zu wahren Widerspruch einlegen .
Aber haben die ein Recht mich zu zwingen laut SGB?
lg micha
Da bin ich aber langsam am Rande des durchdrehens .