Erkrankung in Reha und Antrag Erwerbminderungsrente

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von miatilly, 30. April 2019.

  1. miatilly

    miatilly Neues Mitglied

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    Hallo zusammen,

    ich bräuchte dringend Hilfe bzw. Erfahrungen. Ich bin nach einem Antrag auf Erwerbminderungsrente nun in einer ambulanten Reha, gleich zu Beginn erkrankt mit einem Schub.
    Ich habe eine undifferenzierte Kollagenose.
    Aktuell vom Hausarzt krank geschrieben nur macht die Einrichtung nicht weiter, bzw. bei längerer Krankheit kann ich nicht weitermachen.
    Hier sollte meine Erwerbsfähigkeit geprüft werden, was aber durch diesen Schub nun nicht möglich ist.
    Wie geht denn das nun weiter?
    Was kann den jetzt passieren?
    Muss ich nochmals in Reha?

    Vielleicht gibt es jemanden der hier Erfahrung hat und mir Ratschläge, Tipps geben kann.

    Liebe Grüße
    MiaTilly
     
  2. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @Hallo tilly,
    m.e.nach wird eine reha (auch ambulant) nach gewisser zeit abgebrochen, wenn man diese nicht fortführen kann.
    heisst, ggf.einen neu antrag auf eine reha stellen.
    nur, wenn nicht sicher gestellt ist, dass man diese fortführen kann, das man eine zweite möglichkeit bekommt.
    heisst das das erst ein mal das ende.
    hier wäre zu überlegen, einen neuan trag zu stellen. was dir zu wünschen wäre.
    lg vom sauri
     
  3. Tusch

    Tusch Bekanntes Mitglied

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    Moin
    Ich versuche es mal...
    Eine Reha, besonders wenn es um die Arbeitserprobung geht (ist das eine MBO = medizinisch berufsorientierte Reha ?) darf nur durchgeführt werden, wenn man Rehafähig ist. Stellt man fest, dass du nicht Rehafähig bist, wird die Reha unterbrochen bis du wieder gesund bzw Reha
    Fähig bist. Wenn die Reha abgebrochen werden muss, entscheidet der Träger (bei dir wahrscheinlich die DRV?) wie es weiter geht.
    Dein Rehaarzt wird dazu auch um Stellungnahme gebeten.
    Also zu
    1. du musst gesund werden bzw der Schub muss abklingen, so dass du Rehafähig bist
    2. passieren kann nichts, solange du eine Krankschreibung vom Arzt hast
    3. wenn die Reha nicht fortgesetzt werden kann (da weiß ich leider nicht, wie lange unterbrochen werden darf) entscheidet die DRV wie es weiter geht (Reha vor Rente)
    wenn eine Reha wegen deiner Grunderkrankung nicht möglich ist, vermute ich, dass sie ein mediz. Gutachten beauftragen, welches sonst der Reha Arzt geschrieben hätte.

    So oder so ähnlich- du musst nur genau darauf achten, dass du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, bzw eine Rehaunfähigkeit bescheinigt bekommst und das am besten ohne zeitliche Lücken.

    Alles gute für dich
    Tusch
     
  4. Tusch

    Tusch Bekanntes Mitglied

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    Ups.. Saurier war schneller :a smil08:
     
  5. miatilly

    miatilly Neues Mitglied

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    Vielen Dank für eure schnelle Hilfe.

    Wie lange muss ich dann denn Arbeitsunfähig geschrieben werden?
    Ich bekomme kein Krankengeld, ist die AU denn dann von Belang?
    Oder solange bis die DRV entscheidet?

    Liebe Grüße und nochmals herzlichen Dank
    MiaTilly
     
  6. Mayarmoto

    Mayarmoto Mitglied

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    Klar ist die AU von Belang. Wie sollst sonst nachweisen, dass du arbeits- also vermutlich auch rehaunfähig bist ? Krankheitszeiten (nachgewiesene) sind auch an anderer Stelle wichtig. Z.B. nach 6 Monaten gehen akute Krankheiten definitorisch in chronische Krankheiten über und tauchen in einigen Sozialgesetzbüchern auf.
     
  7. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @Hallo mayarmoto,
    wo steht denn diese regelung?
    das ist mir so nicht bekannt und allein die aussage meines schmerzdoc, dass bereits nach 6 wochen anhaltenden schmerzen man von einer chronifizierung gesprochen wird, scheint das so nicht zu stimmen. aber, viel.weisst du ja wo das nachzulesen ist.
    danke sauri
     
  8. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @miatilly,
    wenn du nicht krankgeschrieben bist, wäre meine frage was mit deiner arbeitsfähigkeit ist. denn dann wörst du vermittelbar und bräuchtest nicht die reha.
    wieso bekommst du kein krankengeld?
    wurdest du nach der 78.woche ausgesteuert ?
    sauri
     
  9. Mayarmoto

    Mayarmoto Mitglied

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    Z.B. beim Begriff Behinderung:

    https://www.myhandicap.de/schwerbehinderung/

    Bei der Beantragung von Pflegegeld:

    "Weitere Voraussetzung: Zudem müssen Versicherte voraussichtlich mindestens ein halbes Jahr lang in erheblichem oder höherem Maße auf die Hilfen anderer angewiesen sein, um als pflegebedürftig anerkannt zu werden."

    Bei schwerwiegend chronisch Kranken für die KK sogar ein Jahreszeitraum:

    https://www.aok-bv.de/lexikon/c/index_00275.html

    Und die Agentur für Arbeit gibt ärztliche Gutachten im Auftrag, wenn jemand ca. 6 Monate krank geschrieben ist (nur ein Richtwert, nicht zwingend). Als Ergebnis kann dann z.B. erwerbsunfähig bis zu 6 Monaten bei rauskommen.
     
  10. Mayarmoto

    Mayarmoto Mitglied

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    Ich finde aber, der 6Wochenzeitraum mag aus der Sicht des Schmerztherapeuten für seinen Bereich stimmen. Von wegen Schmerzgedächtnis und so. Ist ein wenig Äpfel mit Birnen vergleichen. Allerdings muss das dann ja bei Bedarf in die Bestimmungen subsumierbar sein. Deswegen ist eine AU vom Arzt als Nachweis immer wichtig. Als Fachmann.
     
  11. Tusch

    Tusch Bekanntes Mitglied

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  12. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @Mayarmoto,
    ich muss noch mal nachhaken.du packst behinderung und chronisch krank zusammen und kommst dann auf die anerkennung der pflege-bedürftigkeit.
    das passt nicht so richtig zusammen.

    pflegegrad
    das bezieht sich doch auf körperliche und andere hilfen, was derjenige selber nicht mehr kann. hat mit dem begriff chronisch krank aber eher weniger zu tun.
    behinderung
    bei der anerkennung einer behinderung gibt es eine s.g.heilungsbewährung von 6 monaten.das gilt z.bsp.nach operationen. hier hat der begriff chronisch krank nicht den stellenwert, den ich bei dir herauslese.

    @Tusch,
    das ist die aussage der kk, aber nur im hinblick auf die anerkennung der zuzahlungen von 1%oder 2%
    bei medikamenten, heil-und hilfsmittel u.a.die jährlich von den versicherten zu zahlen sind.

    ich habe geforstet, aber dein zitat
    ..."nach 6 Monaten gehen akute Krankheiten definitorisch in chronische Krankheiten über und tauchen in einigen Sozialgesetzbüchern auf"...
    kann ich so nicht finden.

    die AfA gibt gutachten in auftrag.soweit richtig, aber nicht nach 6 monaten au, sondern in der regel nach erkrankungsart an den MDK. diese sollen eine arbeitsfähigkeit prüfen, wenn jemand lange au gemeldet ist. dazu gibt es eine liste beim amt , in der steht -wieviel krankentage bei welcher erkrankung normal sind.
    sie haben aber keine handhabe um folgendes
    dein zitat
    ..."Und die Agentur für Arbeit gibt ärztliche Gut-achten im Auftrag, wenn jemand ca. 6 Monate krank geschrieben ist (nur ein Richtwert, nicht zwingend).Als Ergebnis kann dann z.B. erwerbs-unfähig bis zu 6 Monaten bei rauskommen"...
    zu erwirken.

    das geht so nicht. denn die prüfung der erwerbs-fähigkeit ist aufgabe der DRV sprich des renten-versicherungsträger.
    wenn dann kann die die KK jemanden auffordern ein antrag auf reha bei der DRV (allgemein versichert)zu stellen, wenn erkennbar wird das keine besserung der arbeitsfähigkeit ersichtlich wird.
    heisst noch nicht automatisch das man erwerbs-unfähig wird. da durchläuft man noch andere dinge.

    vielleicht liege ich falsch, aber ich kann nicht so ganz dein posting mit diesen aussagen u.a.diesem zitat von dir
    ..." Z.B.nach 6 Monaten gehen akuteKrankheiten definitorisch in chronische Krankheiten über und tauchen in einigen Sozialgesetzbüchern auf"
    nachvollziehen.
    das chronisch krank ist in der frage von @miatilly doch gar nicht relevant.

    vielleicht wolltest du ja etwas anderes zum ausdruck bringen.
    danke saurier
     
  13. Mayarmoto

    Mayarmoto Mitglied

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    Also :) Ich meine das tatsächlich im übergeordneten Sinne und habe mich wohl etwas unglücklich ausgedrückt. Wichtig sind eben die 6 Monate, die oft auftauchen. Für mich selbst ist es eben klar, dass es sich hier um vielfach um chronisch handelt. Also Menschen, deren Krankheit fortgeschritten ist.

    Pflegegrad... habe ich dir den Auszug gepostet. Da geht kein Weg dran vorbei.

    Begriff Behinderung.... geht auch kein Weg dran vorbei....

    Agentur für Arbeit... ein Gutachten kann in Auftrag gegeben werden beim eigenen Ärztlichen Dienst, der MDK ist etwas anderes, wenn es angesagt ist und für das Ergebnis für weitere Vorgehen wichtig ist. Der Kunde muss dann mitmachen. Ist er zu verpflichtet. Die Gutachten der DRV schlagen allerdings die Gutachten der Agentur; sie haben im Zweifelsfall also das letzte Wort. Aber nicht immer, nicht zwangsläufig, ist die DRV bei der Klärung einer (temporären) Erwerbsunfähigkeit beteiligt. Das nur, wenn eine berufliche Reha angestrebt wird. Dazu muss der Betreffende jedoch auch rehafähig sein. Es muss klar sein, dass der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, aber noch genug Restleistungsvermögen für was neues da ist. Und im Vorfeld kann es sein, dass ein Gutachten der Agentur ergibt, dass der Betreffende bis zu 6 Monaten erwerbsunfähig ist, bis zu 24 Monaten, oder auf Dauer. Ist jemand das auf Dauer, wird ein Wechsel ins SGB XII angestrebt. In diesem Verfahren prüft die Kommune natürlich auch, ob ggfs. eine Erwerbsminderungsrente der DRV zu erwarten ist, denn das schmälert natürlich deren Leistungen, die sie auszahlen müssen. Auch da muss der Betreffende mitwirken, denn es ist immer zu klären, ob es nicht einen vorrangigen Leistungsträger gibt. Und, dass z.B. auch die Agentur ein Rehaträger für Berufliches sein kann, davon fange ich jetzt besser gar nicht an :) *lufthol*
     
  14. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @Hallo mayarmoto,
    ich glaub, wir weichen hier vom thema ab was miatilly betrifft.
    insofern beende ich das jetzt hier, wissend das das leider so zu nichts führt.
    danke sauri
     
  15. Mayarmoto

    Mayarmoto Mitglied

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    Finde ich zwar nicht, aber wie du meinst :nixweiss::winke:
     
  16. miatilly

    miatilly Neues Mitglied

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    Hallo alle zusammen,

    Vielen Dank für die Antworten.

    Da da Thema total abgeschweift ist, dachte ich, ich schreibe nochmal.

    Ich bekomme kein Krankengeld weil ich Pflichtversichert über die Rentenversicherung bin.
    Somit erhalte ich kein Krankengeld und war ja nicht berufstätig. Deswegen auch keine Krankschreibung.

    Nur weiß ich jetzt eben nicht, muss ich nun krankgeschrieben werden dauerhaft, wegen der Antragstellung der Erwerbminderungsrente ?

    Oder vielleicht weißt du ,Saurier, wie nun das weitere Procedere aussehen wird?

    Oder bekomme ich nun gar keine Erwerbminderungsrente weil ich nie krankgeschrieben war?

    Ich danke euch schonmal im Voraus für eure Hilfe.
    LG MiaTilly
     
  17. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @miatilly,
    deswegen hab jch das hier erstmal für mich beendet und schreibe dir heut abend eine pn. hoffe das ist ok für dich.
    lg sauri
     
    #17 5. Mai 2019
    Zuletzt bearbeitet: 5. Mai 2019
  18. Mayarmoto

    Mayarmoto Mitglied

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    Verstehe ich nicht, kannst du das bitte nochmal erklären, also die Zusammenhänge.

    Und @sauri, alles andere interessiert mich auch brennend. Könntest du bitte hier schreiben :) ?
     
  19. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    mayermoto,
    ich möchte gern privates schreiben.sonst gern.
    sauri
     
  20. Mayarmoto

    Mayarmoto Mitglied

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    Also.... ich kann mir vorstellen, dass deine Meinung/Lösung zum geschilderten Dilemma außer mir noch andere interessiert.
     
    Pasti gefällt das.
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