Eilt! Brauche unbedingt Infos!

klaraklarissa

Aktives Mitglied
hallo ihr flinken finger ;) , die alle links in der hosentasche :D haben.
für eine freundin, die mit ihrem bescheid vom versorgungsamt nicht einverstanden ist, suche ich nach einem link zur formulierung des widerspruchs und nach der tabelle über den gdb bei bestimmten erkrankungen.
suche hier schon einige zeit rum, weis auch, das dies schon sehr oft thema war, aber finde irgendwie nix "knallendes" ;) .... ist scheinbar nicht mein internettag heute ....der rechner kachelt auch laufend ab ... naja wie es halt so ist.
meine freundin hat mb mit ziemlich ausgeprägte wirbelsäulensteifigkeit und gelenkbeteiligung, spritzt enbrel ...... soll nur 40% erhalten

wäre toll, wenn ihr mal eben in eurer linkkiste "grabbeln" könntet ....übermorgen würde ich ihr gerne infos geben, sie hat kein internet ....

.....vielen lieben dank ......
 
wie wäre es damit.

betr. antrag vom....
hier:entscheidung vom
az. angeben

sehr geehrte damen u. herren

gegen die obige entscheidung lege ich widerspruch ein.

begründung.

ich leide an .....
habe dadurch die nachteile .....
ich kann nicht mehr das ........ machen.

es gibt keine offizielle tabelle.
das versorgungsamt muss darüber befinden, welche nachteile man hat - immer im vergleich zur jeweiligen gesunden altersgruppe. das wird leicht vergessen!

die jeweiligen nachteile sollten eingehend erklärt werden.
berichte von docs.......
falls dadurch schwierigkeiten im job, sollte das auch erwähnt werden.

gruss
bise
 
Hallo Klara,

schließe mich Bises Vorschlag an. Unbedingt alles aufführen, was im Alltag allein nicht mehr oder nur schwer zu bewältigen ist.

Deiner Freundin viel Erfolg,
liebe Grüße von
Monsti
 
Hallo Klara,

es gibt eine "offizielle" Tabelle. Siehe http://www.uwendler.de/ahp/index.html

Der Widerspruch sollte folgendermaßen aufgebaut sein
http://www.versorgungsverwaltung-baden-wuerttemberg.de/vvbw/feststellgschwbg.html

Man kann im Widerspruch durchaus auch auf die Tabelle verweisen, da sich die Sachbearbeiter des Vers.amt eigentlich daran orientieren sollten. Siehe
http://www.rheuma-online.de/fua/163.html

Solltest Du meinen "Vordruck" haben wollen, kannst Du mich gerne anmailen. Ein Kollege hat es von 30% auf 50% + "G" geschafft ;) .

Schöne Grüße
Jürgen
 
einspruch

Muster Widerspruch:


Absender:
Emil Mustermann
Musterstr. 21
12345 Musterstadt, den


Versorgungsamt
Von-Steuben-Str. 10

12345 Musterstadt

Gegen Ihren Bescheid vom ............GZ:........erhebe ich hiermit
Widerspruch.

Schriftliche Begründung folgt.
Gleichzeitig beantrage ich, mir alle ärztlichen Zeugnisse und
Gutachten, die Grundlage für Ihren Bescheid waren, in Fotokopie zu
übersenden (einschließlich der abschließenden Stellungnahme des
versorgungsärtzlichen Dienstes).

Mit freundlichen Grüssen


Unterschrift





klaraklarissa schrieb:
hallo ihr flinken finger ;) , die alle links in der hosentasche :D haben.
für eine freundin, die mit ihrem bescheid vom versorgungsamt nicht einverstanden ist, suche ich nach einem link zur formulierung des widerspruchs und nach der tabelle über den gdb bei bestimmten erkrankungen.
suche hier schon einige zeit rum, weis auch, das dies schon sehr oft thema war, aber finde irgendwie nix "knallendes" ;) .... ist scheinbar nicht mein internettag heute ....der rechner kachelt auch laufend ab ... naja wie es halt so ist.
meine freundin hat mb mit ziemlich ausgeprägte wirbelsäulensteifigkeit und gelenkbeteiligung, spritzt enbrel ...... soll nur 40% erhalten

wäre toll, wenn ihr mal eben in eurer linkkiste "grabbeln" könntet ....übermorgen würde ich ihr gerne infos geben, sie hat kein internet ....

.....vielen lieben dank ......
 
hach ich könnt euch.............

hach ich könnt euch knuuuuuuutschen :D

vielen dank schon mal für die vielen links und antworten ........ da finde ich garantiert was wir suchen.

selbst habe ich solche sachen ja auch schon mehrfach verfasst, aber will das zeugs irgendwie nie wieder in die hand nehmen .... ich denke, ihr könnt das verstehen ;)

habe auch schon alleine, ohne anwalt, nur über die briefform das arbeitsamt verklagt und den prozess gewonnen .... es ging damals so um etwa 800 DM ... haben und nicht haben ..sind schon 1600
ja auch sowas geht .... die hatten sich, trotz vorliegender unterlagen von mir, bei der berechnung meines alg geirrt und wollten nach nem dreivierteljahr geld zurück haben ....... nix haben sie bekommen .... :p


also nochmals zausend dank und wem noch was einfällt:

hier drunter ist noch platz
 
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