kurioser Reha-Entlassungsbericht

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von s0nne, 13. Dezember 2010.

  1. s0nne

    s0nne Neues Mitglied

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    Hallo ihr Lieben :)

    ich muss gerade wirklich nach Worten suchen, da ich nicht genau weiß, wie ich anfangen soll! Ich bin sprachlos!!!:eek:

    Ich habe seit ca. 7 Jahren einen diagnostizierte RA und habe mich wie die viele Jahre damit "rumgeschlagen" eh die Diagnose kam.

    Seitdem hatte ich div. OPs, Gutachten usw.

    Ich muss leider etwas ausholen! Vor 6 Jahren wurde von einem Gutachter bescheinigt, dass ich nicht mehr vollschichtig erwerbsfähig bin, zwar über 3 aber unter 6 Std. Soweit so gut!
    Im Juli hatte ich dann die 7. Knie OP und war danach in einer Rehaklinik, die mich dann auch als arbeitsunfähig entlassen hat!!! Freitag kam bei meiner behandelnden Ärztin der Entlassungsbericht an. Ich wurde als arbeitsunfähig entlassen, bin aber "angeblich" vollschichtig arbeitsfähig!
    SPONTANHEILUNG oder wie soll ich das verstehen? Das kuriose ist, ich musste regelmäßig einige Anwendungen sausen lassen, weil es gesundheitlich einfach nicht ging! Was kann ich nun tun? Ich weiß, dass ich nicht vollschichtig belastbar bin, ich schaffe gerade mal mit Müh und Not meinen 4 köpfigen Haushalt!
    Für eure Ideen und Vorschläge, bzw. Adressen wäre ich euch sehr dankbar!
    Lg
     
  2. Gabi Kemnitz

    Gabi Kemnitz Neues Mitglied

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    Hallo,

    mir fällt dazu nur eines ein, den zuständigen Arzt/die zuständige Ärztin der Reha-Klinik fragen, ob da vielleicht ein Kreuzchen verrutscht ist, das passiert schneller als man denkt. In der Aschoff-Klinik in Bad Kreuznach wird der Reha-Bericht bei der Entlassungsuntersuchung mit dem Patienten besprochen, jedenfalls war das bei mir bisher jedes Mal so. Man schaut ihn sich an und wenn einem so etwas auffällt, kann man direkt nachfragen. Was Du ja berichtest schließt sich eigentlich gegeneinander aus, da ist bestimmt ein kleiner Tippfehler passiert.
    Liebe Grüße Gabi

    bib, ro-lerin seit 06/2003
     
  3. Juliane

    Juliane Neues Mitglied

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    Hallo Sonne,
    ganz klarer Fall:

    sofort beim SoV oder VdK per Tel.
    eine Termin machen und dort mit allen Sachen
    klären lassen!
    Die kenne sich super mit allen Fallen aus
    und helfen Dir ganz bestimmt weiter.

    Bitte nicht zögern und abwarten:
    das bringt nix!

    LG von Juliane.
     
  4. s0nne

    s0nne Neues Mitglied

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    Danke euch beiden! Werde mich mal um beides kümmern!:top: Auch wenn ich eigentlich keine Energie mehr für den ganzen "Kram" habe:bored:
     
  5. Juliane

    Juliane Neues Mitglied

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    Keine Sorge,

    die Energie dafür bringen die auf.

    Du mußt nur hingehen. :top:

    Viel Erfolg wünscht Juliane.
     
  6. KatiMaus

    KatiMaus Neues Mitglied

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    Hallo,

    Ich bin auch gerade aus der Reha zurück. Auch ich wurde als arbeitsunfähig entlassen und bin weiterhin krankgeschrieben. Jetzt steht in meinem Entlassungsbericht bei weiterem komplikatinoslosen Verlauf und zunehmender Stabilisierung wäre die Pat. für die zuletzt ausgeübte Tätigkeit sowie für eine leichte körperliche Tätigkeit vollschichtig einsetzbar.

    Kann mir das jemand übersetzen bitte?

    Ich bin noch jung (30) da ich aber seit einem 1/2 Jahr krangeschrieben bin habe ich einen Antrag auf BU gestellt.

    L.G. Katimaus
     
  7. Fichtenlaus

    Fichtenlaus Neues Mitglied

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    Rehaentlassung

    Hallo,

    ich war auch im Oktober auf der Reha. Mir wurde dort sogar mein Cortison aufgestockt zusätzlich noch ein anderes Schmerzmittel verabreicht.
    Hatte dort immer Schmerzen in meinen Gelenken, einmal morgens als ich aufwachte war mein linkes Auge zugeschwollen.

    Über dies alles wusste mein dort behandelnder Arzt ja "Bescheid".

    Ich wurde aus der Reha als AU entlassen, mit dem Vermerk:
    Die Gelenkbeschwerden konnten nur minimal unter unverändert fortgesetzter antirh. Therapie gebessert werden. Bei guter Mitarbeit der Pat. konnten unter Einsatz balneophysikalischer Behandl.maßnahmen nur teilweise erreicht werden.
    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben müssen überprüft werden.

    Die Entlassung der vor dem Reha-Verfahren AU Patientin erfolgt nach mäßigem Reha-Ergebnis weiter AU. ???????

    Weiter:

    Auf dem allg. Arb-markt sind aus orthop. Sicht körperlich nur noch leichte Tätigkeiten v o l l s c h i c h t i g zumutbar. ????????
    Auf langwierige WS-Zwangshaltungen, auf Heben und Tragen schwerer Lasten, Arbeiten in Kälte, Nässe und Zugluft sollte verzichtet werden (Bemerkung == das sind die gleichen Aussagen wie von der DRV).

    Ich bin auch noch weiterhin AU, mittlerweile ausgesteuert, wohl beim AA gemeldet, bekomme aber kein KG, weil meine Rente abgelehnt wurde aber im Widerspruch läuft. Der §125 trifft für mich angeblich nicht zu, weil die Rent.Ablehnung schon vor der Aussteuerung war.

    Werde nun auch gegen den Bescheid vom AA Widerspruch einlegen und mit dem VdK Rücksprache halten.

    Was soll man dazu nur noch sagen?

    LG
    Fichtenlaus
     
  8. s0nne

    s0nne Neues Mitglied

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    Nichts! :mad: Es ist doch (schuldigung für die Wortwahl) zum KOTZEN, da hat man schon so viel mit der nicht so tollen Gesundheit zu kämpfen, auch den emotionalen Hochs und Tiefs, die einfach wohl jeder von uns mal hat und muß sich dann auch noch mit sowas rumschlagen!
    Ich wünsche dir viel Erfolg bei dem, was noch auf dich zukommt, aber vor allem ganz viel Kraft!
     
  9. Fichtenlaus

    Fichtenlaus Neues Mitglied

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    Danke Sonne, das wünsche ich dir auch, denn das wirst du auch brauchen :top:
     
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