Erfahrung mit Putzhilfen

Dieses Thema im Forum "Kaffeeklatsch" wurde erstellt von Stine, 7. November 2005.

  1. Stine

    Stine Moderatorin

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    Hallo Ihr Lieben,
    nachdem ich mal wieder ziemlich flach liege und so gut wie nichts tun kann habe ich mir überlegt eine Putzhilfe einzustellen. Ich pack das einfach nicht mehr alleine. Die Fenster müssten geputzt werden, die Küche abgewaschen usw. Es muß nicht geleckt aussehen (geht auch nicht bei einem langhaarigen Hund) aber es sollte mal wieder Ordnung rein. Ich hab da so gar keine Ahnung auf was man achten sollte. Wie hoch ist z.Zt. in etwa der Stundenlohn? Hat irgendjemand Tipps auf was ich achten sollte wenn ich mir die Frauen einbestelle. Es haben sich schon einige tel. gemeldet und die erste kommt morgen um 11 Uhr. Ich würde mich freuen, wenn ihr mir einen Tipp geben könntet. Hat da jemand Erfahrung?
    Ich wünsche euch einen schönen Abend und bedanke mich schon mal im voraus.
     
  2. kukana

    kukana in memoriam †

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    Köln
    hey,
    eine putzhilfe habe ich bisher nie benötigt. ich weiss nur, dass du dann sozusagen ja arbeitgeber bist und sie versichern musst :

    Wer in seinem Haushalt eine Putzhilfe engagiert, muß sie zur gesetzlichen Unfallversicherung anmelden. Wer dies "vergißt", riskiert ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro. Die Versicherung greift, wenn die Putzhilfe etwa beim Aufhängen von Gardinen von der Leiter fällt. Die Kosten für Arzt- oder Krankenhausbehandlung trägt dann die Unfallkasse. Eine private Unfallversicherung, die die Hilfe womöglich selbst abgeschlossen hat, springt nicht ein. Auch die Haftpflichtpolice des Arbeitgebers ist nicht zuständig. Je nach Beschäftigungsdauer zahlt der Arbeitgeber für die Unfallversicherung 86 oder 43 Euro pro Jahr. AP

    noch ne info dazu :Wenn Ihre Haushaltshilfe regelmäßig nicht mehr als 400 Euro im Monat verdient, können Sie sie per Haushaltsscheckverfahren bei der Bundesknappschaft anmelden. Die fällig werdenden Abgaben betragen grundsätzlich:
    • Rentenversicherung 5%
    • Krankenversicherung 5%
    • Umlage Lohnfortzahlung 1,3%
    • Pauschale Lohnsteuer 2% (bzw. 25%, wenn das Beschäftigungsverhältnis nicht unter § 8 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch fällt)
    Eine Lohnsteuerkarte ist nicht erforderlich. Details zum Haushaltsscheckverfahren finden Sie unter www.minijob-zentrale.de.

    Wenn das Entgelt mehr als 400 Euro/Monat betragen soll, müssen Sie sich eine Lohnsteuerkarte von Ihrem Arbeitnehmer vorlegen lassen und den Lohnsteuerabzug anhand der Besteuerungsmerkmale auf der Lohnsteuerkarte durchführen. Neben der Lohnsteuer, die beim Finanzamt anzumelden und abführen ist, sind Sozialversicherungsbeiträge zu leisten. Details erfahren Sie von den Krankenkassen und der Arbeitgeberstelle Ihres Finanzamts.


    was an gehalt da stundenweise gezahlt werden sollte weiss ich allerdings nicht.

    gruss kuki
     
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