Das wird nicht weniger, das hier war ja das Erstangebot vom Amt zum Abspeisen. Beim nächsten Mal werden die Befunde erst mal (halbwegs) richtig gelesen, da bin ich sicher. Den (ungünstigen) Befund musst du ja nicht mitschicken, ich würde noch mal auf den versteiften Fuß, die Schmerzen und Bewegungseinschränkungen hinweisen und das Ganze mit dem Radiologiebefund untermauern. Du hast doch auch eine rheumatische Erkrankung, deren Auswirkungen auf dein Leben kann ja auch noch mal mit eigenen Worten erklärt werden. Und nicht so zaghaft und zurückhaltend sein, Tipp vom VDK: immer den schlechtesten Tag beschreiben!
Danke Maggy, mit Spannungen in der Partnerschaft und Depressionen kann ich jetzt nicht dienen. Aber mir ist natürlich klar, was du damit sagen willst.
So liest man in etlichen Sozialgerichtsentscheidungen: "dass bei einer anhaltenden aggressiven Therapie ein GdB von 50 nicht unterschritten werden sollte" Was als aggressive Therapie gilt, ist nicht immer einheitlich geregelt. Immunsuppressiva gehören jedoch in den Kreis der Verdächtigen.
Wieder eine von diesen schwammigen Formulierungen, wo jeder interpretieren kann, wie es gerade in den Kram passt. Leider gern zu Lasten der Betroffenen....
@Clödi : Es ist sicher unangenehm, sich die ganzen Beschwerden wieder "nach vorne" zu holen... Ich hatte Erfolg mit einer Akteneinsicht. Dort war die Sachbearbeiterin ansprechbar und ich wurde dann weiter zu einem Gutachter geschickt. So wurden aus 30% dann 50%. Das entlastet doch etwas im Arbeitsleben, da ich mit GdB 50% bei Vollzeit 5 Tage mehr Urlaub bekomme. Alles Gute! tilia
Kurzes Update: Nach Akteneinsicht Widerspruch am 10.6. versandt 15.6. Widerspruch eingegangen 20.6. Dem Widerspruch kann nicht abgeholfen werden. Die Akte geht daher weiter an die Bezirksregierung. Habe mich darauf berufen, dass die aggressive Immunsuppression nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Außerdem wurde noch eine andere Sache gar nicht berücksichtigt, mit einer Begründung, die laut Versorgungsmedizinischen Grundsätzen nicht nachvollziehbar ist.
Hallo Clödi, magst du mir schreiben, ob dir die Akteneinsicht etwas gebracht hat? Was wurde dir von der Krankenkasse zugeschickt? Bei mir war es gar nicht hilfreich, Ich bekam nur das, was ich bereits hatte. Das war der Schriftverkehr zwischen mir und der Krankenkasse. Gruß Enziane
Hallo Enziane, mir hat die Akteneinsicht tatsächlich etwas gebracht. Da ist ja auch die gutachterliche Beurteilung dabei und man sieht, was und warum mit welchem GdB berücksichtigt wurde. Oder warum etwas nicht berücksichtigt worden ist. Das wurde darin kurz begründet und ich habe mich in meinem Widerspruch genau auf diese Begründungen beziehen können. Mir wurde aber nichts von der Krankenkasse, sondern vom Kreis/Versorgungsamt zugeschickt.
Für alle, die es interessiert: Mein Widerspruch gegen den GdB von 30 wurde mit Datum 14.8.24 zurückgewiesen. In der Begründung wurden zwei Punkte jetzt zwar mit aufgeführt (einmal mit GdB 10 und einmal mit GdB 20), allerdings würden diese Einzel-GdB den Gesamt-GdB von 30 nicht erhöhen. Mein Hauptargument in der Begründung des Widerspruchs war die aggressive immunsuppressive Therapie über mehr als 6 Monate, die ich nicht ausreichend berücksichtigt finde. Dazu heißt es nur kurz: Bei der Beurteilung können * * * die Verordnung und Einnahme von Medikamenten nicht berücksichtigt werden. Also scheint man ein Biologikum/Cimzia in Kombination mit MTX und Quensyl nicht als aggressive immunsuppressive Therapie anzusehen. Ist meine Vermutung, denn es wird nicht genauer dargelegt. Man kann also in meiner Bezirksregierung nicht davon ausgehen, dass der GdB von 30 ein "Erstangebot" ist, das bei Widerspruch sofort erhöht wird. Ich war auch zu keiner Begutachtung, sondern es wurde erneut nur nach Aktenlage entschieden. Klagen werde ich nicht. Eventuell später mal eine Erhöhung beantragen, wenn es Aussicht auf Erfolg geben sollte. Lg Clödi
@Clödi : Wie frustrierend! Evtl. hilft ein Antrag auf Akteneinsicht: Ich bin dabei mit der Sachbearbeiterin ins Gespräch gekommen und dann gab es eine Begutachtung, in deren Folge eine Erhöhung des GdB. Scheint echt auch "Glückssache" zu sein... LG tilia
@tilia Den Widerspruch habe ich nach Akteneinsicht gemacht. Die Akte wurde mir einfach in Kopie zugesandt nach einem Telefonat.
Clödi,das tut mir leid für dich ! Es scheint doch bei den GdBs Anträgen bzw der Genehmigung viel willkür im Spiel zu sein !
Ich sehe das ganz pragmatisch. Ein GdB von 30 ist mehr als 0. Es muss also niemandem leidtun. Trotzdem lieb, dass ihr antwortet. Wollte nur das Ergebnis mitteilen, damit man den Ausgang der Chose jetzt und später besser nachvollziehen kann.