Fragen zu Hamburger Modell

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von Melinda, 24. März 2005.

  1. Melinda

    Melinda Neues Mitglied

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    Hallo zusammen,
    kennt sich jemand von Euch mit dem Hamburger Modell aus!???
    Ich habe vor 4 Wochen mit der Wiedereingliederung begonnen und wollte eigentlich nach 8 Wochen bereits wieder "normal" arbeiten.
    Leider habe ich jetzt bemerkt dass ich einfach noch viel zu schwach bin und das ganze viel langsamer angehen lassen muss :o Bin jetzt momentan bei 4 Stunden uns möchte das erst mal die nächsten Woche/Monte dabei belassen.
    Jetzt hat mir mein Arbeitgeber empfohlen einfach so lange wie möglich mit dem Hamburger Modell zu arbeiten. Jetzt meine Frage, wie lange ist so etwas überhaupt möglich? Liegt das am Ermessen des Arztes? Kann ich während dieser Zeit Urlaub nehmen? (glaube nämlich kaum dass ich ohne Urlaub einige Monate durchhalte.....!) Was passiert wenn ich einmal einen oder mehrere Tage überhaupt nicht arbeiten kann wg. Schmerzen? Bleibe ich dann einfach nach Info an den Arbeitgeber zu Hause und komme wieder sobald es besser geht!? Fragen über Fragen.....vielleicht kann jemand für mich Licht ins Dunkle bringen? Wäre super!!!!!
    Liebe Grüsse
    Melinda
     
  2. anbar

    anbar Neues Mitglied

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    hamburger Modell

    Hi guten Tag Melinda,
    ich war auch vor 1.5 Jahren im HM,habe mit 3 Std.angefangen,das ging gerade, dann nach 2 Wochen sollte ich auf 4 Std.habe ich eine Woche geschafft, und bin dann wieder 2 Wochen auf 3 Std. gegangen. Das ging vom 17.12. bis Ende Febr.04, während der ganzen Zeit war ich krankgemeldet. Diese Krankmeldung ist vom Arbeitgeber mit Angabe der Std.Zahl die ich wöchentl. arbeiten sollte,genehmigt worden. Den Plan hat mein Arzt aufgeschrieben.Wenn ich mal einen Tag nicht konnte,habe ich angerufen in der Fa. und mich entschuldigt. Während der gesamten Eingliederungszeit,etwa 3 Monate oder 4 galt die Krankmeldung. Urlaub nehmen in der Zeit ging bei mir nicht.Habe den Urlaub dann mit Genehmigung des Arbeitgebers an die Wiedereingliederungszeit dran gehängt.
    Ich hoffe,ich konnte dir ein bißchen weiter helfen.
    Alles Gute
    Gruß Anbar
     
  3. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

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    Hallo Melinda,

    grundsätzlich ist es so, dass die Dauer der Wiedereingliederung im Ermessen des Arztes liegt. Dieser sollte die Dauer aber an Deine Leistungsfähigkeit anpassen. Ich habe im vergangenen Jahr eine Wiedereingliederung versucht - musste diese aber nach 2 Wochen wegen Probleme mit der Personalstelle abbrechen (man hatte mir untersagt während der Arbeitszeit zum Arzt zu gehen, da musste ich aber hin, da jeden 2. Tag Blutabgenommen werden mußte). Bei mir war es so, dass wenn ich zum Arzt musste oder auch einen Tag komplett krank gewesen wäre ich sofort eine Bescheinigung vom Arzt vorzulegen hatte. Auch konnte ich während der Wiedereingliederung keine Urlaubstage nehmen.
    Grundsätzlich solltest Du alle Deine Fragen auf jeden Fall mit Deinem Arbeitgeber bzw. der Personalverwaltung absprechen.

    Für die Wiedereingliederung wünsche ich Dir alles Gute und viel Glück
     
  4. Melinda

    Melinda Neues Mitglied

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    Baden-Württemberg
    Hallo Anbar & Trombone,

    vielen lieben Dank für die Antworten, ich werde mich da wohl nochmals bei meinem Arbeitgeber und der Krankenkasse genau erkundigen!
    Wünsche Euch beiden alles Gute!!
    Lieben Gruss
    Melinda
     
  5. Mücke

    Mücke Guest

    hallo melinda,

    ich habe von juni 2002 bis dez 2002 wiedereingliederung gemacht. habe in der zeit tägl 6 std gearbeitet, damit ich anschließend zur reha konnte. du musst in der zeit dem arbeitgeber zur verfügung stehen, darfst also keine arzt-, behördenbesuche machen, urlaub nehmen geht auch nicht, musst dich dafür halt wieder " krankschreiben" lassen. weiss daß aus erfahrung, weil ich zu monsti wollte in der zeit und die kk mächtigen ärger gemacht hat.

    liebe grüße und noch viel glück

    mücke
     
  6. klaraklarissa

    klaraklarissa Neues Mitglied

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    Sachsen - Anhalt
    hallo melinda,

    auch ich habe in 2002 versucht über einige monate hinweg eine wiedereingliederung zu machen. war sehr schwierig ich mußte einige male abbrechen, weil ich einfach noch zu krank war. geendet hat sie leider wieder in der kompletten dauerkrankschreibung. da aber mein arbeitsverhältnis sowieso befristet war und mir dann später mein antrag auf eu - rente bewilligt wurde, war es für mich nicht ganz so schlimm.
    was ich nicht schön fand, das ich während der eingliederung (also auch die gearbeiteten stunden) nur anspruch auf krabkengeld hatte. es gab keine untergliederung z.b. 4h krankengeld + 4h lohn. aber das ist rechtens so.

    http://meltingpot.fortunecity.com/dunsmuir/801/service/nd001213.htm oder hier:
    http://www.personalabteilung.hu-berlin.de/themen_A-Z/einzelAnsicht?ident=Wiedereingliederung

    etwas verwirrt hat mich dieser link:

    http://doku.iab.de/grauepap/2002/niedriglohnsektor_steil.pdf

    am besten mal schauen. wünsche dir viel glück und gute besserung.
     
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