Gutachtertermin wegen Behindertenausweis

Dieses Thema im Forum "Kinder- und Jugendrheuma" wurde erstellt von katrin65, 27. Juni 2005.

  1. katrin65

    katrin65 Überlebenskünstler

    Registriert seit:
    11. Mai 2004
    Beiträge:
    110
    Ort:
    Sachsen
    Hallo,

    hat von euch jemand Erfahrung mit Gutachtern?
    Ich habe mit meiner Tochter (13 Jahre) Mitte Juli einen Gutachtertermin, da ihr nur 30% Behinderung anerkannt wurde. Trotz Widerspruch wurde ihr die Behinderung nicht anerkannt, so dass wir Klage vor dem Sozialgericht eingelegt haben. Sie hat cP und bekommt Maximaltherapie, Enbrel, Imurek (da sie eine MTX-Unverträglichkeit hat), Proxen und einen Blutdrucksenker. Das Kuriose an der Sache ist, mein Sohn hat auch cP und hat seit Jahren einen Behindertenausweis mit 60 % und Merkzeichen G.
    Was kommt bei diesem Termin auf uns zu? Werden die Vorbefunde alle mit einbezogen?
    Sicherlich wird es Steffi auch (ich hoffe es zumindest) zu diesem Termin gut gehen, da sie zur Zeit zur Kinderrheumakur in Belzig ist. Bis kurz zuvor hat sie wegen eines akuten Rheumaschubes in den Händen noch im Krankenhaus gelegen. Also sieht man dann auch nicht, wie es ihr in so einer akuten Schubphase, von denen wir leider schon reichlich hatten, geht.
    Für Hinweise wäre ich euch dankbar.

    Liebe Grüße
    Katrin
     
  2. tigge1979

    tigge1979 Guest

    Liebe Katrin,


    ich kann Dir leider nicht weiterhelfen, ich wollte euch nur ganz feste die Daumen drücken und Dir ganz liebe Grüsse für Dich und Deine Familie schicken.

    Ich wünsche euch, dass der Termin zu eurer Zufriedenheit verläuft - und ich denke auch, dass gerade der Umstand, dass Deinem Sohn 60 % zugebilligt wurden, auch als Argument für eine Erhöhung der Prozente bei Deiner Tochter gelten wird.

    Alles Liebe für euch, vor allem Gute Besserung an die Kids und einen schönen Tag wünscht



    Manuela :)
     
  3. Nixe

    Nixe Neues Mitglied

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    Schwerbehindertenausweis und Gutachter

    Folgende Unterlagen sollten bereitgehalten/mitgebracht werden soweit möglich:

    · vorhandene Arztberichte und Laborberichte in Kopie
    · eigene Aufstellung über Belastbarkeit und Einschränkungen, insbesondere während der Schubphasen
    · Bericht der Krankengymnastik über Funktionseinschränkungen der Gelenke
    · Bericht der Ergotherapie über Funktionseinschränkungen der Gelenke
    · Assistenztagebuch, mit dem sie Hilfen bei der körperlichen Pflege oder sonstigen Verrichtungen im Alltag dokumentieren (wichtig!!!)
    · Dokumentation, inwieweit öffentliche Verkehrsmittel benutzt werden können (Wegstrecke zur Haltestelle,
    Belastbarkeit, Schmerzen und Schwellungen der Gelenke beim Gehen)

    Wenn Kinder das 16. Lebensjahr vollenden, kann automatisch eine erneute Überprüfung hinsichtlich der Einstufung
    stattfinden.

    Ansonsten frage mal bei der Rheuma-Liga eures Landesverbandes nach, die haben auch immer gute Tipps parat.

    Liebe Grüße von Nixe
     
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