Gerichtsurteil - interessant für die surfenden Arbeitnehmer

Dieses Thema im Forum "Kaffeeklatsch" wurde erstellt von Uschi, 23. Mai 2005.

  1. Uschi

    Uschi in memoriam † 18.7.18

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    2.068
    Ort:
    überall
    Auf Arbeit privat gesurft – kein Grund für die fristlose Kündigung

    Wer seinen Mitarbeitern die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz prinzipiell untersagen will, sollte dieses Verbot auf keinen Fall „grundsätzlich“ aussprechen. Juristisch gesehen wird das Verbot dadurch nämlich nicht verschärft, sondern ganz im Gegenteil – die Nutzung ist dann in Ausnahmefällen erlaubt. Und wieweit die Ausnahme geht und wo ein Arbeitnehmer beim Computer-Surfen tatsächlich seinen Job verspielt hat, ist für die Gerichte schwer zu beurteilen. Die Richter entscheiden in solchen Fällen meist zu Gunsten des Arbeitnehmers.
    Vor dem Landesarbeitsgericht Nürnberg wurde über die Entlassung eines Ingenieurs verhandelt (Az. 6 Sa 348/03). Auf dessen Computer im staatlichen Wasserwirtschaftsamt waren exakt 26 Internetadressen abgespeichert, die nach Ansicht seiner Vorgesetzten wenig mit seiner beruflichen Tätigkeit zu tun haben. „Wozu braucht ein Angestellter in unserer Behörde während der Arbeitzeit privaten Kontakt zu einer telefonischen Rechtsberatung?“, monierten die Amtsleiter, nachdem sie beispielsweise die Web-Adresse einer Anwaltshotline neben der einer Fluggesellschaft, der Bayerischen Ärztekammer usw. gefunden hatten. „Vielleicht fühlte der Mann sich damit ja sicherer?“ meinten die Richter – offensichtlich mit Blick auf die übereilte und ungerechtfertigte Kündigung des Ingenieurs, die ihrer Entscheidung nach falsch war. Die Nutzung eines dienstlichen Internetzugangs für private Zwecke wird von den Gerichten nur dann als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung akzeptiert, wenn sie vom Dienstherrn eindeutig verboten war - und wenn feststeht, dass sie in umfangreicher Form erfolgte. Im vorliegenden Fall hatte der Mann nachweislich an 89 Arbeitstagen zusammen etwa 89 Stunden das Internet genutzt – eine Stunde pro Tag. „Setzt man die 26 ‚privaten’ Adressen zu den insgesamt auf dem Computer des Ingenieurs abgespeicherten 331 Adressen ins Verhältnis, bleiben nach Adam Riese knappe 5 Minuten pro Arbeitstag übrig“, rechnete das Gericht vor. Zu wenig für den abrupten Rausschmiss - noch dazu, wo der Behörde nachweislich keinerlei Schaden an Soft- und Hardware entstanden war.

    Anwaltshotline Deutschland /

    Gruss Pumpkin
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden