darkside667
Neues Mitglied
Hallo Forum,
ich habe heute den Bescheid vom Versorgungsamt bekommen. Mir ist ein GdB von 50 bewilligt worden. Allerdings ohne Merkzeichen. Ich hatte ein G beantragt, da ich nicht mehr als 200 Meter laufen kann.
Kann ich auch ohne das Merkzeichen G kostenlos mit dem Nahverkehr fahren?
Ist es ratsam einen Anwalt für den Widerspruch einzuschalten?
Olaf
ich habe heute den Bescheid vom Versorgungsamt bekommen. Mir ist ein GdB von 50 bewilligt worden. Allerdings ohne Merkzeichen. Ich hatte ein G beantragt, da ich nicht mehr als 200 Meter laufen kann.
Kann ich auch ohne das Merkzeichen G kostenlos mit dem Nahverkehr fahren?
Ist es ratsam einen Anwalt für den Widerspruch einzuschalten?
Olaf