enbrel und schmerzen

Dieses Thema im Forum "Biologika und niedermolekulare Wirkstoffe" wurde erstellt von frieda89, 30. Oktober 2012.

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  1. frieda89

    frieda89 Neues Mitglied

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    Ich habe jetzt, 3 spritzen enbrel bekommen...und nach den ersten beiden gings mir auch richtig gut, hatte keine schmerzen mehr und entzündungswert im blut ging auch deutlich runter...und nun habe ich seit 3 tagen wieder richtig schmerzen, so das ich schmerzTabletten dazu nehmen muss :(...nun weis ich nicht, was ich davon halten soll? Ob das jetzt ein zeichen ist, wirkt nicht? Ach ja ich spritze zum enbrel noch mtx 15 mg ....das mtx schon fast 4 monate...und cortison nehme ich schon seit 8 monaten immer zwischen 30-20mg...jetzt bin ich aber sogar ma bis auf 10mg runter und möchte auch eigentlich nicht wieder höher :( weil ich 10kg fast zugenommen habe und das nervt schon...

    Wie geht es euch so mit enbrel? Und habt ihr auch solche Erfahrungen damit gemacht?
     
  2. Andi1966

    Andi1966 Neues Mitglied

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    Tübingen
    Hallo
    Ganz Schmerzfrei bin ich unter Enbrel auch nicht, von daher würde ich erst mal abwarten.

    LG Andi
     
  3. josie16

    josie16 PsA

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    Hallo Frieda!
    Bei meiner Schwester war es ähnlich, ihr ging es nach den 1. beiden Spritzen super und dann war es wieder rückläufig, bis es garnicht mehr gewirkt hat.
    Bei ihr wurde jetzt auf Simponi umgestellt.
     
  4. gismopp

    gismopp Neues Mitglied

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    Ich bin auch nicht ganz schmerzfrei unter Enbrel, aber es ist - momentan - damit gut zu leben. Ich muss dazu sagen, dass ich derzeit auch kein Mtx dazu nehme, von daher bin ich mit der Wirkung ganz zufrieden. Wegen meiner Schwangerschaft habe ich ein Jahr pausiert, davor hatte allerdings die Wirkung, trotz Mtx, mit der Zeit nachgelassen. Seit 2 Wochen nehme ich es nun wieder, mal sehen, wie lange die Wirkung noch anhält. Zuminsest habe ich keinerlei Nebenwirkungen....

    Wenn es nach der 3. Spritze schon nicht mehr wirkt, ist es viellecht nicht das richtige Medikament für dich. Ich wünsche dor gute Besserung und dass du ein geeignetes Medikament findest!:)
     
  5. Frau Meier

    Frau Meier Guest

    @jrl

    Mit Verlaub: aber Enbrel in die Tonne zu hauen (abzusetzen), weil der Hersteller sich nicht mit den "Kunden" unterhalten will, ist für mich kein akzeptables und auch kein hinreichend begründetes Vorgehen.
    Übrig gebliebene Spritzen können übrigens (auch wenn das offiziell nicht erlaubt ist) unter Betroffenen weitergegeben werden - so wäre das Gesundheitssystem NICHT unnötig um 1.800 Euro ärmer und könnte sich jemand 1 x die Rezeptgebühr sparen ;)

    Der Kreativität (wenn man/n will) sind hier wenig Grenzen gesetzt......und unser aller Verantwortungsgefühl ist dabei nicht unbedingt von Schaden!

    Ich entschuldige mich bereits jetzt, wenn ich dir Unrecht tue - aber dein Posting klingt spontan in meinen "Ohren" trotzig, und das finde ich nicht angemessen und ziemlich schade :(


    Grüße, Frau Meier
     
  6. Frau Meier

    Frau Meier Guest

    Fein, wenn die Spritzen von jemand Anderem verwendet werden können.
    Das "Weigern" möchte ich nicht weiter kommentieren.

    Das Hauptproblem im Hinblick auf deinen Diabetes - mit Verlaub - liegt wohl kaum beim Enbrel, aber das führt hier sicher zu weit ;)

    Alles Gute für dich - du hast es nicht zuletzt in der Hand!
    Frau Meier
     
  7. Frau Meier

    Frau Meier Guest

    Zitat vom 31.10.2012
    Deinen eigenen Ausführungen entnehme ich, dass das Hauptproblem (der Diabetes mit exzessivem Insulinbedarf und wiederholt ausgeprägten Entgleisungen) lange VOR Enbrel vorlag.
    Insofern dürfte der oben zitierte "Zusammenhang" eine eher untergeordnete Rolle spielen, zumal TNF (ursächlich für einen Teil der Insulinresistenz - bei jeder Entzündung übrigens!) durch Enbrel ja UNTERDRÜCKT (Enbrel = TNF-alpha-Inhibitor = Hemmer) wird ;)

    Der "Zusammenhang", den du siehst, beruht also eher auf deiner Wahrnehmung als auf Wechselwirkungen von Diabetes und Wirkstoff.....die Gewichtszunahme spricht übrigens für einen besseren Insulineffekt, da Insulin (was die Krux für Menschen mit Gewichtsproblemen ist) ein anaboles (also körpermasseanbauendes!) Hormon ist. Ein realer Mangel führt eher zur Gewichtsabnahme.

    Aber das nur nebenbei und als letzte Wortmeldung meinerseits in diesem Thread :vb_cool:


    http://www.rheuma-online.de/news/artikel/effekt-von-tnf-alpha-inhibitoren-au.html
     
    #7 5. November 2012
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 5. November 2012
  8. frieda89

    frieda89 Neues Mitglied

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    ich war heute bei meinem rheumaarzt...und enbrel wurde jetzt nach 4 wochen abgesetzt weil mein entzündungswert immer höher wird anstatt mal tiefer....nun soll ich in 2 tagen dann humira bekommen:eek: aber mit bedenken vom arzt weil mein tbc test vor 2 monaten positiv war und ich seid dem inh antibiotika nehme:eek: mit keine tbc durch diese medikamente ausbricht:eek:
     
  9. kukana

    kukana in memoriam †

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    Hallo,
    Ich nehme jetzt Humira seit fast zwei Jahren und mein Bluzucker ist wie eh und je. Ca. 2 Std.nachdem ich etwas gegessen habe sinkt er auf Werte von 60-70 runter. Das aber habe ich schon seit über 30 Jahren und daher esse ich über den Tag verteilt alle 2-3 Std. eine Kleinigkeit. Soviel zu den 1%. Meiner Meinung nach kommt es wohl mit darauf an was und wie du isst wenn du Humira oder andere Biologicals nimmst. Man kann den Blutzucker damit doch gut in den Griff bekommen, es sei denn man hatte vorher schon Hinweise Diabetes.

    Noch was, du schreibst du konntest den Rest Enbrel "unterbringen". Ich hoffe du hast es nicht einem anderen Patienten gegeben, denn du bist kein Apotheker und nur er darf es abgeben, dazu wird personenbezogen verordnet. Eigentlich müßte ich das dann melden, du stehst dann nämlich mit einem Bein im Knast.

    Gruß Kukana
     
  10. Frau Meier

    Frau Meier Guest

    Werter Herr (?) jrl,

    ich danke für deine FUNDIERTE Belehrung ;)
    Wie gut, dass wir DEIN Wissen hier haben; auch dein Ton (u.a. kukana gegenüber) ist so dermaßen nett, dass wir uns alle glücklich schätzen können ("Blockwart"), dich hier zu haben!

    Um mit Heinz Schubert ("Ekel Alfred" für die, die ihn noch kennen) zu sprechen: hier greift sein Spruch "wenn dir die Argumente ausgehen, du Sau, dann musst du persönlich werden".....

    Spricht irgendwie für sich, oder?
     
  11. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

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    das thema ist ja nicht neu im forum, und auch nicht für mich persönlich, da ich auch schon in der situation war, und überlegt habe, was zu tun möglich wäre. und leider........

    es ist tatsächlich ein jammer, so teure medikamente "verkommen" zu lassen,
    zu lasten der solidargemeinschaft, das hat frau meier schon angesprochen.
    in so einer situation würde ich auch versuchen, einen weg zu finden, um das medikament noch irgendwie nützlich zu verwenden. und da fängt dann halt das dilemma an. die entsprechenden paragraphen (§ 48 und 95 arzneimittelgesetz) geben auskunft über die strafbarkeit. das ist der eine punkt, der andere genauso wichtige ist die verantwortung bei weitergabe an einen patienten, es könnte zur körperletzung führen, wenn durch die weitergabe eine verschlechterung des gesundheitszustands eintritt. der weitergebende hat keinen überblick darüber, ob die verwendung mit dem arzt abgesprochen wird.

    ich würde es begrüssen, wenn die entsprechenden organe eine lösung dafür finden würden, zb eine straffreie weitergabe an ärzte. es kann einfach nicht sein, dass solch teure medikamente entsorgt werden. das muss ein enormer finanzieller schaden sein.

    lg marie
     
  12. kukana

    kukana in memoriam †

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    Als Moderator habe ich hier auch eine Verpflichtung dich davon in Kenntnis zu setzen, dass du Unrecht begehst.

    [h=3]§ 95 Strafvorschriften[/h] (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1.
    entgegen § 5 Absatz 1 ein Arzneimittel in den Verkehr bringt oder bei anderen anwendet,
    2.einer Rechtsverordnung nach § 6, die das Inverkehrbringen von Arzneimitteln untersagt, zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Strafvorschrift verweist,
    2a.entgegen § 6a Abs. 1 Arzneimittel zu Dopingzwecken im Sport in den Verkehr bringt, verschreibt oder bei anderen anwendet,
    2b.entgegen § 6a Absatz 2a Satz 1 ein Arzneimittel oder einen Wirkstoff besitzt,
    3.entgegen § 7 Abs. 1 radioaktive Arzneimittel oder Arzneimittel, bei deren Herstellung ionisierende Strahlen verwendet worden sind, in den Verkehr bringt,
    3a.entgegen § 8 Abs. 1 Nr. 1 oder Absatz 2, auch in Verbindung mit § 73 Abs. 4 oder § 73a, Arzneimittel oder Wirkstoffe herstellt, in den Verkehr bringt oder sonst mit ihnen Handel treibt,
    4.entgegen § 43 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 oder 3 Satz 1 mit Arzneimitteln, die nur auf Verschreibung an Verbraucher abgegeben werden dürfen, Handel treibt oder diese Arzneimittel abgibt,
    5.Arzneimittel, die nur auf Verschreibung an Verbraucher abgegeben werden dürfen, entgegen § 47 Abs. 1 an andere als dort bezeichnete Personen oder Stellen oder entgegen § 47 Abs. 1a abgibt oder entgegen § 47 Abs. 2 Satz 1 bezieht,

    5a.
    entgegen § 47a Abs. 1 ein dort bezeichnetes Arzneimittel an andere als die dort bezeichneten Einrichtungen abgibt oder in den Verkehr bringt,
    6.entgegen § 48 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 48 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, abgibt,
    7.Fütterungsarzneimittel entgegen § 56 Abs. 1 ohne die erforderliche Verschreibung an Tierhalter abgibt,
    8.entgegen § 56a Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 3, oder Satz 2 Arzneimittel verschreibt, abgibt oder anwendet, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, und nur auf Verschreibung an Verbraucher abgegeben werden dürfen,
    9.Arzneimittel, die nur auf Verschreibung an Verbraucher abgegeben werden dürfen, entgegen § 57 Abs. 1 erwirbt,
    10.entgegen § 58 Abs. 1 Satz 1 Arzneimittel, die nur auf Verschreibung an Verbraucher abgegeben werden dürfen, bei Tieren anwendet, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen oder
    11.entgegen § 59d Satz 1 Nummer 1 einen verbotenen Stoff einem dort genannten Tier verabreicht.

    (2) Der Versuch ist strafbar.
    (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1.durch eine der in Absatz 1 bezeichneten Handlungen a)die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen gefährdet,
    b)einen anderen der Gefahr des Todes oder einer schweren Schädigung an Körper oder Gesundheit aussetzt oder
    c)aus grobem Eigennutz für sich oder einen anderen Vermögensvorteile großen Ausmaßes erlangt oder

    2.in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2a a)Arzneimittel zu Dopingzwecken im Sport an Personen unter 18 Jahren abgibt oder bei diesen Personen anwendet oder
    b)gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, oder

    3.in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3a gefälschte Arzneimittel oder Wirkstoffe herstellt oder in den Verkehr bringt und dabei gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat.

    (4) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
     
  13. Frau Meier

    Frau Meier Guest

    Hallo Marie,

    das ist alles richtig, erfordert aber auch die aktive Mitarbeit der Betroffenen. Die Ressourcenverschwendung findet in unglaublichen Dimensionen statt.
    Mehr gerne per PN ;)


    @jrl
    Oh, getroffener Hund, der bellt? Ich hatte hier keine Misstöne reingebracht (lies einfach noch einmal), sondern - vielleicht unbequeme - Fakten und Zusammenhänge angesprochen.
    Ich bin es durchaus gewöhnt, dass das auf wenig Gegenliebe trifft, aber es verändert den Inhalt nicht.
    Dazu gehört unter Anderem, dass allein durch die Gabe eines TNF-Blockers keine derartige Insulinresistenz verursacht wird; dass das verständlicherweise gerne auf das Medikament geschobene "Problem" schon länger besteht und daher von anderen (Mit-)Ursachen ausgegangen werden darf, wurde ja bereits eindrücklich von dir dokumentiert....
    Und damit steige ich wegen Halbwissens und mit Ehrfurcht vor deinen überzeugenden Argumenten aus dieser Diskussion aus ;)
     
  14. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

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    liebe frau meier, ich bin zwar ein verfechter der öffentlichen diskussion ;)
    aber ich denke bei so einem sensiblen thema kann es durchaus gründe für
    "privates" geben, insofern, bis gleich!

    lg marie
     
  15. kukana

    kukana in memoriam †

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    JRL,
    Es hätte gereicht darauf zu antworten, dass du die restlichen Medikamente ordnungsgemäß entsorgt hast, statt zu einem Rundumschlag gegen mich anzusetzen.

    Siehe "wenn"...."dann"..... da das nicht der Fall ist hat sich das ja erledigt. Wir sind hier dazu ein bisschen sensibilisiert, da schon Verkaufsangebote mal gepostet wurden und das geht nun mal gar nicht.

    Kukana
     
  16. Doegi

    Doegi Der Alex
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    Thread wird zugemacht. JRL, bitte achte in Zukunft auf Deinen Umgangston.
     
  17. Doegi

    Doegi Der Alex
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    das habe ich gerade erst gesehen und geht eindeutig zu weit, unsere Moderatorin in diesen Kontext zu stellen.
     
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