Krankengeld

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Ulla, 8. Juli 2003.

  1. Ulla

    Ulla "hessische Hexe"

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    Hessen
    Hallo Ihr Lieben,

    wer kennt sich aus mit der Zahlung von Krankengeld??

    Also meines wissens zahlt die KK 78 Wochen im Zeitraum von 3 Jahren für eine Erkrankung.

    Gilt das jetzt ab dem Tag der ersten Krankschreibung oder ab dem Tag an dem mit der Krankengeldzahlung begonnen wurde???

    Laut den Infos die ich aus dem Internet habe gilt es ab dem Tag der Krankengeldzahlung, meine KK sagt ab dem Tag der Krankschreibung.

    Was ist richtig??

    Vielen Dank schon mal im voraus

    Liebe Grüße
    Ulla
     
  2. Angie

    Angie Alte Häsin

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    Hallo Ulla,
    die 78 Wochen gelten ab dem Tag der Krankschreibung, also inclusive der sechs Wochen die Dein Arbeitgeber noch für Dich zahlt.

    Zumindest hat mir das meine Krankenkasse so mitgeteilt.

    Hoffe ich konnte Dir helfen
    Viele liebe Grüße
    Angie
     
  3. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    hab auch nochmal (für mich selber ) bei kk nachgefragt und das kam als antwort:

    hiermit teilen wir Ihnen mit, dass die Höchstanspruchsdauer für Krankengeld (max. 78 Wochen) ab Beginn der laufenden Arbeitsunfähigkeit incl. der Entgeltfortzahlung sowie evtl. anrechenbarer Vorerkrankungszeiten berechnet wird.


    in diesem sinne ein schönes wochenende wünscht
     
  4. Ulla

    Ulla "hessische Hexe"

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    Ort:
    Hessen
    Hallo!!

    Danke Euch für die Antworten, leider habe ich es jetzt auch auf offiziellen Wege erfahren.

    Da ich im öffentlichen Dienst arbeite hatte ich anspruch auf 6 Monate Lohnfortzahlung, daher konnte ( und wollte :mad: )
    ich nicht verstehen warum die Krankenkasse auf 78 Wochen Krankengeldzahlung kam´, fehlten doch locker 24 Wochen.

    liebe Grüße
    ulla
     
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