Chronisch Kranke können möglicherweise damit rechnen, dass ihr Arzt ihnen wieder häufiger Krankenfahrten auf Kosten ihrer Kasse verordnet. Denn das Bundessozialgericht in Kassel gab in einem Grundsatzurteil einer Patientin Recht, die damit die Übernahme der Kosten erstritt, wie die in Baierbrunn bei München erscheinende Zeitschrift «Diabetiker Ratgeber» (Ausgabe 1/2009) berichtet (Az: B 1 KR 27/07). Die Frau musste einmal in der Woche zu einer speziellen LDL- Cholesterin-Behandlung zu einer 60 Kilometer entfernten Ambulanz reisen. Die Krankenkasse der Frau weigerte sich, die Fahrten zu zahlen - mit der Begründung, für eine Fahrtkostengewährung seien mindestens zwei Behandlungen pro Woche erforderlich. Die Richter waren dagegen der Ansicht, dass für die Kostenübernahme vor allem entscheidend sei, wie lang die Behandlung insgesamt erfolgen müsse. http://www.aponet.de/nachrichten/2009_01_02/2009_01_02_01.html