Frage zu Kündigung und Weihnachtsgeld

Dieses Thema im Forum "Kaffeeklatsch" wurde erstellt von Nixe, 17. Januar 2004.

  1. Nixe

    Nixe Neues Mitglied

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    Moin,

    kennt sich jemand in Sachen Kündigung und Weihnachtsgeld aus?

    Meinem Mann wurde zum 31.12.2003 aufgrund Arbeitsmangel gekündigt.
    Heute kam eine Vereinbarung zum 13. Monatseinkommen, wonach der
    Arbeitgeber den Mindestbetrag von 780 Euro zwar zahlt, aber in zwei
    Raten, im November und im April nächsten Jahres.

    Dieses ist vom Tarifvertrag her zulässig, habe ich eben nachgesehen.
    Allerdings ist Carsten ja im April dort gar nicht mehr beschäftigt und
    normalerweise müssen doch zum Beschäftigungsende alle Ansprüche
    vom Arbeitgeber ausgezahlt werden. Trifft das jetzt auch auf das Weihnachtsgeld
    zu und ist in diesem Fall ein Verteilen des Betrages überhaupt rechtlich
    zulässig?

    Oder wisst ihr eine Stelle, wo man sich in so einer Angelegenheit Rat holen kann?
    (Carsten war im Tiefbau tätig und ist nicht in der Gewerkschaft).

    Fragende Grüsse von einer etwas ratlosen Nixe
     
  2. Elke

    Elke wünscht allen

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    hallo nixe,

    also als ich noch arbeitete (1999) war das so geregelt das wenn
    man zum 31.3. des folge jahres kündigte das man dann das
    Weihnachtsgeld zurückzahlen muss.

    aber in eurem fall würde ich sagen, wenn es im tarifvertrag steht
    das ihm die 780 euro mindestbetrag zustehen, stehen sie ihm auch
    dann zu wenn der arbeitgeber ihm zum 31.12. kündigt, es ist ja in
    dem fall nicht das verschulden des arbeitnehmers.

    ich habe meine schwester mal gefragt (sie ist ein chefin der lohnbuchhaltung
    in ein großen unternehmen) und sie meint auch das er es bekommen
    müsste, allerdings solltet ihr mit seinem vertrag sowie dem tarifvertag einen
    anwalt mit arbeitsrecht kenntnissen nochmal genau befragen, da es
    auch dort wie immer klausseln gibt.

    aber vielleicht haben wir hier ja auch einen experten der dir genauer
    auskunft geben kann.
    ich drücke dir/euch die daumen das ihr das geld noch bekommt
    ansonsten noch alles gute
    gruß
    elke
     
  3. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    Arbeitsrecht

    Hallo Nixe
    Ja also erstmal:
    Auf die Zahlung einer Sonderzuwendung besteht weder kraft Gesetz, Gewohnheitsrecht, noch aufgrund der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ein Rechtsanspruch; für sie muss deshalb stets eine besondere Rechtsgrundlage vorhanden sein. Der Anspruch kann aus

    - einem Tarifvertrag;
    - einer Betriebsvereinbarung;
    - einer Gesamtzusage;
    - dem Gleichbehandlungsgrundsatz;
    - dem Einzelarbeitsvertrag oder
    - einer betrieblichen Übung
    folgen. Eine Vereinbarung als 13. Monatsgehalt bezieht sich auf Leistungen, die im abgelaufenden Jahr erbracht wurden.
    Also hat Dein Mann Anspruch auf die Zahlung, dieser besteht laut Bundesgerichtshof sogar anteilig wenn vor Ablauf des Jahres der Arbeitsvertrag endet (ist ja bei Euch nicht der Fall).

    Jetzt wäre wichtig, ob Dein Mann wieder eingestellt wird und die Kündigung nur zeitweise besteht,wie in der Baubranche üblich und oft wegen Auftragsmangel über Winter praktiziert.

    Grundsätzlich würde ich empfehlen, dem Betrieb ein Schreiben mit Bitte um Rückantwort zu schicken und wegen der Zahlungsmodalitäten anzufragen, da der bestätigte Anspruch sich ja auf das abgelaufene Jahr bezieht und abgegolten werden muß.

    So ungefähr:
    Sehr geehrte Damen und Herren

    Betreffs der Mittteilung zur Zahlung eines 13. Monatseinkommen möchte ich anspruchsgemäß bitten mir mitzuteilen, wie die Zahlungsmodalitäten betreffs meiner Person vorgesehen sind.
    Die Frage ergibt sich aus der Kündigung meines Arbeitsverhältnisses durch Ihren Betrieb , (wegen Auftragsmangel).
    Auch benötige ich eine verläßliche Aussage wegen Verdienstangaben beim Arbeitsamt.

    Ich bitte um baldige Rückantwort
    MfG..............................................
     
  4. klaraklarissa

    klaraklarissa Neues Mitglied

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    Sachsen - Anhalt
    Hallo Nixe,

    hier habe ich eine recht umfassende interessante Seite zu Eurem Thema gefunden :

    http://www.rechtsrat.ws/lexikon/weihnachtsgeld.htm

    vielleicht hilft sie Euch ein wenig. Hoffentlich bekommt Dein Mann dann bald wieder einen Job. Ich wünsche Euch alles Gute.
     
  5. Matthias

    Matthias Neues Mitglied

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    Bei mir ist es ähnlich.
    Die Firma hat unseren Bereich zum 31.12.03 dicht gemacht.
    Mir stehen noch eine Sonderzahlung von über 4000 Euro zu, und ausserdem kabbeln sich Firma, KK und BFA wer die Zeiten bezahlen soll, die ich aufgrund meiner Arbeitsunfähigkeit letztes Jahr von der Firma nicht bezahlt bekommen hab.

    Alles das mindert das Arbeitslosengeld, denn das Arbeitsamt zieht in seine Berechnungen nur den Teil ein, der zum 31.12. abgerechnet ist. Das heisst ich versuche meine Ex-Firma im Moment dazu zu bewegen, mir bis Ende Januar alles zu bezahlen und die Bescheinigung für das Arbeitsamt entsprechend auszufüllen.

    Sonst geht es auch, zusammen mit dem Rest, vor Gericht. Klage ist ja eh schon anhängig.
     
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