Fahrkostenerstattung Antrag und Hinweis zur Neugestaltung Pflegestufen
@biese
fahrkosten werden über § 60 SGB V, zu medizinischen notwendigen behandlungen, geregelt.
jede kk kann die modalitäten dazu selbst regeln. einen gesetzlichen anspruch gibt es erst unter
siehe link:
http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/fahrtkosten-transportkosten-133.html
siehe auch download
www.g-ba.de > Informations-Archiv > Richtlinien
von daher, sollte man das als gegeben nehmen, was die kk einen vorgibt.
Schwerbehinderte
Fahrten zur ambulanten Behandlung, wenn der Versicherte einen Schwerbehindertenausweis
mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), dem Merkzeichen Bl (blind)
oder dem Merkzeichen H (hilflos) hat oder die Pflegestufe II oder III nachweisen kann.
bei ambulannten Fahrten und ohne Nachweis eines MZ kann es eine Ausnahmeregelung
wie folgt geben:
link:
http://www.bmg.bund.de/fileadmin/da...ber_zur_gesetzlichen__Krankenversicherung.pdf
Auch wenn Versicherte keinen Schwerbehindertenausweis mit den relevanten
Merkzeichen haben, können Krankenkassen bei Vorliegen einer vergleichbar schweren
Beeinträchtigung der Mobilität Fahrten zur ambulanten Behandlung genehmigen.
vieleicht hilft das den einen oder anderen weiter?
Voraussetzung ist aber immer die vorherige Genehmigung der KK
@hallo puffel,
schuld ist diese gesundheitsPolitik. Pflegestufe 2 kriegt man meist erst, wenn man tot ist.
Na das dürfte ja so nicht stimmen
Pflegestufe 2 -Schwerpflegebedürftig bekommt man, wenn man die entsprechenden Voraussetzungen
dazu erfüllt.
link
http://www.pflegestufe.info/pflege/pflegestufe_2.html
(...)Die "Schwerpflegebedürftigkeit" beginnt, wenn täglich durchschnittlich mindestens
drei Stunden lang Hilfe geleistet werden muss
und davon mindestens zwei Stunden
auf die Grundpflege entfallen.
Die grundpflegerische Hilfe muss täglich zu mindestens drei verschiedenen Zeiten nötig sein.
Es muss mehrmals in der Woche hauswirtschaftliche Hilfe notwendig sein.(...)
Viele denken alles was ich nicht mehr kann, auch im haushalt,führt automatisch zur pflegestufe.
Dem ist leider nicht so.
Aber mal was Neues unbd sicher Interessantes:
lt der Berliner Zeitung vom 10.06.2013 gibt es neue Überlegungen zur Reform
der Pflegestufen
(...)
Man überlegt derzeit seitens des Pflegebeirates der Bundesregierung,
die Reform der Pflegestufen wie folgt:
5 Pflegegrade
-darin sollen nun auch endlich die Demenzerkrankten und Menschen mit
anderen geistigen Beeinträchtigungen ausreichende Hilfen erhalten!
Neuer Maßstab ist dabei der Grad der Selbständigkeit, der durch
8 Kriterien bestimmt wird:
- Mobilität (1)
- kognitive und kommunikative Fähigkeiten(2) und Verhaltensweisen(3) und psych.Probleme(4)
- Fähigkeiten zur Körperpflege(5) und Haushaltsführung(6)
- Gestaltung des Alltagsleben(7) und soziale Kontakte(8)
je nach
Schwere der B
eeinträchtigung werden Punkte vergeben, die am Ende auf
einer Skala von 0-100,
den entsprechenden Pflegegrad ergeben.
bereits bestehende Pflegestufen erhalten Bestandschutz, damit niemand schlechter
gestellt wird, und seine bisherigen Leistungen weiter erhält
man kann sich
neu einstufen lassen, wenn man nach der neuen Bewertung einen höheren
Bewertungsgrad erreichen könnte
geplant ist,
ab Inkrafttreten des Gesetzes, dass mit Ablauf
von 18 Monaten nur noch nach
der neuen Bewertung verfahren wird (...)
An der Neugestaltung und Reform des Pflegebegriffs arbeitet der Pflegebeirat der Bundesregierung bereits
seit Herbst 2012. Dies wird aber nicht mehr in dieser Wahlperiode umgesetzt werden.
Dennoch sind sich alle Parteein darin einig, dass eine Umgestaltung der Pflegeversicherung dringend erforderlich ist.
Dann aber mit einer Erhöhung des Beitrages zur Plegeversicherung. Wie auch sonst?
sauri