"Falsche" Reha bewilligt - Widerspruch, aber wie ?

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von Samuro, 6. Juli 2018.

  1. Samuro

    Samuro Aktives Mitglied

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    Hallo Ihr Lieben,

    ich habe axiale spondyloarthritis mit Enthesitis und Fibromyalgie, chronische Intercostalneuralgie (vermutlich post Zoster)
    Gemeinsam mit der Sachbearbeiterin der KK habe ich eine Reha beantragt. Da ich innerhalb eines Jahres bereit dreimal im Krankenhaus war und in der Schmerzklinik in der ich November war das gesamte Programm bei den Ambulanten/Teilstationären und uns Vollstationären exakt das gleiche war, haben wir (die Dame und ich) eine ambulante Reha beantragt.
    Nun bekam ich Bescheid: Ich soll 5 Wochen stationär sehr weit weg in eine psychosomatische Reha.
    Ich frage mich nun, wie das zustande kommen konnte. Was soll ich in einer psychosomatischen Klinik? Psychosomatische Schmerzen bedeutet - auch lt. deren Rehabeschreibungen - der Schmerz kommt als Reaktion auf psychische Probleme.
    So ist es aber bei mir nicht. Ich möchte nicht in Abrede stellen, dass schwere Erkrankungen und Schmerzen sich auf die Psyche auswirken - auch bei mir - natürlich. Da bin ich auch begleitend in psychologischer Behandlung.
    Aber meine Schmerzen sind nicht psychosomatisch, sondern kommen vom Rheuma und der Fibro.
    Eine MB-Reha hat ein völlig anderes Pogramm.
    Ich lehne grundsätzlich auch die stationäre Form nicht ab, wenn die RV das so möchte. Aber ich seh mich nicht in dieser Klinik für psychosomatische Schmerzstörungen.
    Muss ich Nachteile befürchten, wenn ich mit der Begründung Widerspruch einlege?
     
  2. Resi Ratlos

    Resi Ratlos Guest

    Hallo Samuro,

    das ist ein Phänomen, das ich leider häufig erlebe - die sachbezogen völlig unangemessene REHA. Ich vermute einen Grund im Unverständnis bzw. fehlenden Wissen hinsichtlich der zu Grunde liegenden Erkrankung; bösen Willen würde ich da nicht unterstellen.

    Es ist auch sicher nicht von Nachteil, wenn eine psychosomatische Begleitung in der REHA mit angeboten und berücksichtigt wird (das ist auch überwiegend der Fall); primär geht es aber um ganz andere Schwerpunkte.
    Du kannst versuchen, Widerspruch dagegen einzulegen; dabei kann Dir ein Attest Deines Rheumatologen helfen.
    Meiner Erfahrung nach sind die "Entscheider" den Sachargumenten gegenüber durchaus offen.
    Viel Glück!
     
  3. Samuro

    Samuro Aktives Mitglied

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    Ein solches liegt mir bereits vor, da ich es für das Versorgungsamt bekommen habe.
     
  4. Resi Ratlos

    Resi Ratlos Guest

    Umso besser!
     
  5. Mara1963

    Mara1963 Guest

    Samuro, welcher Arzt hat denn den Bericht geschrieben für den Kur- bzw. Rehaantrag?
    Dort müssten doch deine Beschwerden genau erläutert sein und danach richtet sich dann die Reha.
    Ich würde aber auch Widerspruch einlegen, wenn die psychosomatischen Klinik nicht u. a. auch auf deine Krankheitsbilder spezialisiert ist.
     
  6. Samuro

    Samuro Aktives Mitglied

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    Ich weiß von keinem speziellen Bericht für den Antrag. Ich musste der KK den letzen Arztbrief der Uniklinik einreichen, ein paar Wochen später rief die KK an, zitierte mich dahin und forderte mich auf den Antrag zu stellen. Dies geschah dann auch vor Ort.
     
  7. Resi Ratlos

    Resi Ratlos Guest

    Ein "normaler" REHA-Antrag (so kenne ich es zumindest) wird bearbeitet, wenn der Befundbericht (Teil B-D des Antragsformulars) vom behandelnden Arzt ausgefüllt vorliegt.

    Darin kann u.a. geschildert werden, wie die spezifischen Probleme gelagert sind, was die REHA-Ziele (aus Sicht des Arztes und gesondert aus Sicht des Patienten) sind und es bleibt auch Raum für Bemerkungen (z. B. die Angabe einer geeigneten oder gewünschten Klinik).
     
  8. Mara1963

    Mara1963 Guest

    Ich kenne das auch so, wie Resi das beschreibt.
    Als mein Rheumatologe den Befundbericht ausgefüllt hat, hat er mir diesen mit gegeben und ich habe dann die gesamten Unterlagen zur Rentenversicherung geschickt, somit konnte ich den Bericht zuvor noch lesen.

    Was stand denn im Arztbrief der Uniklinik Samuro?, danach richtet sich dann die Reha.

    Wie ich schon oben schrieb, psychosomatische Reha ist ja gar nicht so schlecht, wenn dort auch deine anderen Krankheiten behandelt werden können. Zum einen wird dort viel für dein Psyche getan, Gespräche, Therapien usw. und der Aufenthalt ist dort länger.
     
  9. Samuro

    Samuro Aktives Mitglied

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    Das, was ich eingangs schrieb, daher auch mein Unverständnis.
    Das ist aber nicht das, was ich vorranig brauche. Psychisch geht es mir recht gut meist. Ich hab ja auch hier eine großartige Psychologin. Und 5 Wochen wäre mir auch viel zu lange, das würde sich negativ auf die Psyche auswirken.
    Ich habe keine Ahnung, wieso das jetzt so gemacht wurde.
    Jedenfalls fühlt sich das absolut falsch an.
     
  10. Mara1963

    Mara1963 Guest

    Dann leg auf jeden Fall Widerspruch ein Samuro und schildere das ganz genauso wie du das auch hier schreibst.
    Dafür wünsche ich dir viel Glück und berichte uns doch bitte, wie die Geschichte weiter geht, das wäre schön!

    Viel Erfolg wünsche ich,
    Mara
     
    Samuro gefällt das.
  11. kleinesgift

    kleinesgift Aktives Mitglied

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    Liebe Samuro,
    was mir hierzu einfällt: Wunsch und Wahlrecht (SGB IX)
    Eine passende Passage dazu fand ich, Zitat: "Grundsätzlich bestimmt der Kostenträger über die Art der Rehabilitationsmaßnahme und ihre voraussichtliche Dauer. Außerdem legt er fest, wo Deine Reha stattfinden wird. Du hast aber ein Mitspracherecht. Dieses leitet sich aus § 9 SGB IX ab. Demnach muss der Kostenträger Deine Wünsche berücksichtigen, wenn sie berechtigt sind und ihnen keine medizinischen oder versicherungsrechtlichen Gründe entgegenstehen." (06.07.2018: https://www.widerreden.de/reha-wunsch-und-wahlrecht/ , © seit 2011 widerreden.de|made with LOVE in Bremen)
    (der Link enthällt viele gute Tipps/Hinweise)

    Den Widerspruch solltest Du so schnell wie möglich einreichen (ich glaube der ist befristet, auf 2? oder 4 Wochen?)

    Warum und wieso es eine Bewilligung zur psychomat. Reha gibt. da können wir nur spekulieren. Raten würde ich zu einer klaren Konkretisierung des Rehazieles (z.B. höhere Belastbarkeit, Erweiterung von Bewegungs- und Schmerzgrenzen, mehr Beweglichkeit u.s.w. sowas in der Art...)
    Ferner würde ich nochmal über die Krankenhistologie schauen, auch für mich ist es da schwierieg korrekt abzuleiten was da wie in welchen Zusammenhang steht (KH- Aufenthalte) und/oder vorrangig ist.

    Ich drück Dir die Daumen, LG das Giftchen!
     
  12. Samuro

    Samuro Aktives Mitglied

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    Hallo,
    nachdem ich erstmal Ärger mit der KK bekam, weil ich meinen Widerspruch gegen die mmn unpassenden Reha nich mit denen abgesprochen habe, habe ich Post.
    10.9. - 1.10. Schlangenbad.
     
  13. O-häsin

    O-häsin Guest

    Nur ergänzend ist zu sagen, dass sich das Wunsch- und Wahlrecht nach dem jeweils zutreffenden Kostenträger, also Rentenversicherung oder Krankenversicherung, nach der Rechtsprechung unterschiedlich gestaltet.
    Wen es interessiert, hier ein Ausschnitt betreffend Krankenversicherung aus meiner Broschüre 'INFO Rehabilitation', Stand 2014:
     
  14. O-häsin

    O-häsin Guest

    sorry, ich hab mich irgendwie verdrückt -wollte mich aber nicht "verdrücken"...
    Hier ist der Ausschnitt:

    "...Es ist wohl nicht gänzlich unverständlich, dass den Kostenträgern ein Mitspracherecht der Berechtigten nicht gerade willkommen ist, da sie eigene Einrichtungen unterhalten und Versorgungsverträge haben. Daher mußten berechtigte Wünsche oft erst durch die Rechtsprechung erstritten werden.

    Erwähnenswert ist, dass für die Kostenträger der Krankenversicherung speziell § 40 Abs. 2 Satz 2 SGB V gilt. Danach kann jeder eine Reha-Einrichtung auch außerhalb von Versorgungsverträgen wählen, die nach bestimmten, geprüften Qualitätskriterien zertifiziert sein muß (§ 20 Abs. 2a SGB IX). Hierfür hat man dann die Mehrkosten gegenüber einer günstigeren Vertragsklinik der Krankenkasse selbst zu tragen.

    Bei einer Reha auf Kosten der Krankenversicherung stellt sich die Problematik anders (gegenüber der Rentenversicherung) dar und scheint einfacher zu sein. Zwar hat die Rechtsprechung das Wunsch- und Wahlrecht hier eingeschränkt, soweit es sich um Reha-Kliniken handelt, mit denen die Krankenversicherung einen Versorgungsvertrag hat. Unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes (§ 12 SGB V) muß daher die Krankenversicherung unter gleich geeigneten Kliniken die günstigste anbieten, mit der ein Versorgungsvertrag besteht (s. Urteil des Bundessozialgerichts vom 7.5.2013 –B 1 KR 53/12 R).

    Hier bringt uns jedoch die ausdrückliche Formulierung in § 40 Abs. 2 Satz 2 SGB V weiter: „Wählt der Versicherte eine andere zertifizierte Einrichtung, mit der kein Versorgungsvertrag nach § 111 besteht, so hat er die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.“ Diese Formulierung ist mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz von 2007 eingeführt worden und erlaubt die Wahl einer Reha-Klinik, mit der die Krankenkasse keinen Vertrag hat. Man kann also auf eine andere, zertifizierte Klinik ausweichen, muß aber entstehende Mehrkosten zahlen. Es versteht sich von selbst, dass die gewählte Klinik, gemessen an der im Vordergrund stehenden Indikation, den besonderen Gesichtspunkten und am Reha-Ziel, geeignet sein muß.

    Die selbst gewählte Klinik muß neben der indikationsgerechten Geeignetheit und unter Beachtung der besonderen Gesichtspunkte ein speziell auf die Einrichtung bezogenes Qualitätsmanagement (Zertifizierung) durchlaufen haben, auf die zu achten ist.

    Das Wahlrecht wird ausgeübt, indem man im Antrag oder auf einem Zusatzblatt seine Wunsch-Klinik mitteilt und -am besten vom Arzt unterstützt- auch begründet..."
     
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  15. Samuro

    Samuro Aktives Mitglied

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    ging hier aber um Zahlung des Krankengeldes, da Rehaantritt nicht erfolgt ist wegen Widerspruch gg die RV.
    Hab jetzt eine passende Reha, die ich mir nicht gewählt habe.
     
  16. O-häsin

    O-häsin Guest

    dass Du nun die "richtige" Reha hast, hab ich schon mitbekommen.
    Mein Beitrag war auch nicht an Dich persönlich gerichtet. Da immer von der KK die Rede war, ging die RV wohl bei mir unter und sollte lediglich diejenigen informieren, die es interessiert.
    Damit wünsch ich Dir in Schlangenbad viel Erfolg.
     
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