Hallo Zusammen, auf der Seite http://www.kvno.de/60neues/2012/12_12_vereinbarungen2013/index.html fand ich folgenden Artikel: Heilmittel Die wichtigsten Änderungen betreffen in diesem Jahr die Heilmittel, denn hier wurde auf Bundesebene ein umfangreicher Katalog an Praxisbesonderheiten vereinbart, der auch in Nordrhein gültig sein wird. Die bisherigen Praxisbesonderheiten und Symbolziffern fallen weg. Stattdessen erkennt die Prüfungsstelle die Praxisbesonderheit künftig an der Kombination des Diagnoseschlüssels und dem ICD-10-Code. Letzterer soll auf dem Heilmittelrezept eingetragen werden, jedoch gibt es hierfür noch keine genauen Vorgaben. Neu ist beispielsweise die Anerkennung der Behandlung des Morbus Bechterew als Praxisbesonderheit. Diese Praxisbesonderheit wird durch die Kombination des ICD-Schlüssels M45.0 mit einem Indikationsschlüssel WS2 oder EX2, EX3, SB1 oder SB5 erkannt. Die neuen Praxisbesonderheiten sind in Anlage 1 der Heilmittel-Richtgrößenvereinbarung gelistet. Es könte die Verschreibung von KG vereinfachen. Viele Grüße Jürgen