Hallo, ich freue mich riesig, dass ich meinen EU Rentenbescheid erhalten habe. Also vom 1.1.2010 bis 29.2.2012. Jedoch , wer ist ab dem 1.3.2012 für mich zuständig? Ich war vor der EU Rente Arbeitlosengeld II Empfänger. Ich weiß auch, dass ich 4 Monate vor Ablauf der Bewilligung einen neuen Antrag stellen muß. Sicher muß ich mich dann wohl wieder AU melden, aber welches Amt ist für mich zuständig? Hinzu kommt, dass ich ab dem 31.12.2012 in Vollrente gehen könnte, mit 10% Abzug. Vielen Dank Chueca
Da Du ja einen Verlängerungsantrag stellen wirst, ist die Rentenversicherung Dein nächster Ansprechpartner.
Hallo und Glückwunsch die Rentenversicherung ist so lange für dich zuständig, bis dein nächster Antrag entschieden ist. Also Rechtzeitig neuen Antrag stellen. Sollte es länger dauern, bekommst du bis zur Entscheidung deine Rente weiter. Ich hoffe, das hat dir weiter geholfen LG
trotzdem muss man sich arbeitslos melden, musste ich auch. der natrag war bei mir bis zum ende der befristeten rente noch nciht entschieden, deswegen wollte das a-amt, das ich mich bewerbe, wat für nen quatsch geld habe ich für diesen einen monat, über die befristete rente, weiterhin von der drv bekommen, angekündigt kurz bevor die rente auslief
erwerbsminderungsrente und arbeitsamtmeldung hallo chueca, ich freu mich für jeden, der eine solche entscheidung endlich in der tasche hat. wobei, bei dir denk ich, wenn du dann am 31.12.2012 in rente gehen kannst, sie so entscheiden werden-erneute verlängerung bis zu dem datum und dann in richtige rente. wäre eher unwarscheinlich. dass sie sagen arbeitslos melden, wenn du dem arbeitsmarkt auf grund deiner erkrankung nicht zur verfügung stehst. hast du die volle ? dann ist für dich doch eh der arbeitsmarkt verschlosssen. nutze erst mal die zeit und dann reiche rechtzeitg die weitere erwerbsminderungsrente ein. @ducky frage: ich habe im amt gefragt-eigentlich muss ich mich arbeitslos melden, weil ich aber krank bin steh ich denen nicht zur verfügung. erst wenn ich wieder arbeiten könnte, muss ich mich melden. solange bekäme ich noch mein verl.geld und danach erstmal alg1-damit ich nicht ohne geld dasteh. im schlimmsten fall übergangsgeld, wenn die entscheidung zur rente nicht rechtzeitg da sei. in diesem zeitraum werde ich rente beantragen. wenn die rente ausläuft(weil befristet) bekäme ich wieder übergangsgeld bzw. weiter rente bis zum entscheid. da sagte die dame nix von nochmal arbeitslos melden...mh..überall andere entscheidungen.... wobei, wegen dem übergangsgeld muss man sich im amt melden... wer weiss mehr darüber? danke, dino
Hallo das würde mich auch interessieren, denn ich habe 4 Rentenverlängerungen gehabt, bzw 3 und mußte mich nie arbeitslos bei Antragstellung melden. Das habe ich nur bei meinem ersten Antrag machen müssen, als ich von der Kasse ausgesteuert wurde. LG
saurier, dass weiß ich nciht es wird imer gesagt,dass man sich, sobald man eine verlängerung der em-rente macht, dass man sich 3 monate vor dem zeoitpunkt, der endes der em-rente ( befristete) arbeitslos melden muss ich kam damals einen tag zu früh. ohje, war das eind rama. ich sollte dann einen lenebenslauf schreiben und mich schonmal nach stellen umsehen. das war bei der allg anlaufstellen des aa. einen termin bei einer direkten sachbearbeiterin, die für mich zuständig ist hatte ich erst später. die fragte nur, geht es ihnen gut. ich war über die frage etwas erstaunt und meinte ne...na was wollen sie dann hier.. somit durfte ich wieder gehenhätte die rv nciht eh einen gutachter eingeschaltet bzw die rente überprüft, wäre ich von denen aus zu einem gutachter geschickt worden