Hallöchen

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Düsi, 10. Juni 2002.

  1. Düsi

    Düsi Guest

    Ich bin`s Düsi,
    ich habe vom Versorgungsamt beim ersten Antrag 40% bekommen.
    Auf die rheumatisch entzündlichen Beschwerden.
    Habe aber laut neuen Röntgenbildern noch :
    Osteochondrose in der HWS,
    Abgeflachte Kyphose BWS,
    Beckenverkippung nach vorne,
    Chondrose LWS 5/ S1
    2. Bandscheibenvorfall LW 5 - 1. wurde operiert LW5,
    Chondropathie Patella und Chondromalazie III Grades recht.Knie,
    Spondylarthrose in der Wirbelsäule,
    und laut Knochenszinti Entzündungen im Körper:Sprunggelenke bds.,Kniee bds.,ISG bds.Schulter bds. Ellenbogen bds. und Handgelenke bds.
    Sollte für einen Verschlechterungsantrag der Orthopäde mir helfen oder der Rheumatologe?.
    Würde sich ein Verschlechterungsantrag überhaupt lohnen?
    Für eure Antworten wäre ich dankbar.
    Eure Düsi
     
  2. Heidi

    Heidi Guest

    Hallo Düsi...
    Stelle den Änderungsantrag ( so heißt der). Setze Dich vorher mit Deinen Ärzten in Verbindung und bespreche was Du willst. Schreibe alle Deine Erkrankungen in den Antrag und benenne alee Ärzte darin. Schreibe auf as Du für Medikamente einnimmst, eventuell auch die Hilfsmittel die Du in Gebrauch hast. In einem Begleitschreiben was Du selbst verfasst, schreibe besonders Deine Begleiterkrankungen der Krankheiten auf, z. B. starke Schmerzen, Gehstrecke ca nur noch 350 Meter, Magenprobleme wegen der starken Schmerzmittel, Kopfschmerzen, Schwellungen der Hände, usw..
    mfg
    Heidi
     
  3. Britta

    Britta Guest

    Hallo,Düsi!
    Habe im Dezember 01 ersten Antrag beim Versorgungsamt gestellt und jetzt einen Schwerbehindertenausweis mit 50% bekommen!
    Ich habe cP und schon starke Degeneration des linken Knies. Ich würde auf jedenfall Änderungsantrag stellen, denn so wie es scheint, hast ja durchaus noch mehr "vorzeigbare Erkrankungen"!
    Viel Glück! Britta
     
  4. Mechthilde

    Mechthilde Guest

    Hallo Düsi,

    schließe mich meinen Vorrednerinnen an. Meiner Meinung nach müßtest Du mindestens 70 % bekommen. Was dies bedeutet, brauche ich nicht lange zu erklären, oder?

    Liebe Grüße und alles Gute Mechthilde
     
  5. Uschi

    Uschi Guest

    Hi,

    ich bekam 1998 60% beim Erstantrag und danach auch meine Rente.
    Normalerweise sollte jeder Arzt einen richtigen gutachterlichen Befund schreiben und die möglichst äusserst negativ. Nur dann geht es.

    Viel Glück.

    Uschi ch.
     
  6. Helmut

    Helmut Guest

    Hallo Düsi,
    hatte heute ein Gespräch mit einem Rechtsanwalt, der für die MB-Vereinigung arbeitet - ging u.a. auch um einen Änderungsantrag ans Versorgungsamt.
    Man soll eine gute Beschreibung des Krankheitszustandes durch einen renomierten Facharzt dem persönlichen Antrag beifügen. Die anderen behandelnden Ärzte angeben und Krankheitssymtome schildern. Wichtig ist, was schon gesagt wurde, körperliche Beeinträchtigungen - i.b. sollten das solche sein, die als Folge einer Schwerbehinderung Ausnahmeberechtigungen nach sich ziehen.
    so z.B. man kann nicht lange stehen (folgt Sitzplatzanrecht in öff. Verkehrsmitteln)
    man kann keine langen Wege gehen (folgt Steuervorteile für Pkw.-Nutzung)
    man kann z.B. schwere Taschen nicht gut tragen (folgt Parkplatzberechtigung vorm Wohnhaus wg. Be-und Entladen)
    Und was da entsprechend des Krankheitsbildes noch so angegeben werden muß. Im Gegenteil zu anderen Anträgen sollen einfach und aus der Sicht des Kranken geschilderte Beschwerden angegeben werden. Nicht ich habe und dann lateinisch...., sondern einfach gesagt, mir tut das Kreuz weh und beim längeren Laufen kann ich die Beine nicht mehr fühlen....
    Ich bin da zur Zeit auch am arbeiten, am liebsten würde ich diesen ganzen Papierkrieg..., aber muß nun mal gemacht werden
    Also viel Erfolg Helmut
     
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