http://www.lexisnexis.de/rechtsnews/index.php?p=produkt&aid=173104 Gemäß seinem Artikel 19 Absatz 5 tritt am 01.01.2010 Artikel 4 des Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung) vom 16.07.2009 und damit die Änderung des § 133 Abs. 1 SGB III in Kraft. Privat und gesetzlich Krankenversicherte werden dadurch steuerlich entlastet. Für die Feststellung der Lohnsteuer wird zukünftig nach § 133 Absatz 1 SGB III die Vorsorgepauschale mit folgenden Maßgaben berücksichtigt: 1.für Beiträge zur Rentenversicherung als Beitragsbemessungsgrenze die für das Bundesgebiet West maßgebliche Beitragsbemessungsgrenze, 2.für Beiträge zur Krankenversicherung der nach § 243 Absatz 2 des Fünften Buches von der Bundesregierung festzulegende ermäßigte Beitragssatz, 3.für Beiträge zur Pflegeversicherung der Beitragssatz des § 55 Absatz 1 Satz 1 des Elften Buches. .........
Frage an die Steuerprofis Hallo Zusammen, nachdem ja nun endlich die Sozialversicherungsbeiträge steuerlich berücksichtigt werden stelle ich mir die Frage, ab wann sich das, was man hier berechnen kann, tatsächlich auswirkt: http://www.assekuranz-support.de/Webmodule/buergerentlastungsrechner.php Im Rahmen der Steuererklärung für 2010? Oder bereits in der Gehaltsabrechnung ab Januar 2010? Danke für Eure kompetenten Antworten und beste Wünsche für das Jahr 2010 Kölner
Hi, wenn ich das richtig verstanden habe gilt das für das jetzt laufende Jahr, wird also in der Steuererklärung 2011 für 2010 mit berücksichtigt. Für 2009 ist wohl noch alles beim alten
Ist ja schon komisch, wenn ich bei meinem Mann ausrechne, mit 2 Kindern auf der Lohnsteuerkarte und Steuerklasse 3, dann ist es eine Ersparnis von 12,83 im Monat. Gebe ich aber null Kinder an, dann wäre es eine Ersparnis von 187,00 Euro im Monat. Verstehe ich das richtig???? Hast du Kinder, dann bist du bestraft?????