Hallo Zusammen, eine Freundin ist krank geschrieben in Ihrem Betrieb gibt es eine 4- wöchige Kündigungsfrist und sie befürchtet, dass sie bald gekündigt wird. Weiß jemand wie sich das Krankengeld berechnet- nach letztem Gehalt oder nach Arbeitslosengeld? Danke für die Antwort und viele Grüße Jürgen
Hallo Jürgen, solange sie noch in Arbeit ist, gilt die Lohnfortzahlung für 6 wo. Sind diese ausgeschöpft bekommt sie 70% 70 Prozent vom Bruttoeinkommen, jedoch höchstens 90 Prozent vom Netto. Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld werden berücksichtigt. aus AOK.de ..."So viel bekommen Sie als Person, die Arbeitslosengeld bezieht Erhalten Sie Arbeitslosengeld, zahlt es Ihnen die Agentur für Arbeit bei einer Erkrankung bis zu sechs Wochen weiter. Danach können Sie von uns Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes erhalten. Während Sie Krankengeld bekommen, sind Sie bei Ihrer AOK beitragsfrei krankenversichert. Für die Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung kommen wir auf. Um die Überweisung an den jeweiligen Sozialversicherungsträger kümmern wir uns. Beziehen Sie Bürgergeld, erhalten Sie es von der Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter weiter, auch wenn Sie arbeitsunfähig sind. "... Vielleicht hilft dir das. sauri
Hallo Sauri, danke für die Antwort! Genau da bestand unser Problem-wir haben es nicht verstanden... Sie verdient 1000 Euro netto und bekommt erstmal 6 Wochen Lohnfortzahlung. Nun wird sie nach 5 Wochen arbeitslos, weil während der Krankheit gekündigt- was nun? Eine Woche Lohnfortzahlung wäre theoretisch noch da und dann? Welche Grundlage wird dann für Krankengeld heran gezogen- der letzte Verdienst oder das dann fällige Krankengeld? Sorry wenn es etwas kompliziert ausgedrückt ist... Die 1000€ waren nur als Beispiel- sie kann keinesfalls Sozialleistungen beziehen. Für Antworten dankbar! Viele Grüße Jürgen
Ich hoffe dieser Link widerspricht nicht den Regeln.... https://www.rakasten.de/fachanwalt-arbeitsrecht-berlin/krankengeld-oder-arbeitslosengeld/ ... hier war es ganz verständlich beschrieben fanden wir. Hallo Jürgen, es wird der letzte volle Verdienst ďer letzten 12 Monate heran gezogen, falls sich seit damals nichts geändert hat. Wichtig - besteht die Krankheit weiter, unbedingt lückenlos krankschreiben lassen. Denn es besteht zunächst weiter Anspruch auf Krankengeld, nach der Lohnfortzahlung. Wir sind uns nicht 100pro sicher, aber das müsste für 78 Wochen gelten. Im Link sind die Infos. Schönen Abend
@Kira73 ich habe da kein Prob mit, da es kein Verkaufsportal ist. Ja, ist "Werbung", aber man kanns auch übertreiben...