chronisch krank-zuzahlungen

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von daisy duck, 23. Januar 2004.

  1. daisy duck

    daisy duck Neues Mitglied

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    Hallo zusammen:)

    unsere politiker sind in die hufe gekommen und haben fstgelegt wer chronisch krank ist,
    habe heute in unserer tageszeitung einen artikel

    gelesen mit der überschrift ( ich zitiere auszugsweise )
    -chronisch kranke zahlen weniger-
    das ein patient künftig als schwerwiegend chronisch krank gelten soll,wenn er wenigstens ein jahr lang,mindestens einmal pro quartal ärztlich behandelt wurde und bestimmte zusatzkriterien erfüllt.
    zu den zusatzkriterienfür die anerkennung als chroniker gehört,dass die patienten entweder eine pflegebedürftigkeit der stufe zwei oder drei nachweisen müssen, ODERzu 60 % eine behindert sind,ODER eine kontienuierliche medizinische versorgung notwendig ist.
    sieht so aus ,als wenn es hoffnung gibt.
    Sorry es waren nicht die politiker sondern der gemeinsame bundesausschuss der selbstverwaltung (ärzte u. Apotheker )

    solong daisy duck:)
     
  2. hannilein

    hannilein die Espressosüchtige

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    Hier der genaue Wortlaut

    „Schwerwiegend chronisch krank: Voraussetzung ist eine ärztliche Dauerbehandlung, die durch mindestens einen Arztbesuch pro Quartal wegen derselben Krankheit nachgewiesen werden muss. Die Behandlung muss mindestens ein Jahr lang erfolgt sein. Zusätzlich muss e i n e s von drei Kriterien erfüllt sein:
    1. Pflegestufe 2 oder 3
    2. Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 Prozent oder Minderung der Erwerbstätigkeit (MdE) von mindestens 60 Prozent.
    3. Eine kontinuierliche medizinische Versorgung (ärztliche oder psychotherapeutische Therapie, Verordnung von Heilmitteln(!) oder Medikamenten oder Versorgung mit Hilfsmitteln), „ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung, oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität“ zu befürchten sind.


    Das hört sich doch schon besser an, damit dürfte doch ein Großteil von uns drin sein.

    LG Kathrin
     
  3. bond

    bond James - 007

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    mhhhhhhh

    das heißt also keine N3 verpackungen mehr verschreiben lassen???

    sondern nur kleine verpackungen,N1;N2

    damit ich jeden 2 ten monat den arzt besuchen muß :D

    tollll

    naja bei mir trift das nicht zu,bin ja alle sechs wochen in der ambulanz,

    für die infusion :D :D :D

    schönes wochenende 007
     

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  4. sunny-side

    sunny-side Neues Mitglied

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    [-chronisch kranke zahlen weniger-
    das ein patient künftig als schwerwiegend chronisch krank gelten soll,wenn er wenigstens ein jahr lang,mindestens einmal pro quartal ärztlich behandelt wurde und bestimmte zusatzkriterien erfüllt..........................


    ... ja, dass habe ich gestern ebenfalls in 2 versch. zeitungen gelesen.
    wäre schon prima. wie ist es aber bei verheirateten d.h. für est zusammenveranlagete. zählt das 1% nur von meinem gehalt oder von beiden gehältern`? danke für info
     
  5. JörgW

    JörgW Neues Mitglied

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    Hallo Sunny-side!

    Bei verheirateten sieht es so aus: Das gemeinsame Bruttogehalt wird genommen und da werden 4347 € abgezogen und davon werden die 1 % für den chronisch Kranke genommen der oder die nicht davon betroffene Partner zahlt bis zu den 2 %.

    Also praktisches Beispiel:
    Er verdient Brutto -> 2500 €, Sie verdient -> 3000 €, macht Brutto 5500 € im Monat dieses mal 12 ( Jahresgehalt ) + die Summe die vielleicht durch Ulaubs oder Weihnachtsgeld gezahlt wird oder sonstige Einnahmen -> diese Gesamtsumme in diesem Fall 66000 € - die 4347 € -> macht 61653 € davon nehme ich 1 % für den chronisch Kranken Partner -> macht 615,53 € für den nicht chronisch Erkrankten das doppelte.

    Dieses habe ich in einem Bericht gelesen, hoffe konnte Dir damit ein bisschen Helfen!

    Gruß Jörg
     
  6. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

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    Zuzahlungen für Ehegatten

    Hallo Jörg,

    ich habe gestern im Radio gehört, dass es wohl geplant ist, dass die 1%-Zuzahlung auch für den nicht chronisch Kranken gilt. Ich habe für diese Aussage aber noch keine Bestätigung gefunden.

    Gruß
    Birgit
     
  7. sunny-side

    sunny-side Neues Mitglied

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  8. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

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    Hallo,

    habe jetzt auch den Text im Net gefunden der die Zuzahlung von Ehegatten regelt, wenn ein "zahlendes Mitglied" als chronisch Krank angerkannt ist.

    Chronisch Kranke
    zahlen für alle medizinischen Leistungen maximal ein Prozent ihres zu versteuernden Bruttojahreseinkommens (Vorjahr). Dabei werden künftig alle Zuzahlungen berücksichtigt - also auch für Krankenhausaufenthalte, stationäre Rehabilitation, Hilfsmittel und die Praxisgebühr.

    Wer gilt als schwerwiegend chronisch krank?
    Schwerwiegend chronisch krank ist, wer folgende Regeln erfüllt: Der Patient muss innerhalb eines Jahres in Dauerbehandlung sein und mindestens einmal im Quartal wegen dieser Krankheit zum Arzt gehen. Zusätzlich muss die Pflegestufe 2 oder 3 vorliegen oder eine Behinderung von wenigstens 60 Prozent vorliegen.

    Auch der Arzt kann festlegen, welcher seiner Patienten als Chroniker eingestuft werden kann. Er muss bescheinigen, dass ein Absetzen der Behandlung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung herbeiführen würde, die Lebenserwartung vermindert oder die Lebensqualität dauerhaft beeinträchtigt.

    Die Höhe der Zahlung bei Paaren, in denen einer chronisch krank ist, ist jetzt auch klargestellt: Wenn in der Familie ein Partner chronisch krank ist, zahlen alle Familienmitglieder bis zu dem einen Prozent des Familieneinkommens.

    Die Zuzahlungsobergrenze für chronisch kranke Sozialhilfe-Empfänger in Heimen wird auf drei Euro im Monat begrenzt. Gesundheits-Staatssekretär Schröder sagte aber, auch dies werde noch verhandelt. Andere Sozialhilfe-Empfänger in Heimen sollten maximal sechs Euro zahlen. Momentan müssen Betroffene fast ihr ganzes Taschengeld für Zuzahlungen aufwenden.

    Der genau Text ist hierzu unter folgender Seite zu finden: http://www.mdr.de/nachrichten/reformen/1020843.html

    Damit ist klar das auch für nicht chronisch Kranke Familienangehörige generell die 1%-Regelung gilt.

    Viele Grüße
    Birgit
     
  9. Elke

    Elke wünscht allen

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    oh man, oh man,
    geht das nur mir so, oder seit ihr auch so verwirrt???

    mit dieser neuen regelenung komme ich noch nicht ganz klar und
    wie ist nun das gemeint:
    heißt das, dass die medis meines mann und meine zusammen gezogen werden und dann bis 1% (ich falle in die reglung chronisch) oder muss einmal ich die 1% und einmal mein mann die 1% des bruttoeinkommens haben???

    ich habe mir den zuzahlung-rechner von der Tk runtergeladen und dort steht auch das für den lebenspartner 4.347,00 euro und für jedes familienversicherte kind 3.648,00 euro in abzug gebracht werden.

    http://www.tk-online.de/centaurus/generator/tk-online.de/dossiers/d020__befreiung__zuzahlung/intro-befrei-zuzahl.html
    unten links drauf klicken dann geht eine PdF datei auf in der kann man seine daten eingeben,
    den namen braucht man nicht eingeben!

    alles gute
    eine noch mit vielen fragen im kopf
    elke
     
  10. Nutella

    Nutella Mitglied

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    hey

    also ich habe es so verstanden, das ich zu den chronisch kranken zähle genauso wie mein Mann...

    nur der haken ist 1 % des Familieneinkommens nachweisen für ärzte, rezeptgebühren in der apotheke und beim krankengymnasten... das schaffen wir leider nicht :( ausser ich lass mir nur N1 geben, damit ich immer 5 euro habe..

    hört sich ja toll an, wenn man das nicht aht, aber trotzdem müssen wir einiges zahlen und leben von einem Gehalt...

    ich bin ja echt mal gespannt, ob ich die 1% zusammen bekomme
     
  11. Ulla

    Ulla "hessische Hexe"

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    Hallo Zusammen!!!!

    Bei dieser Gesundheitsreform werden nur die Gesunden entastet und das macht mich total wütent



    Das mit der 1% Regelung habe ich schon mal verstanden, aber irgendwie finde ich es immer noch nicht gerecht.

    Warum läßt man die chronisch Kranken nicht gleich weniger bezahlen????
    Wäre doch viel gerechter, hat man einen Krankenhausaufentahlt kommt man schnell zu dem nötigen Betrag.
    anderen fehlt evtl. nur ein geringer Betrag um an die Grenze zu kommen, der zieht doch ganz schnell den kürzeren.

    Für mich habe ich mir überlegt vorerst nicht mehr auf Doc morris zurück zugreifen, damit ich auch zügigst auf meine 1% komme.

    Das einzig Gute an der Sache ist jetzt das für Ehepartner und Kinder Festbetäge abgezogen werden.

    Trotzdem ärgere ich mich total, denn mein Eisenpräparat mußte ich jetzt in der Apotheke selbst zahlen und docmorris war nur ein paar Cent günstiger.
     
  12. **ina**

    **ina** Mitglied

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    Aber wieso sollten denn die Medikamente, die ich selbst zahlen muss mit unter die 1% fallen?
    Bei mir betrifft es Vitamin E (hat mir meine rheumatische Mama empfohlen, weil man ihr während ihrer Kur in Bad Bramstedt ans Herz gelegt hat, dass das unheimlich wichtig sei; die werdens ja wissen und ich lass es mir von ihr meistens schenken, zu Ostern, zum Nikolaus etc....), Eisen (gegen den Eisenmangel), Jod (für die Schilddrüse), Mönchspfeffer (gegen die mörderischen Krämpfe mit Brechen vor Schmerzen während der roten Woche) und Zink (damit mich die Grippen nicht mehr 2 Wochen am Stück tief in die Kissen nageln). Dazu kommen die Medikamente, zu denen mir mein Arzt rät, wenn ich mal "spontan" krank bin (und nicht nur chronisch). Bei meiner gerade überstandenen Grippe waren das 2 Medis zu den Antibiotika, die er mir natürlich verschrieben hat.
    Die nehm ich zwar nicht alle, weil ich nen Faible für lustige Pillen habe oder nen Weltrekord im Tablettenschlucken aufstellen will. Aber ich hab es so verstanden, dass die verschreibungsfreien Medikamente nicht nur selbst bezahlt werden müssen, sondern auch nicht unter die 1 oder 2 % fallen werden. Wäre doch sonst total unlogisch, oder?
    *höhöhöhö* die kleine Ina argumentiert mit Logik bezüglich der Gesundheitsreform. Ich lach mich scheckig. :D :D :D

    Nun denn, das wird wohl noch ne Weile dauern, bis man durch diese Kathastrophenreform richtig durchblickt.

    Ich wünsche Euch nen guten Start in die neue Woche.

    Liebe Grüße

    ina (o:
     
  13. peggy

    peggy Guest

    Hallo alle zusammen,

    zu diesem Thema habe ich gehört, dass man auch das Fahrgeld zum Arzt mitberechnen kann.
    Weiß jemand von Euch, wieviel Cent man pro KM veranschlagen kann?
    :confused:
     
  14. Nutella

    Nutella Mitglied

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    also wenn man das Fahrgeld dazurechnen darf,dann komm ich locker über die 1 %

    aber ich kann zumindest bei der Steuer diese FAhrten ansetzen, das ist ja schonmal positiv
     
  15. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

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    Hallo,

    normale Fahrkosten zum Arzt werden von der KK nicht mehr erstattet. Daher rechnen diese Aufwendungen auch nicht in die Zuzahlung mit rein. Der einzige Weg wäre eine Taxischein-Verordnung bei vorliegen der med. Notwendigkeit - mit entsprechender Zuzahlung.
    Ich kann meine Fahrkosten leider auch nur über die Steuer absetzen (komme ohne Probs über die Schallgrenze).

    Gruß
    Birgit
     
  16. peggy

    peggy Guest

    Hi,

    dann ist das mit dem Fahrgeld wohl auch geändert worden :mad: . Gut, dass Ihr das sagt.
    Braucht man für die Steuer denn für jede Fahrt einen Stempel vom Arzt?
    :confused:
     
  17. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

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    Brakel, Kreis Höxter
    Hallo Peggy,

    es reicht für gewöhnlich alle Termine aufzuführen und sie gesamt unterschreiben zu lassen (vielleicht kann auch der Arzt die Termine ausdrucken, wirkt dann noch besser).
    LG Birgit
     
  18. peggy

    peggy Guest

    Danke Birgit.:D
     
  19. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    arzt-und therapiefahrten.....

    hallo ihr lieben r-o-ler,

    also ich mach mir einen routenausdruck.setz die adresse drauf und die einzelnen wahrgenommenen termine, mein doc oder sekr.oder arzthelferin machen mir nen stempel und handzeichen druff und so reiche ich es ein.

    wird gerne gesehen, so müssen die KM nicht einzeln nachgeprüft werden.

    (manchmal muß man allerdings für dieses testat was bezahlen......:rolleyes: oh je, hab ich mich aufgeregt. nur noch mit vollem portemonnaie zum arzt. das nächstemal laß ich mir jedesmal ein handzeichen an dem termin machen, das ich da war.
    dann braucht herr doktor vielleicht nicht mehr selber zu unterzeichnen.....).

    in diesem sinne

    liebi:)
     
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