Klage beim Sozialgericht ?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von mwoebke, 29. März 2006.

  1. mwoebke

    mwoebke Mitglied

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    Hallo Ihr Lieben!

    Der Deutsche Rentenversicherung Bund hat mein Widerspruch auf Teilhabe am Arbeitsleben abgelehnt.
    Wenn ich nun eine schriftliche Klage beim Sozialgericht erhebe, muß ich dafür einen Anwalt nehmen und werden mir dadurch Kosten entstehen?

    Es wäre schön wenn jemand schon Erfahrung mit so einem Vorgang gemacht hat und mir davon Berichten kann!

    Liebe Grüße aus Hamburg

    Michael[​IMG]
     
  2. Diana1970

    Diana1970 Ruhrpottgöre

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    Hallo Michael,
    zu dem Vorgang an sich kann ich nichts sagen,aber hast du mal über einen Beitritt in den VDK nachgedacht?
    Die Anwälte dort sind absolut fit in sowas.
    Aber Achtung: um sofort Rechtsbeistand bekommen zu können,muß man wohl ein Jahr rückwirkend zahlen.So war es zumindest bei mir.

    Lieben Gruß,
    Diana
     
  3. Tabby

    Tabby Mitglied

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    Bist du nicht derjenige, der bei einer Versicherung im Innendienst beschäftigt ist ? :confused:

    Was stellst du dir unter "Teilhabe" denn vor ?
     
  4. mwoebke

    mwoebke Mitglied

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    Hallo Tabby!

    Ich bin nun nicht mehr bei der Versicherung beschäftigt( 660 Stellen wurden abgebaut)!

    Unter Teilhabe verstehe ich eine Umschulung, so ist es vom Rentenversicherungsbund auch vorgesehen!
     
  5. Tabby

    Tabby Mitglied

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    Puh, das wird aber schwierig werden.
    Du bist im kaufmännischen Bereich ausgebildet, wohl eines der wenigen Berufsfelder, die sich für Rheumatiker einigermassen eignen. Wohin möchtest du denn umgeschult werden ?
     
  6. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    Klage beim Sozialgericht

    Wäre die Frage ob Du eine Rechtschutzversicherung hast, man kann sich auch bei der Rheumaliga oder dem DVMB beraten lassen, haben dafür Sprechzeiten.
    Das Aufsetzen der Klage und dei Einreichung ist auch über eine Anwaltsberatung möglich.
    Geht die Sache als Widerspruch kann man ersteinmal förmlich die Frist waren und eine detaillierte Begründung nachreichen.
    Weiter wäre zu klären ob die Gegenpartei sich anwaltschaftlich vertreten läßt.
    Du kannst auch einen kostenlosen Rechtsbeistadn bekommen, sind gewisse Einkommensgrenzen als Vorraussetzung.
    Ich würde betreffs ähnlicher Klagen die Erfolgsaussichten abschätzen.

    Ja am besten schreib mal eine PN, ich mach mich dann schlau.
    Gruiß "merre"
     
  7. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

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    Grundsätzlich besteht Erstinstanzlich kein Anwaltszwang - allerdings kannst Du es ohne Anwalt in 90 % der Fälle gleich sein lassen zu klagen.
    Was die anderen Kosten angeht: Seit ca. 1,5 Jahren sind eine ganze Reihe von Sozialgerichtsverfahren Gebührenpflichtig geworden - ob und inwieweit und ggf. wie hoch die entsprechenden Kosten sind, kannst Du beim zuständigen Gericht erfahren.

    Was die Beratung durch Rheuma-Liga und DVMB angeht, so solltest Du dort Mitglied sein - denn die rechtl. Beratung (bei weitreichenden Entscheidung kann es sogar sein, dass das Verfahren als Musterverfahren durch die Organisation geführt wird) ist ein nicht zu unterschätzender Mitglieder-Vorteil.
    Eine rechtl. Beratung ist ebenfalls über SvOD und/oder VdK möglich, aber auch hier gilt es, dass Du vorher Mitglied werden musst.
     
  8. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

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    Hallo Birgit,

    es ist immer noch so, dass alle Verfahren gebührenfrei sind und in den ersten beiden Instanzen keine Anwaltspflicht besteht. Es sollte diese Änderung geben, aber noch ist sie nicht vollzogen. Allerdings würde ich eine Klage dieser Wichtigkeit nicht ohne Anwalt durchführen...

    Viele Grüße
    Jürgen
     
  9. Stiefkind

    Stiefkind Neues Mitglied

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    Hallo,

    auch ich würde es nicht unbedingt ohne Anwalt probieren, dass kann ziemlich nach hinten losgehen.

    Allerdings kann ich dir raten, dich zwecks Prozesskostenhilfe beraten zu lassen.

    Gruß Stiefkind
     
  10. mwoebke

    mwoebke Mitglied

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    Hi Diana!
    Habe mich Heute bei der VDK informiert. Ich muß tatsächlich ein Jahr rückwirkend bezahlen um sofortigen Rechtsbeistand zu bekommen. Ich habe zugesagt da es mir die Sache wert ist. Mir bleiben ehe nur 4 Wochen um Klage beim Sozialgericht zu erheben und die Rheumaliga gibt erst wieder im Juni Kostenlose Rechtsauskunft und so lange kann ich nicht mehr warten.
    Sollte die Klage von vorne an aussichtlos sein werden mir diese Kosten wieder erstattet.
    Mein Termin ist am 12.April.

    Liebe Grüße

    Michael
     
  11. Diana1970

    Diana1970 Ruhrpottgöre

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    Hallo Michael,
    dann drücke ich dir die Daumen daß die Anwälte dort dein Anliegen durchsetzen können.
    Ich bin im Oktober,eigentlich kurz nach meiner Diagnose eingetreten.Habe mir auch gesagt,wenn ich nächste Woche z.B. schon Bedarf habe,kann ich lieber rückwirkend zahlen.Und die Beiträge dort sind ja wirklich im Rahmen.

    Viel Erfolg und toitoitoi,
    Diana
     
  12. Heidemarie49

    Heidemarie49 Neues Mitglied

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    Klage beim Sozialgericht

    Hallo,
    beim Sozialgericht gibt es einen Rechtsmittelpfleger der nimmt Deine Klage auf. Du musst Dich erst einmal nicht damit rumschlagen. Also hingehen. erst wenn die klage abgewiesen wird und doch Aussicht auf Erfolg hat würde ich einen Anwalt einschalten. Damit hast Du am Anfang erst einmal keine Kosten. Das Sozialgericht ist kostenfrei.

    Heidemarie

    Habe so einen Fall mit der Intelligenzrente.
     
  13. Mni

    Mni Bekanntes Mitglied

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    zumindest hast du schon mal antwort bekommen- ich hab diesen antrag auch vor langer zeit gestellt und noch keine antwort erhalten....gruß von mni

    wünsch dir viel glück
     
  14. suso

    suso Neues Mitglied

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    klage beim sozialgericht

    hallo,
    habe heute den beitrag gelesen? wie ist denn der fall jetzt eigentlich ausgegangen? Erfolg gehabt beim sozialgericht oder läuft das verfahren noch?
    LG
    suso
     
  15. mwoebke

    mwoebke Mitglied

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    Hallo Suso!
    Ich habe am 12.April einen Termin bei der VDK und werden dann sofort Klage erheben.

    LG
    Michael
     
  16. suso

    suso Neues Mitglied

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    Klage beim Sozialgericht

    Hallo nochmal,
    was mich auch noch interessieren würde, wer hat denn das Widerspruchsverfahren geführt? Wurde das selber durchgeführt? Ich frage nur so Interessenhalber. Ich selber habe beruflich damit zu tun:) .
    Ich arbeite aber nicht beim VdK, sondern beim SoVD. Die beschäftigen sich auch mit sowas.
    LG
    Suso
     
  17. mwoebke

    mwoebke Mitglied

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    Hallo Suso!

    Der Antrag wurde erstmal abgelehnt. Danach habe fristgemäß Widerspruch eingelegt, die haben dann über ihr eigenes Gericht den Widerspruch abgelehnt.

    LG
    Michael
     
  18. suso

    suso Neues Mitglied

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    Klage beim Sozialgericht

    Hallo Michael,
    warum bist du denn nicht schon vorher dem VdK beigetreten? Die helfen doch auch im Widerspruchsverfahren.
    Weißt du eigentlich, dass so ein Rechtsstreit beim Sozialgericht mehrere Monate, manchmal sogar ein paar Jahre in Anspruch nimmt?
    Ja schade, dass du nicht vorher schon professionelle Hilfe in Anspruch genommen hast. Dann hätte es vielleicht sogar schon im WS Verfahren geklappt.
    Ich wünsche dir viel Erfolg bei deinem Rechtsstreit und hoffe, dass dieser positiv für dich verlauft.
    LG
    suso
     
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