Hilfe, in Nöten wieso nun doch nicht §125 ?

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von saurier, 22. August 2011.

  1. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    hallo, ich muss was los werden.

    heute habe ich vom arbeitsamt erfahren, dass für mich nicht das übergangsgeld in Frage kommt, sondern nur ALG 1.

    mein einwand , ich bin nicht vermittelbar, weiter krankgeschrieben und habe auch ein grosses gutachten, fand kein gehör.

    Was nun?

    die unfallkasse hat extra ein schriftstück mitgegeben, wo ich aufgefordert werde nach SGB III §125 übergangsgeld bis zum einsetzen der eu rente zu beantragen.

    Den Anhang 63851 betrachten
    kann mir dazu jemand eine auskunft geben? Muss morgen früh zum amt...:confused::confused::confused:

    danke sauri
     
  2. kukana

    kukana in memoriam †

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    Hi,
    Übergangsgeld wäre doch etwas, das besagt, dass du irgendwann wieder arbeiten kannst/ oder an einer beruflichen Weiterbildung teilnimmst und bis dahin Geldmittel als Übergang bekommst? Wenn du schon so lange krank bist, nicht vermittelbar und somit für die Teilhabe am Arbeitsleben gar nicht zur Verfügung stehst, dann gibts wohl tatsächlich nur ALG1?
    Gruß Kuki

    ***
    Übergangsgeld ist eine Entgeltersatzleistung im Rahmen der Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. Wenn Sie im Rahmen der Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben an einer beruflichen Bildungsmaßnahme teilnehmen, wird unter bestimmten Voraussetzungen Übergangsgeld als Entgeltersatzleistung gewährt. Ob die Voraussetzungen in Ihrem Einzelfall erfüllt sind, prüft die Beratungskraft.

    [h=2]Anspruchsvoraussetzungen[/h]Anspruch auf Übergangsgeld hat, wer die Vorbeschäftigungszeit erfüllt hat und an Maßnahmen teilnimmt, für die besondere Leistungen erbracht werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch Anspruch auf Übergangsgeld, wenn die Vorbeschäftigungszeit nicht erfüllt ist.
    Sie haben Anspruch auf Übergangsgeld, wenn Sie

    • die Vorbeschäftigungszeit erfüllen und
    • an einer Maßnahme
      1. der beruflichen Weiterbildung,
      2. der Berufsausbildung oder
      3. der Berufsvorbereitung einschließlich einer wegen Behinderung erforderlichen Grundausbildung
    teilnehmen, für die besondere Leistungen erbracht werden.
    Auch wenn Sie die Vorbeschäftigungszeit nicht erfüllt haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Übergangsgeld haben, wenn Sie innerhalb des letzten Jahres vor Beginn der Teilnahme an der Maßnahme zum Beispiel eine schulische Ausbildung, die einer betrieblichen Berufsausbildung gleichgestellt ist, erfolgreich abgeschlossen haben.
    Der Zeitraum von einem Jahr verlängert sich um Zeiten in denen Sie nach dem Erwerb des Prüfungszeugnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet waren.
    Wenn Sie nicht wissen, ob Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, wenden Sie sich bitte an die Beratungskraft.


    ****
     
  3. Dagmar46

    Dagmar46 Neues Mitglied

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    MOL
    Hallo kukana


    Ich habe vom Arbeitsamt auch kein Übergangsgeld bekommen . Du wirst Arbeitslosengeld 1 nach Prüfung beim Med. Dienst des Arbeitsamt bekommen, bei mir war das so . Ich mußte meine ganzen Befunde beim AA abgeben und dann wurde beim Med Dienst geprüft wie lange und als was ich noch arbeiten kann. Bei mir war nur ein Job als Pförtner noch möglich, danach wurde das Arbeitslosengeld berechnet. Das dauert etwas , bei mir 3 Monate. Als die Zusicherund vom AA kam war ich froh und nach nochmal 2monaten bekam ich den Bescheid für die Erwebsunfähigkeitsrente für 2 Jahre. Mach dir nicht so große Sorgen wird schon klappen.

    Gruß Dagmar46
     
  4. Esuse

    Esuse Mitglied

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    Hallo Sauri,

    nicht aufregen,das macht finanziell meist keinen Unterschied!
    Weißt Du, warum Du nicht 125 bekommen hast? Hat Dich der Arzt als vollschichtig einsatzfähig eingestuft? Hat eine Begutachtung stattgefunden?

    Stelle Dich einfach im Rahmen des Gutachtens dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, Pförtnerstellen gibt es sowieso nicht. Hast Du einen GdB? Wenn ja, steht Dir die Betreuung eines Rehasachbearbeiters zu, die kennen sich meist besser mit der Problematik aus.

    Das Schreiben was Du bekommen hast, ist eine Standardschreiben, ähnlich gibts das auch von der Kk bei Aussteuerung, sie weisen Dich auf den §125 hin, ob Du ihn bekommst entscheiden Sie nicht, daß entscheidet die AfA allein, genau wie die DRV entscheidt, ob Du Rente bekommst. GA von anderen zählen da kaum.

    Hast Du noch ein Arbeitsverhältnis?

    LG
    Esuse
     
  5. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    @hallo,

    war heute dort.

    ale erstes mal-super nett-egal bei wem ich war. aufnahme und anmeldung alles prolemlos, sie
    hatten sie ja schon einiges von mir - vielleicht 10 min gewartet,
    dann zum bearbeiter, den bekam ich nach gut 20 min zu sehn, arbeitetet alles flink ab.
    konnte noch was fragen dort.

    jedenfalls wollen sie sich mühen-heisst es.

    ich kann nur nicht 4 monate warten. hab ja keine arbeit und verletztengeld
    ist auch zu ende .sauri

    ....danke für eure mühe.....:)
     
  6. Anja1

    Anja1 Aktives Mitglied

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    Liebe sauri,

    ich hoffe, du musst keine 4 Monate warten!

    Sei lieb gegrüsst von
     
  7. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    Anja

    danke...ich hoffe nicht-dann flieg ich aus der Wohnung....

    :eek::eek::eek: sauri
     
  8. Anja1

    Anja1 Aktives Mitglied

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    Liebe Sauri,

    das kann ich mir auch nicht vorstellen. Die nehmen jetzt bestimmt alles ganz schnell in ihre kompetenten Hände und machen ruck-zuck alles fertig! Bestimmt!

    Schlaf schön!

    LG von
     
  9. Esuse

    Esuse Mitglied

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    Hallo Sauri,

    warst Du schon in der Leistungsabteilung, zur Abgabe der Papiere? Dann rechnen die doch gleich aus, was Dir an Geld zusteht, der Bescheid kommt dann ca 1 Woche später. Da Dir AlG1 zusteht, spielt es für die Leistung erstmal keine Rolle, welcher Paragaraf Anwendung findet1

    LG
     
  10. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    Hallo Esuse,


    nein das geht doch erst wenn der Arbeitgeber den Gehaltsnachweis schickt
    und die Abrechnung von der KK vorliegt.

    Das geht erst per 31.08.11 weil bis dahinder Zeitraum für das Verletztengeld steht.



    danke lg sauri
     
  11. Esuse

    Esuse Mitglied

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    Hallo Sauri,

    mein Mann hat von der AfA einen Vordruck für die KK bekommen. Mit diesem ist er hingegangen und der wurde direkt ausgefüllt. Weiter brauchte er nichts für die Berechnung, da die KK ja die Auskünfte vom AG hat und weiß, wieviele Tage sie noch zahlt. Das sollte also auch vor der Aussteuerung auszufüllen sein.
    Aber da die Leistung ja eh erst rückwirkend am Monatsende gezahlt wird, haben die ja dann den ganzen September Zeit das auszurechnen.
     
  12. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @Juhu und hallo!!!!

    hab bereits heute von meiner bearbeiterin (nach 24 Stunden!!!) die mitteilung bekommen,
    dass ich ab 01.09.2011 nach § 125 SGB III anspruch habe, der ärztliche dienst hat
    das gestern noch entschieden. ich bin platt!

    jetzt muss ich nur noch einige unterlagen nachreichen, die ich erst bekomme,
    - lohnsteuerkarte und gehaltsnachweis vom ehemaligen arbeitgeber
    - schreiben der kk
    - beendigungsschreiben des arbeeitsverhältniss
    das wars schon.

    @esuse-das blatt für die kk bekomme ich zum 31.8. ausgefüllt, das hab ich schon als zusage.
    das geht leider nicht eher, weil ich dort noch bis 01.09. geführt werde. :rolleyes:

    aber herzlichen dank an alle, die mir versucht haben so schnell zu helfen!:):):)
    manchmal fühlt man sich so richtig hilflos!

    danke sauri
     
  13. Anja1

    Anja1 Aktives Mitglied

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    Liebe Sauri,

    ich kann nur sagen: Juhuuu, ich freue mich ja soo mit dir, das es doch so schnell geklappt hat! Ich nehm dich mal virtuell in den Arm und schwenk dich vor Freude rum, gg!

    Sei ganz lieb gegrüsst

    von
     
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