Hallo an Euch, gestern kam mein Rehabescheid an, mir wurde sofort eine Reha genehmigt. Allerdings in Bad Schlangenbad und in der 19 Woche. Da kann ich aber nicht, weil meine Tochter nächste Woche Mittwoch für mindestens 1 Woche in Bad Bramstedt aufgenommen wird. Außerdem will ich auch nach Bad Bramstedt. In Bad Schlangenbad behandeln sie nur die Arthritis, nicht aber die Fibro. In Bad Bramstedt beides. Ich will am Montag beim Deutschen Rentenversicherungs Bund anrufen und ihnen sagen, das ich wegen meiner Tochter die Reha nicht so früh antreten kann und das ich so gerne nach Bad Bramstedt möchte, weil ich dort besser behandelt werden kann. Wer hat Erfahrungen damit gemacht, wenn man woanders hin möchte, als die vorschlagen? Heute nun kam ein Brief vom Versorgungsamt. Der Gdb beträgt 40. Sie schrieben u.a. : Die oben genannte Entscheidung berücksichtigt folgende Funktionsbeeinträchtigungen: Fibromyalgie, seelische Störungen, Schuppenflechte, Gelenkveränderungen. Was für einen Vorteil habe ich nun mit 40? Gar keinen, oder? Habe ich Chancen auf Erhöhung, wenn ich Widerspruch einlege? Ich habe ja seit November 2010 einen Tennisarm mit erheblichen Schmerzen im rechten Arm und seit Januar 2011 ebenfalls mit erheblichen Schmerzen im linken Arm einen Tennisellenbogen. Also beide Seiten mit schlimmen Schmerzen und natürlich Funktionsbeeinträchtigungen. Hier im Forum las ich von mehreren Jahren, bis die Erhöhung erfolgte, bis hin zu Klagen. Da kriegt man ja Angst. Für Eure Antworten wäre ich sehr dankbar.
Hallo Biggi!" Hallo Biggi! Ich war selber schon 2x in Schlangenbad und dort steht Fibromyalgie sehr wohl auf dem Programm. Es gibt auch extra Fibrogruppen. Diese Begründung kannst Du der RV gegenüber nicht anbringen, da mußt Du andere Punkte aufführen. Wurde bei dir auch schon Richtung Psoriasis Arthritis untersucht? Bei der PSA sind neben den Gelenken auch Sehnenansätze betroffen und da paßen deine Ellbogen sehr gut ins Bild, das solltest Du beim Klinikaufenthalt auf alle Fälle nochmals ansprechen.
Huhu, ich habe übrigens keinen Ausweis mit der Begründung, das der GdB unter 50 liegt und somit eine Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises nicht in Betracht kommt. Ist das richtig so? Ich habe schon anderes gelesen. Welche Vorteile habe ich denn nun mit diesem Grad?
hallo du hast ein wahl und wunschrecht und kannst dir den rehaort aussuchen er muß deiner krankheit entsprechen.und ein warum du da nicht hin möchtes brauchst du nicht sagen.
Hallo Birgit, Ja, das ist Richtich, erst ab einen GdB von 50% bekommt man einen Ausweis!!!. Mein Tipp, warte doch erst ab mit deiner Reha bzw. 6 Monate, da kannste ja einen Verschlimmerungsantrag stelle. Ja,hast du. 1.) einmal die Steuer, aber nur die Vorderseite von deinem bescheit. denn was auf der Rückseite steht geht das nimanden was an,gelle. Eine Kopie machen, gelle. 2.) Eine Gleichstellungantrag stellst, bei deiner A-Amt. auch da, gelle. 3.) bei dem GdB, hast du zeit einenn Wiederspruch zu machen inerhalb ( von 4 Wochen ) 4.) Wegen des bescheides der Reha ewentuell auch ein Wiederspruch zu machen. es gibt mehrer möglichkeiten, das ist deine Entscheidung wie du das machst, gelle. Vieleicht konnte ich dir weiter Helfe!!. MfG wessi