Kein Krankengeld wegen teilweiser EM-Rente?

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von theily, 18. Februar 2010.

  1. theily

    theily Neues Mitglied

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    Attendorn
    Heute hatte ich einen Anruf meiner Krankenkasse.
    Diese hat von der Rentenversicherung den Bescheid erhalten das mir eine teilweise Rente wegen Erwerbsminderung bewilligt wurde.
    Zur Zeit wird noch geprüft ob eine Vollrente wegen verschlossenem Arbeitsmarkt in Frage kommt.
    Der Berater der Krankenkasse hat mir erklärt ich müßte mich wenn es bei der teilweisen Rente bleibt Arbeitslos melden, da mein Arbeitgeber mir keinen Teilzeitjob zur Verfügung stellen kann.
    Ich bin weiterhin arbeitsunfähig und habe Anspruch auf Krankengeld bis November. Ich habe gelesen das mir dann das Krankengeld um die Rente gekürzt wird, was ja auch korrekt ist. Aber wieso soll ich mich dann vor Ende des Krankengeldes Arbeitslos melden? Der Berater meinte ich wäre ja nur bezgl. meines Jobs (Industriekauffrau) krankgeschrieben?????????????
    Das ist für mich absoluter Blödsinn!
    Wer kann mir sagen was hier richtig ist. Ich weiß nicht wie es weiter gehen soll wenn mir die Vollrente versagt wird.
     
  2. Melanie_1972

    Melanie_1972 Neues Mitglied

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    1.068
    Hallo,

    das ist richtig, was deine Kasse sagt. Erstens braucht das Amt mehrere Wochen um den Antrag zu bearbeiten, was bei mir damals dazu geführt hat, dass ich 4 Wochen ohne Geld da stand, obwohl ich 6 Wochen vor Auslauf meine Unterlagen ausgefüllt abgeben habe. Und wie ich hier jetzt öfter gelesen habe, bekommst du bei AU eh kein Arbeitslosengeld, sondern eine Art Hartz IV. Wie genau das in deinem Fall aussieht, kann ich echt nicht sagen. Am besten mal schlau machen beim VDK oder dergleichen.
     
  3. Uschi

    Uschi in memoriam † 18.7.18

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    KK & Rente

    Hi,

    ja, das ist völlig ok. Wenn man Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhält, kann das ja bedeuten, daß man vielleicht eine Tätigkeit auf Teilzeit findet, die man trotz Erkrankung ausüben kann.

    Erst nach Feststellung des Amtes, daß es keine passende Arbeit für diese Ansprüche gibt, könnte die Rentenkasse eine volle Erwerbsminderung anerkennen und damit ist dann mal 2-3 Jahre Ruhe.

    Bei mir mußte damals das Arbeitsamt bestätigen, daß für mich, aufgrund Alter und Erkrankung und Arbeitszumutungszeit keine Vermittlung machbar ist und dann erhielt ich die volle Erwerbsminderung. Hätte ich vermittelt werden können, würde auch ich nur die Teilrente erhalten.

    Arbeitslos zu melden ist daher unumgänglich und zwingend notwendig.

    Alles Gute,

    Pumpkin
     
  4. theily

    theily Neues Mitglied

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    Attendorn
    Hinweis im Internet von meiner Krankenkasse

    Danke zunächst für die Antworten.
    Habe hier speziell von meiner Krankenkasse im Internet folgende Aussage gefunden:

    Krankengeld und Rente
    Versicherte, die neben einer Rente beitragspflichtiges Arbeitseinkommen erzielen, können - je nach Rentenart - ebenfalls Krankengeld erhalten.

    Der Anspruch auf Krankengeld endet bei:



    ■Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Vollrente wegen Alters;
    ■Erhalt von Vorruhestandsgeld oder Ruhegehalt;
    ■ vergleichbaren Leistungen, die von einem ausländischen Träger oder einer staatlichen Stelle oder die nach den ausschließlich für die neuen Bundesländer geltenden Bestimmungen gezahlt werden.
    In diesen Fällen endet der Anspruch auf Krankengeld mit dem Tage des Rentenbeginns.

    Das Krankengeld wird gekürzt, wenn einem Mitglied nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der stationären Behandlung unter anderem eine der folgenden Leistungen zuerkannt wird:



    ■Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder Teilrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung,
    ■vergleichbare Leistungen, die von einem ausländischen Träger oder einer staatlichen Stelle oder die nach den ausschließlich für die neuen Bundesländer geltenden Bestimmungen gezahlt werden.
    Das Krankengeld wird dann um den Zahlbetrag der jeweiligen Leistung gekürzt.
     
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