Lohnfortzahlung Ärger/Problem mit der KK

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Stina73, 19. Dezember 2008.

  1. Stina73

    Stina73 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    17. Dezember 2008
    Beiträge:
    4
    Ort:
    Bayern
    Hallo,

    da ich ja noch sehr neu und unwissend im Bezug auf die ganzen Themen hier bin, muss ich im Moment viele Fragen stellen und kann wenig sinnvolle Ratschläge geben... sorry dafür

    Also zum Thema:

    Bin seit 06.10. durchgehend krankgeschrieben, jedoch von 2 verschiedenen Ärzten mit 2 verschiedene "Verdacht auf..." Diagnosen.

    Die 6 Wochen Lohnfortzahlung endeten am 17.11. die KK berechnet jedoch nur ab der zweiten Krankmeldung d.h. für die KK endet die Lohnfortzahlung am 07.12.

    Ich war Anfang Dezember bei dem zuständigen KK-Mitarbeiter, habe ihm erklärt dass ich durchgehen wegen den gleichen Beschwerden krankgeschrieben war. Er versicherte mir es sei alles in Ordnung (leider nur mündlich!), ich solle den Auszahlschein ausfüllen lassen. Nun warte ich immer noch auf diese Auszahlung. Auf mein heutiges Nachfragen redete seine Kollegin 1 geschlagene Stunde um den heissen Brei. Ich erfuhr dass mein Antrag beim MDK gelandet ist und dass die KK angeblich noch keine Lohnbescheinigung von meinem Arbeitgeber hat und wir haben ja kurz vor Weihnachten und es steht in den Sternen wann und mit welcher Entscheidung ich rechnen kann. Der zuständige Kollege ist bis Montag nicht da und der Chef sowieso nicht und am Montag ist eh die Hölle los und auch wenn sie alle Hebel in Bewegung setzt kann sie mir nicht versprechen dass das Geld den Monat noch bei mir ankommt...

    ?!?!?!

    Ich habe 3 Kinder und bin auf das Geld angewiesen! Mal eben 8 Wochen ohne Einkommen klarzukommen ist unmöglich!

    Kennt sich jemand mit dem Thema aus? Hat die KK Recht weil es 2 Diagnosen sind? Dann müsste mein Arbeitgeber ja bis 7. Dezember zahlen.
    Wer klärt das? Und was wenn sich beide querstellen?
    Muss ich mir jetzt auch noch nen Anwalt besorgen:uhoh::confused:

    Verzweifelte Grüsse
    Tina
     
  2. butterli

    butterli Mitglied

    Registriert seit:
    24. November 2006
    Beiträge:
    650
    Ort:
    bei Leipzig
    Hallo Tina!

    Ja Ärger mit der KK da kann ich Dir ein Lied davon singen, aber mal zu deinen Problem ruf morgen bei deinen Sachbearbeiter an wenn der wieder sagt das noch nichts angewiesen ist oder um den heisen Brei herumredet verlang seinen Gruppenführer (klingt blöd aber dies ist der nächstehöhere Mitarbeiter) denn 8 Wochen darf die Bearbeitung nicht dauern ,erklär ihr deine Lage und frag was Sie zu tun gedenkt das Du zu deinen Geld kommst ,denn was die KK bis morgen anweisen ist noch diese Jahr auf den Konto nurmal bis 24.dies habe ich in einen schreiben von der KK mitgeteilt bekommen.Bei mir hat die Berechnung ca.3 Wochen gedauert jeder weitere Auszahlungsschein hat sofort nach eintrefen bei der KK bearbeitet zu werden so das innerhalb einer Woche das Geld auf den Konto ist.Werd mal meine Schwester fragen wie lange so etwas dauern darf und was Du machen kannst (sie arbeitet bei einer KK ,was mir auch oft hilft)Klage zur zeit gegen meine KK wegen falschberechnung des Krankengeldes hätte ich ohne meine Schwester auch nie daran gedacht so was zu tun da ich mich darauf verlassen hät das die wohl richtig berechnen bin da gespannt was rauskommt.Drück Dir die Daumen das Du bald zu deinen Geld kommst,melde mich morgen bei Dir.Tschau sagt das Butterli.
     
  3. Maus634

    Maus634 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    24. Juli 2007
    Beiträge:
    565
    Hallo Tina,

    wenn die Akte beim MDK liegt, geh von aus, dass die KK Stress machen will. Sie zweifeln deine Krankschreibung an und versuchen so, kein KG zahlen zu müssen. Ging mir genauso. Zwar nicht ganz Thema aber: Wenn der MDK nach Aktenlage entscheidet, du bist arbeitsfähig, sofort Widerspruch zusammen mit deinen Ärzten, denn ein Gutachten nach Aktenlage ist nicht statthaft (wenn du es brauchst, such ich dir das Urteil dazu noch raus).

    Ich habe im letzten Jahr das selbe Theater gehabt und Weihnachten mit meinen Kindern ohne Baum und ohne Geschenke gesessen. Ich war bis Ende November zur Reha, ergo Rentenversicherung zuständig, die Berechnung dort dauerte ewig, dann war ich weiter krankgeschrieben bis zum 20.12., den Auszahlschein am 21. zur KK gebracht....Weihnachtsferien. Ich saß seit Mitte November ohne einen Cent Geld, mußte Miete usw. zahlen, da war für Weihnachten nichts mehr da. Ich hab die Sache damals sofort zur Zeitung gegeben und zeitgleich damit dem Vorstand der KK öffentlich ein frohes Fest gewünscht. ;) Es hat mir zwar kein Geld gebracht, aber eine gewisse Genugtuung.

    Ich wünsche dir, dass es doch noch klappt.
     
  4. mwoebke

    mwoebke Mitglied

    Registriert seit:
    2. Mai 2005
    Beiträge:
    627
    Ort:
    Hamburg
    Hallo Tina,
    wenn Du von zwei verschieden Ärzten Krank geschrieben wurden bis zwar wegen des gleichen Leiden aber mit Unterschiedlichen Diagnoseschlüsseln, so müsste rein Rechtlich Dein Arbeitgeber Dir weiter Lohn zahlen da die 6 Wochen Lohnfortzahlung ja nur auf eine und die selbe Diagnose zutreffen.
    Und auf der AU stehen ja zwei verschieden Diagnosen.
    Mache Deinen Arbeitgeber darauf Aufmerksam.
    Sollte Du dann doch in diesem Zeitraum Krankengeld bekommen kannst Du Deinem Arbeitgeber ja den zu viel gezahlten Lohn erstatten.

    LG

    Michael
     
  5. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

    Registriert seit:
    17. Oktober 2003
    Beiträge:
    578
    Ort:
    Stuttgart
    Wenn es ein Leiden ist und 2 verschiedene Diagnoseschlüssel, dann kann es dennoch zusammengezählt werden, wenn die Diagnosen zusammenhängen.

    Beispiel:
    1. AU wegen fieberhaftem Infekt, heilt nicht aus und entwickelt sich zur
    2. AU wegen Bronchitis

    Beide Diagnoseschlüssel sind verschieden, aber hängen im Grundleiden zusammen, also eine zusammenhängende Arbeitsunfähigkeit.

    Weitere Möglichkeit:

    Die zweite Diagnose tritt während der ersten Erkrankung auf, dann hängen auch beide zusammen.

    Verdachtsdiagnosen hängen oft zusammen.

    Beispiel:
    Rückenschmerzen

    1. AU (=Arbeitsunfähigkeit) wegen Verdacht auf Bandscheibenvorfall
    2. AU wegen Verdacht auf rheumatische Erkrankung

    Beides beruht auf dem Beschwerdebild : Rückenschmerz.

    Also zusammenhängende Erkrankung.

    Wenn es getrennte Grundleiden sind, dann werden auch die Krankmeldungen getrennt behandelt. Wenn es das gleiche Grundleiden ist (trotz verschiedener Diagnosen) dann werden sie zusammen gezählt.
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden