Michael1966
Neues Mitglied
Moin zusammen,
erst mal einen schönen Gruß vom platten Land.
Nach nun 3 Jahren RA hatte ich mich entschlossen einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen. Und nu kam der Bescheid:
GDB von 60 mit Merkzeichen G, und das unbefristet.
Und das beim Erstantrag. Eine Überraschung! Ich hatte mit weniger und viel Stress beim Wiederspruch gerechnet.
Aber eine Frage habe ich trotzdem:
Das man sich melden muss wenn es besser wird usw ist ja klar. Jetzt Zitat:
"Sie sind verpflichtet uns folgende Änderung mitzuteilen,
Feststellung einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) durch eine andere Dienststelle"
Wenn ich jetzt eine EU Rente beantrage (bei der RV) und bekomme, Ist das damit gemeint? Das ist ja eine Minderung der Erwerbsfähigkeit, oder?
So ganz schlau werd ich daraus nicht. Vielleicht könnt Ihr mir ja helfen!
Erst mal einen schöne Gruß
erst mal einen schönen Gruß vom platten Land.
Nach nun 3 Jahren RA hatte ich mich entschlossen einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen. Und nu kam der Bescheid:
GDB von 60 mit Merkzeichen G, und das unbefristet.
Und das beim Erstantrag. Eine Überraschung! Ich hatte mit weniger und viel Stress beim Wiederspruch gerechnet.
Aber eine Frage habe ich trotzdem:
Das man sich melden muss wenn es besser wird usw ist ja klar. Jetzt Zitat:
"Sie sind verpflichtet uns folgende Änderung mitzuteilen,
Feststellung einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) durch eine andere Dienststelle"
Wenn ich jetzt eine EU Rente beantrage (bei der RV) und bekomme, Ist das damit gemeint? Das ist ja eine Minderung der Erwerbsfähigkeit, oder?
So ganz schlau werd ich daraus nicht. Vielleicht könnt Ihr mir ja helfen!
Erst mal einen schöne Gruß