Gdb-Erhöhung bei Psoriasis-Arthritis

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Elfe, 25. Juli 2008.

  1. Elfe

    Elfe Mitglied

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    Norddeutschland
    Hallo,

    habe heute mal eine Frage für meinen Mann, zur Gdb Erhöhung.
    Er hat eine Psoriasis-Arthritis, manchmal schreibt die Ärztin auch Rheimatoidearthrits in den Bericht, den er manchmal mitbekommt (es sind nicht mehr als drei Zeilen insgesamt), weil er keinen Hausarzt hat.

    Er hat einen Gdb von 40%, seit ca. 3-4 Jahren, nun haben wir eine Neubewertung duch den VDK auf 50% beantragt, was gnadenlos abgelehnt wurde.

    Es geht ihm nicht besonders gut, seine Finger werden immer krummer und die Feinmotorik leidet darunter, auch wird die Psoriasis auf der Haut wieder stärker,er nimmt seit etwa 4 Jahren tgl. morgen und abends je 100mg Sandimmun (Ciclosporin) und tgl. 5mg Cortison.
    Nach Bedarf Ibu 800 od. Diclofenac.
    Seit dieser Woche hat die Ärztin ihm noch wöchentlich 10mg MTX verordent.
    Zwischenzeitlich auch mal 20mg Cortison weil die Knie immer mal wieder dick werden.

    Nun meine Frage, kann das Versorgungsamt die Höhereinstufung so gnadenlos ablehnen obwohl es über den VDK gelaufen ist?
    Könnte ein Einspruch was bringen oder ist er nur sinnlos und nervenaufreibend?
    Freuen uns über jeden Ratschlag.

    Wir leben in Niedersachen.


    Liebe Grüße
    Elfe
     
    #1 25. Juli 2008
    Zuletzt bearbeitet: 25. Juli 2008
  2. mamaela

    mamaela Neues Mitglied

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    Hallo,

    dagegen Widerspruch machen, die lehnen fast immer gleich ab. Hatte erst 30% und nun hab ich 50% nach Widerspruch

    LG Manu
     
  3. Elfe

    Elfe Mitglied

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    Hallo Manu,

    danke für die Antwort, dann macht der Einspruch wohl doch Sinn, wundert mich nur, das der VDK der es übernommen hatte, abgeschmettert wurde.

    Liebe Grüße
    Elfe
     
  4. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Ein Antrag wird nicht besser bewertet, weil es der VDK übernommen hat.
     
  5. Fallingstar

    Fallingstar Mitglied

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    Hallo Elfe,

    ich habe PSA und Cp und einen GdB von 40%. Cp habe ich allerdings erst seit diesem Jahr als sichere Diagnose.
    Da es mir letztes Jahr ziemlich bescheiden ging, habe ich einen Verschlimmerungsantrag gestellt. Dieser wurde abgewiesen. Dann habe ich einen Widerspruch gemacht, habe sogar einen Befundbericht meiner Rheumatologin mitgeschickt. Geholfen hat es nichts, wieder abgelehnt.
    Dann habe ich Widerspruch gegen den Widerspruch gemacht, auch wieder abgelehnt. Jetzt habe ich Klage beim Solzialgericht eingereicht. Bin mal gespannt wie es ausgeht. Leider ist es im Moment wohl so, das erst mal alles abgelehnt wird!

    Also auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Vielleicht habt Ihr in Niedersachsen mehr Erfolg wie wir hier in BaWü und der Widerspruch hat Erfolg?

    Liebe Grüße
    Fallingstar
     
  6. pumuckl

    pumuckl (Sym)Badisches Mädel

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    Hallo Elfe,

    Widerspruch würde ich auf jeden Fall einlegen. Passieren kann dabei gar nichts. Falls dieser wieder abgeschmettert wird, würde ich es dabei belassen. Eine Klage vor dem Sozialgericht hat nur ganz selten Erfolg.

    Aber in einem halben Jahr kannst du erneut einen Verschlimmerungsantrag stellen. Es wäre auch gut, wenn dein Mann einen Facharzt aufsuchen würde. Das Versorgungsamt schreibt meist den Arzt an und dabei ist ganz wichtig, WAS der Arzt schreibt.

    Ich wünsche euch viel Erfolg!
     
  7. Elfe

    Elfe Mitglied

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    Hallo,

    danke für die Ratschläge, wir werden es dann erst einmal mit Einspruch versuchen.
    Auch dachte ich, daß bei einer agressiven Therapie die ja nun schon fast4 Jahre dauert, die Einstufung des Gdb nach oben beeinflusst.

    Vorher das probieren mit Sufasalazin, Arava, MTX allein brachte alles nichts, aber das Ciclosporin, welches jetzt an Wirkung nachläßt.

    Werde später mal posten was draus geworden ist.

    @ Frank
    dachte immer das der VDK als große Organisation doch bessere Chancen hat, als der einfache Bürger, bin nun aber eines besseren belehrt.

    Liebe Grüße
    Elfe
     
  8. mwoebke

    mwoebke Mitglied

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    Hamburg
    Hallo Elfe,

    ich würde auf jedem Fall Widerspruch einlegen, sollte er wieder abgelehnt werden so reiche eine Klage beim Sozialgericht ein.
    Ich hatte mit der Klage großen Erfolg und mir wurde ein GdB von 50 mit dem Kennzeichen "G" zugesprochen und der Schwerbehindertenausweis ist unbefristet gültig, vorher hatte ich nur einen GdB von "20".

    Viel Erfolg

    Michael
     
  9. Elfe

    Elfe Mitglied

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    Norddeutschland
    Hallo Michael,

    danke für die Antwort, haben am 04.08.2008 neuen Termin um Einspruch zu erheben.
    Mal schaun was als Ergennis dabei herauskommt.

    Liebe Grüße
    Elfe
     
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