@Grenzwolf,
genau das bemängeln z.bsp.die verbände, das zukünftig die beweislast nicht beim amt liegen wird, sondern der antragsteller den schwarzen peter zugeschoben bekommt und sich die hacken abrennen muss um dann beweisen zu müssen das er anspruch hat.
aber, es geht noch weiter.
die bewilligung eines GdB geht zukünftig bei der versorgung mit hilfs-mitteln davon aus, dass jeder optimal versorgt ist und somit eine beeinträchtigung nicht mehr als so schwerwiegend zählt. dabei wird aber vergessen, dass es oftmals eine notwendige versorgung mit hilfs-mitteln gibt u.nicht eine bestmögliche, die dann von kk zu kk ganz unterschie-dlich gehandhabt werden. als beispiel prothesen-da gibt es himmelweite unterschiede in der versorgung.
@Kira73,
ich bin durchaus ebenso für novelierungen, wenn sie dazu führen,
das derjenige dem eine behinderung zusteht, diese dann aber auch ohne weitere probleme zugestanden bekommt.
offen gestanden scheinen die neuen VmedG dies aber ganz und gar nicht zu beabsichtigen.
leider vermutet man auch, dass bei ein GdB von 20 und weniger, die zukünftig nicht mehr beachtet werden sollen, allein dadurch viele sozusagen unter den tisch fallen, also die hürde zur anerkennung einer behinderung nicht schaffen. das hat nicht nur folgen für die nutzung der nachteilsausgleiche, sondern auch gerade für antragsteller, die bisher die möglichkeit hatten, über das arbeitsamt einem schwerbehin-derten gleichgestellt werden konnten, dies nunmehr kaum erreichen können.
sauri