Haushaltshilfe

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von anko, 17. Februar 2005.

  1. anko

    anko Bekanntes Mitglied

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    Hallo,

    nun mit Schwerbehindertenausweis von Jascha (und wohl hoffentlich auch bald von mir), darf ich ja eine Haushaltshilfe von der Steuer absetzten.

    Weiß einer von euch, wass für Bedingungen ich bzw. die Haushaltshilfe dabei erfüllen muss. Muss Sie auf Steuerkarte arbeiten, muss ich Beiträge zur Berufsgenossenschaft zahlen etc.?

    Wir sind gerade dabei zu überlegen, ob wir wieder eine Haushaltshilfe haben wollen und da wäre es ja gut, so was bei seinen Überlegungen bzw. Aussuchen zu berücksichtigen.

    Viele Grüße
    von einer viel zu selten hier verweilenden

    anko
     
  2. Uschi

    Uschi in memoriam † 18.7.18

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    Hi anko,

    generell kannst du bei einer Person mit Schwerbehinderungsausweis, die du z.B. versorgst, € 924,00 Freibetrag bei der Steuer ansetzen. (Anm.: § 33a Abs. e EStG)

    Eine Haushaltshilfe wird neben diesem Betrag geltend gemacht. Hierzu fordert das FA dich auf, den Namen der Haushaltshilfe und die Anschrift anzugeben, den gearbeiteten Zeitraum sowie die von euch geleisteten Aufwendungen ( Entlohnung, Fahrgeld).

    Gruss Pumpkin
     
  3. Glitzerchen

    Glitzerchen Guest

  4. anko

    anko Bekanntes Mitglied

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    Danke Glitzerchen,

    das ist genau das, was ich gesucht habe.

    Gruß

    anko
     
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