Nein. Sie beträgt einen Monat. Habe ich selbst mal gemacht für jemand anderen. Hauptsache ist, erstmal den Widerspruch einreichen und dann hast du noch ein Fenster zur Begründung. Das steht aber auch alles in deinem Bescheid drin. Das müssen die sogar dir mitteilen.
@phoebe Hier mal für dich die Kopie eines Beitrags, den ich neulich mal in einem anderen Thread geschrieben hatte, weil es gut zu deinem Thema passt. Inhaltlich gilt das im Prinzip auch für Wiedersprüche: Es ist leider alles einigermaßen kompliziert mit dem GdB. Es geht im Kern nur sekundär um die eigentlichen Krankheit/en , sondern primär um die Einschränkungen, die du im Alltag durch die Erkrankung/en hast. Das muss bei der Antragstellung klar im Fokus stehen. Dabei geht es im Prinzip immer um den Zeitraum der letzten 6 Monate vor Antragstellung. Was Jahre davor war, ist wenn überhaupt, nur bedingt von Belang. Der Grad der Einschränkungen unterschiedlicher Krankheitsbilder werden meist nicht addiert. Mal als Beispiel ... angenommen für einen versteiften Fuss bekäme man einen GdB von 20 und für RA 30, addiert sich das zusammen nicht zu einem GdB 50, wenn der steife Fuss, nicht durch die RA verursacht wurde. Unterschiedliche Krankheiten werden bei der Feststellung des GdB nur in Zusammenhang gebracht, wenn es um Folgekrankheiten einer Haupterkrankung geht oder die resultierenden Einschränkungen miteinander in Verbindung gebracht werden können. Das ist aber von der subjektiven Beurteilung des Sachbearbeiters abhängig. Dies ist meiner Meinung fatal, weil der Entscheider den Menschen, den er/sie bewerten muss nie gesehen hat und rein nach Aktenlage entscheiden muss! Und das ist der entscheidende Punkt . Man muss sich Gedanken machen welche Unterlagen der Entscheider benötigt, um bestmöglich im Sinne des Antragstellers entscheiden kann. Daher macht es bestimmt Sinn diese Unterlagen möglichst vollständig zusammenzutragen, übersichtlich und informativ die Einschränkungen, welche durch die beschriebene Erkrankung/en aktuell sind, aufzuschreiben und alles direkt mit dem Antrag (oder Wiederspruch) einzureichen, damit der Entscheider sie auch sicher bekommt. Arztbriefe eignen sich meist nur halbwegs bis garnicht um sich ein Bild davon zu machen, welche Einschränkungen der Antragsteller im Alltag durch die Erkrankung tatsächlich hat. Also .... man stelle sich vor man wäre Sachbearbeiter/Entscheider beim Versorgungsamt oder ggf. beim Sozialgericht. Was hätte man gern um gut bewerten und entscheiden zu können? Diese Leute sind ohnehin meist völlig überlastet. - Weniger ist mehr. - Übersichtlichkeit erleichtert die Arbeit - Kalendarische Ordnung erleichtert den Überblick - Vollständigkeit der notwendigen Unterlagen verkürzt die Bearbeitungszeit Wenn man diese Dinge bei der Antragstellung berücksichtigt, könnte das helfen. Verlässt man sich nur auf die eingereichten Berichte der beteiligten Ärzte, ist der Informationsgrad häuft zu dürftig, um sich ein realistisches Bild über die tatsächliche Beeinträchtigung der Lebenssituation des Antragstellers zu machen. Ich wünsche dir viel Geduld und vor allen viel Erfolg bei deinem Antrag. Lass dich aber nicht entmutigen, wir haben durch unsere Erkrankungen genug Nachteile. Da sind ein paar kleine Vorteile durch eine anerkannte Schwerbehinderung wenigstens ein kleiner Ausgleich und genau dafür ist die ganze Sache ja auch gedacht. LG Manoul
Hier mal noch zur Übersicht der passende Auszug aus der GdB-Tabelle: 18.2 Entzündlich-rheumatische Krankheiten 18.2.1 Entzündlich-rheumatische Krankheiten der Gelenke und/oder der Wirbelsäule (z.B. Bechterew-Krankheit) ohne wesentliche Funktionseinschränkung mit leichten Beschwerden ................................................................... 10 mit geringen Auswirkungen (leichtgradige Funktionseinbußen und Beschwerden, je nach Art und Umfang des Gelenkbefalls, geringe Krankheitsaktivität) ..................................................................... 20 – 40 mit mittelgradigen Auswirkungen (dauernde erhebliche Funktionseinbußen und Beschwerden, therapeutisch schwer beeinflussbare Krankheitsaktivität)....... 50 – 70 mit schweren Auswirkungen (irreversible Funktionseinbußen, hochgradige Progredienz) .. 80 – 100 Auswirkungen über sechs Monate anhaltender aggressiver Therapien sind gegebenenfalls zusätzlich zu berücksichtigen. Gruß Manoul
Richtig Katjes. Phoebe: Da helfen manchesmal auch die Behindertenbeauftragten des jeweiligen Landes oder der Stadt. Einfach mal die anrufen. Fragen kostet nix.
Hier mal von unserem Land. Einige Antworten auf Fragen: https://soziales.niedersachsen.de/faq/behinderung-und-ausweis-faq-218365.html
Vielen Dank an euch alle. Habe acht Seiten geschrieben - musste zwischendrin immer Pause machen. So lange kann ich gar nicht sitzen aber auch ist mir zwischendurch immer noch mehr eingefallen. es hängt Gott sei dank keine wirtschaftliche Not daran. Bin ja schon in Rente. Mir wäre es ganz lieb wenn ich Vorteile bei Aktivitäten hätte. Die man ja erst bekommt wenn man 50 Prozent hat. Ich hätte das schon viele Jahre vorher machen sollen aber irgendwie wollte ich mir ja alles selbst nicht eingestehen. wenn ich Bescheid erhalte dann schreibe ich es hier. vielen vielen Dank an jeden einzelnen hier - ihr seid super
Ich geb dann mal den neuen Stand hier an. bekam vorgestern Bescheid dass meine psychische Situation nicht ohne erneute Begutachtung gewertet werden kann. Ich werde noch gesondert über einen Termin in Kenntnis gesetzt. Von Anrufen bitten sie abzusehen - der Psychiater ist irgendwo in Neuss Nähe Gericht. Dann warte ich mal brav auf den Termin und werde dort auch nicht anrufen lol
@phoebe Sei froh, dass du nicht zum stadtbekannten Amtsarzt Herrn D. musst. Keiner der niedergelassenen kann so schlimm sein wie der, viele sogar sehr ok.
Was das angeht habe ich schon einiges erlebt. Einmal ist mein Göga anschließend da rein und hat die zur Schnecke gemacht. Die hat mich so fertig gemacht dass ich nur noch raus bin und mich stark weinend auf die Treppe setzte. Ich war nicht fähig irgendwas zu tun außer meinen Mann anzurufen - damals arbeitete er noch - war ich froh dass der dieser Dame mal richtig Bescheid gesagt hat. Ich muss gestehen dass ich schon Angst habe vor dem Termin… aber… bis jetzt geht es noch da ich ja noch keinen Termin habe.
Termin am 12.6.24 11.00 aber nicht am Gericht in Neuss sondern Richtung norf lessingplatz 7 41469 Neuss Frau Dr. Marleen Hägele Ich bin gespannt - soll schon wieder Papiere mitbringen und alles was ich schon dem Amt vorgelegt habe♀️und eine Psychotherapeutin wird das gekonnt bewerten? Na mal abwarten. Bin jetzt schon nervös und wie ich drei Tage vorher drauf bin kennt jemand diese Ärztin? Ist die menschlich?
@phoebe Nein, aber sie schaut sympathisch aus, ist noch recht jung (Jahrgang 1982) und ist Ärztliche Psychotherapeutin, Fachärztin für Neurologie. Denke sie wird nicht das 1. Mal als Gutachterin tätig sein. Drücke dir ganz fest die Daumen für den Termin!
Hallo ihr lieben, mich war heute zur Begutachtung. Die ganze Anspannung kann nun von mir abfallen. Sie war wirklich sehr nett und ich konnte nicht umhin mich zu bedanken das sie so nett war. sie meinte dass ich nun mindestens 50 bekäme - vielleicht auch mehr aber auf jeden Fall 50. mir ist so eine Last von der Schulter genommen dass ich nun diesen Termin hinter mir habe.
Das freut mich sehr, dass der Termin so gut gelaufen ist! Jetzt kannst du dich beruhigt zurücklehnen und abwarten, was kommt. Die letzte Zeit war eine große psychische Belastung für dich, das ist sehr schön, dass das vorbei ist.
phoebe,ich freue mich für dich,das du jetzt so eine gute Erfahrung gemacht hast......und ich finde es auch schön,das du dich bei der Gutachterin bedankt hast......ist doch auch für die schön,wenn ihre Arbeit gewertschätzt wird ! Jetzt kannst du den Sommer genießen