Frage zur Beihilfe

Dieses Thema im Forum "Krankenkassen und Pflegeversicherung" wurde erstellt von Kunozerus, 5. Dezember 2015.

  1. Kunozerus

    Kunozerus Mitglied

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    Hallo zusammen,


    ich habe gerade Ärger mit meiner Beihilfestelle. :(


    Der Fall: Im Sommer bin ich an der Hand operiert worden, es wurde ein Gelenk versteift. Dazu war ich zwei Tage stationär im Krankenhaus. Das Krankenhaus hat eine Rechnung geschickt, ebenso der Operateur und der Narkosearzt.
    Die Beihilfestelle will jetzt ihren Anteil der Arztrechnung (Operateur) nicht bezahlen, weil es bei diesen Kosten um "Wahlleistungen" handele, die gemäß Paragraf sowieso nicht beihilfefähig seien,
    "Sie haben sich anlässlich einer stationären Krankenhausbehandlung im ... befunden. Die während dieses dieses Zeitraums in Anspruch genommenen Leistungen der Ärzte dürften aufgrund einer Wahlleistungsvereinbarung erbracht worden sein."


    Bei meinem Operateur bin ich seit Jahren in Behandlung, er hat mich schon mehrfach operiert, und noch nie ist irgendeine Rechnung nicht erstattet worden. Dass er der Chefarzt ist, hat bisher auch noch nie jemanden gestört.
    Mein Widerspruch, in dem ich das alles dargelegt habe, ist abgelehnt worden.


    Der Gesamtbetrag ist 520,- EUR, der Beihilfeanteil ist 70%.


    Hat irgendjemand schon mal Ähnliches gehabt? Und mit irgendwas dabei Erfolg gehabt?
     
  2. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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    Diese Wahlleistungsvereinbarung habe ich für meinen stationären Krankenhausaufenthalt auch unterschrieben und zwar für 1-Bettzimmer (Beihilfe zahlt nur 2-Bett, die Differenz wurde gestrichen) und für die Chefarztbehandlung (diese IST beihilfefähig). Wurde auch problemlos übernommen.
    Allerdings sind Beihilfeverordnungen durchaus unterschiedlich, Bund, Land, Eisenbahn etc.
    Erfolg gegen die Beihilfestelle? Wohl nur auf dem Klageweg möglich, befürchte ich.
     
  3. Kunozerus

    Kunozerus Mitglied

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    Danke, Heike! :)

    Mit deiner Antwort im Gepäck (und nachdem die Wut-Tränen halbwegs getrocknet sind) kann ich jetzt meine Frage noch mal konkretisieren: Sind Chefarztbehandlungen beihilfefähig?

    Bei mir ist es die Beihilfe in Hamburg.
     
  4. mondbein

    mondbein Bekanntes Mitglied

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    Ich bin hier in RLP. Früher hatte jeder mit Beihilfe bei uns das Anrecht auf Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer. Vor einigen Jahren (schätzungsweise 2006) wurde das geändert und wir müssen für diese Leistungen einen festen Betrag pro Monat zahlen (ich glaube, es sind 30 Euro). Wir mussten uns damals innerhalb einer gewissen Frist entscheiden, ob wir das wollten oder nicht - spätere Änderungen waren nicht mehr möglich.
    So (ungefähr) ist es hier.

    Chefarztbehandlungen sind also nicht (mehr) per se beihilfefähig!
     
    #4 5. Dezember 2015
    Zuletzt bearbeitet: 5. Dezember 2015
  5. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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    Bei der Beihilfe NRW sind Chefarztbehandlungen weiterhin beihilfefähig.
    Aber da sieht man, wie unterschiedlich das ist, wenn ich lese, was mondbein schreibt.
    Hamburg...werde mal ein wenig mich im Net umtun, ob ich etwas dazu finde.
     
  6. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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    Beihilfeverordnung Hamburg, wie auch die einiger anderer Bundesländer, sieht schon seit etlichen Jahren keine Beihilfefähigkeit für Wahlleistungen mehr vor. Also weder Chefarzt, noch 2-Bettzimmer.
    Vielleicht ist es möglich, mit dem Krankenhaus zu sprechen, dass die eine Aufstellung der Kosten ohne die Wahlleistung Chefarzt fertigen, so dass die Beihilfe zumindest diesen Anteil übernimmt und Du nur den Restbetrag zu zahlen hast?
     
  7. Marly

    Marly Guest

    Ich war vor Kurzem in Kiel in der Schmerzklinik und die Beihilfe übernimmt in Schlewig-Holstein weder Chefarztbehandlung noch 1-Bettzimmer.
    Ich mußte allerdings schon im Vorfeld einen Kostenantrag stellen und wußte, dass Wahlleistungen nicht erstattet werden, außer man hat eine Zusatzversicherung dafür abgeschlossen....
     
  8. DesperadoGirl

    DesperadoGirl Mitglied

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    Hallo,

    genau, für solche Fälle hat man in der Regel den BE-Tarif (= Beihilferergänzungstarif) in der privaten Krankenversicherung....wenn man bei Abschluss derselbigen ordentlich beraten wurde. Prüfe mal deinen PKV-Vertrag!
    Der BE-Tarif hat mir schon oft einen Haufen Geld gespart, vor allem bei Zahnbehandlungen, und ist unbedingt zu empfehlen, nachdem die Beihilfe immer kleinlicher wird.
     
  9. bise

    bise Neues Mitglied

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    bei Frau Antje
    nun macht mich doch bitte mal schlau!!!!
    BE tarif - was zahlt der?
    die beihilfe hat beihilfebemessungshöchstsätze z.b. für physio udgl.
    wenn ich von der beihilfe 50% (aktiv) bzw. 70 % (ruhestand) von dieser höchstgrenze ausgezahlt erhalte, dann springt dieser BE tarif für die restl. 50% oder 30 % ein. so läuft das doch wohl? oder?
    der BE tarif zahlt doch nicht mehr? wäre ja auch sinnlos. denn die erstattung der privaten versicherung muss bei einreichen des beihilfeantrages mitangegeben werden.

    weist die rechnung einen höheren betrag als den von der beihilfe vorgesehenen höchstsatz aus, hat der versicherte beihilfeberechtigte diesen betrag selber zu tragen? 0der?

    lg
     
  10. DesperadoGirl

    DesperadoGirl Mitglied

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    Hallo,


    also, bei mir in Bayern läuft das so. Ich reiche meine Rechnungen, bin 50 % je, bei PVK und Beihilfe gleichzeitig ein. In der Regel zahlt die PKV ihre 50 % klaglos:D. Von der Beihilfe bekomme ich des öfteren etwas gestrichen:mad:, Rezepte, Behandlungen etc. Dann reiche ich die Abrechnung der Beihilfe mit den Streichungen bei der PKV noch mal ein und beantrage eine zusätzliche Erstattung aus meinem BE-Tarif. Bisher haben sie immer die Differenz beglichen, die mir die Beihilfe gestrichen hatte und somit komme ich normalerweise immer auf 100 % Erstattung. Die Beihilfe bekommt von mir nicht gesagt, was die PKV gezahlt hat. Ist ja auch vollkommen schnuppe, weil ich versichert habe, dass ich zu 50 % privat versichert bin.
     
  11. mondbein

    mondbein Bekanntes Mitglied

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    Komisch! Bei mir ist es genau umgekehrt: Meine Beihilfe zahlt (fast) alles klaglos, sogar Shampoo, Nahrungsergänzungsmittel und meine chinesischen Kräuter; meine PKV hingegen sponsert nur die knallharten Drogen - ansonsten dort: ein Streichkonzert in Moll :mad:
     
  12. DesperadoGirl

    DesperadoGirl Mitglied

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    @Mondbein,

    tja, das mag dir komisch vorkommen, ist aber so:rolleyes:. Deshalb schrieb ich ja "in Bayern" macht das die Beihilfe so. Es wäre ja nicht das erste Mal, dass es da von Bundesland zu Bundesland Unterschiede gibt. Meine PKV ist die Debeka und mit der gab es noch nie irgendwelche Probleme. Andererseits zahle ich ja auch genug Beiträge.
     
  13. mondbein

    mondbein Bekanntes Mitglied

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    Ich bin auch bei der DEBEKA und zahle sicher noch mehr Beiträge als du, da ich noch einen Risikozuschlag berappen muss... :rolleyes:
    Aber diese regionalen Unterschiede sind ja nichts Neues!
     
  14. DesperadoGirl

    DesperadoGirl Mitglied

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    Bayern
    So, so.....wir könnten ja einen Wettbewerb ausschreiben...."wer zahlt die höchsten PKV-Beiträge":D.
     
  15. Kunozerus

    Kunozerus Mitglied

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    Wendland, wo die Wölfe wohnen
    :top::D

    Danke für eure Antworten!

    Ein paar Recherchen haben jetzt ergeben, dass die Beihilfe Hamburg wohl tatsächlich keine "Chefarztbehandlung" zählt. Mich verwundert das nur, weil ich von genau diesem Handchirurgen bereits acht Mal operiert worden bin, und sieben Mal ist das anstandslos übernommen worden.

    Ich werde nun noch mal nachfragen, ob tatsächlich alles in der Fallpauschale des Krankenhauses enthalten ist, und auch bei der Krankenversicherung werde ich fragen, ob der BE-Tarif ggf. noch etwas hergibt...

    Kann man solche ungeahnten Kosten eigentlich auch von der Steuer absetzen?
     
  16. DesperadoGirl

    DesperadoGirl Mitglied

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    Steuerlich kann man meines Wissens nicht bezahlte Krankenkosten schon geltend machen. Was dabei rauskommt steht auf einem anderen Blatt, aber versuchen würde ich es auf alle Fälle. Hoffe, du bekommst noch einen Teil bezahlt:top:.
     
  17. Hummel59

    Hummel59 Mitglied

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    Ja, man kann diese nicht gezahlten Kosten bei der Steuer ansetzen, einschließlich dem sogenannten Selbstbehalt. Berücksichtigt werden die bei der Steuer aber erst wenn man über einen gewissen Betrag drüber kommt, ich meine 2 % vom Brutto.

    Hoffentlich hast du einen BE Tarif abgeschlossen, da weisen einen die Krankenkassen ja auch nicht unbedingt darauf hin, dass es den gibt.

    Ich bin ehrlich gesagt erstaunt, dass es mit der Beihilfe so unterschiedlich gehandhabt wird. Das wusste ich bisher nicht. In NRW werden Chefarzt und 2-Bett-Zimmer noch bezahlt. Im Krankenhaus! In der Reha sieht es leider, wie ich jetzt erfahren durfte, anders aus. Da kürzen sie einem mal eben 30% der Reha-Einrichtungsrechnung wenn Chefarzt in Anspruch genommen wird. Sagt einem natürlich vorher auch keiner!
     
  18. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    Der Eigenbehalt bei der Steuer richtet sich nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte (+ Anzahl Kinder/verheiratet oder ledig )und variiert zwischen 1 und 7 %.

    Hier in Mecklenburg bekomme ich von der Beihilfe weder Chefarzt ,noch 2 Bettzimmer. Das übernimmt die PKV bzgl. Beihilfeergänzungstarif.
    Auch heilpraktikerleistungen, die die Beihilfe ablehnen- erstattet mir die PKV.
    Bei Zähne greift auch der BE.

    Ansonsten greift der BE bei der PKV für abgelehnte Leistungen von der Beihilfe nicht.... jedenfalls hier im Bundesland.

    bei Reha(ehemals kur/sanatorium) jedoch erhalte ich von der PKV nur einen Tagessatz von 33 € - da zahlt die Beihilfe ihre 50%. ( ich meine nicht eine KH-Anschlussheilbehandlung)
     
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