BU nach Meinung des Kurdoc.

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Kurt53, 16. März 2007.

  1. Kurt53

    Kurt53 Neues Mitglied

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    :confused: Hallo zusammen
    Melde mich aus der Kur in Bad Aachen zurück. War eigendlich ganz ok.
    Bis dann bei der Abschlussuntersuchung der Doc sagte , in meinem Beruf
    als Dachdecker könnte ich nicht mehr arbeiten.:mad: Die CP hätte schon
    beträchtliche Erosionen an den Gelenken verursacht. Meine Frage ?
    Wer weiß wie hoch so eine BU-Rente wäre und ob und vieviel man
    hinzu verdienen kann. Bin seit 38 Jahren im Beruf und 54 Jahre alt .

    Über eventuelle Antworten würde ich mich freuen

    Kurt

    Wer Fragen zur Rheumaklinik Aachen hat , die kann ich beantworten.
     
  2. Vadder

    Vadder albert

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    Hallo Kurt ruf bei deiner versicherungsanstalt und lass dir einen ausdruck zustellen über deine rentenansprüche :)

    gruss vadder
     
  3. Kurt53

    Kurt53 Neues Mitglied

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    BU Rente nach Kurdoc

    :) Danke Vadder
    werde ich direkt nächste Woche in Angriff nehmen.:)

    Gruß Kurt
     
  4. Vadder

    Vadder albert

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    Hannover
    hallo kurt
    du hast aber auch die möglichkeit den versicherungsältesten (erfragen bei der versicherungsanstalt) einzuschalten

    der kommt auf wunsch auch nach dir zu hause
    (sind ehrenamtliche ehemalige mitarbeiter der versicherungsanstalt)
    stehen aber soviel ich weiß auch im telefonbuch:)

    gruss
     
  5. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

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    Hallo Kurt,

    pass bloß auf, dass Du nicht mehr als 350 Euro im Monat dazu verdienst, solange Du keine Altersrente beziehst, sonst mußt Du mit sehr empfindlichen Rückzahlungen rechnen! Es sind keine 400 Euro! Das weiß nicht jeder und letztens kam dazu ein Bericht im Fernsehen.

    Viele Grüße
    Jürgen
     
  6. Sabinerin

    Sabinerin Bekanntes Mitglied

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    Hallo Kurt,

    die BU-Rente gibt es ja nicht mehr, sondern die verminderte und volle Erwerbsminderungsrente.

    http://www.rententips.de/rententips/grv/em/01.php

    Zitat:
    Teilweise erwerbsgemindert ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit im Rahmen einer 5-Tage-Woche zwar mindestens 3 Stunden, jedoch nicht mehr als 6 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein kann.

    Voll erwerbsgemindert ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Selbstständige sind von einer Rente wegen voller Erwerbsminderung nicht ausgeschlossen.

    Zitat-Ende

    Heutzutage geht es nicht mehr darum, ob man in seinem erlernten Beruf arbeitsunfähig ist, sondern auf dem "allgemeinen Arbeitsmarkt" eingesetzt werden kann oder nicht.

    Es wäre gut, wenn Du Dich von einem Fachberater entsprechend beraten lässt.

    LG
    Sabinerin
     
  7. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

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    Rheinbach
    Hallo Sabinerin,

    bist Du sicher dass es die BU Rente auch nicht mehr für vor 1960 Geborene gibt? Mir war so als hätte ich mal sowas gelesen, aber als junger Hüpfer guckt man nicht so genau hin ;) .

    Viele Grüße
    Jürgen
     
  8. Sabinerin

    Sabinerin Bekanntes Mitglied

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    Hallo Jürgen,

    Du hast Recht, wobei es trotzdem auf die teilweise Erwerbsminderungsrente hinausläuft.

    http://www.rententips.de/rententips/lexikon/index.php?index=1229

    Zitat:
    Eine Rente wegen Berufsunfähigkeit wurde nur bei einem Rentenbeginn bis zum 31.12.2000 gezahlt. Seit dem 01.01.2001 wird in der Rentenversicherung zwischen teilweiser oder voller Erwerbsminderung unterschieden. Das Risiko der Berufsunfähigkeit wird für Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren sind, weiterhin abgesichert. Für die Berufsunfähigkeit muss das Leistungsvermögen in dem erlernten bzw. auf Dauer ausgeübten Beruf aufgrund von Krankheit oder Behinderung gegenüber einer gesunden Vergleichsperson auf weniger als 6 Stunden gesunken sein.
    Der Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit ist nur dann zu prüfen, wenn eine Leistungsminderung im bisherigen Beruf auf weniger als 6 Stunden attestiert wird, im Übrigen aber eine mindestens 6-stündige Leistungsfähigkeit für Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes vorliegt.

    Kann der bisherige Beruf oder eine zumutbare Verweisungstätigkeit noch mindestens 6 Stunden täglich ausgeübt werden, liegt Berufsunfähigkeit nicht vor.

    Zitat-Ende

    Das nennt sich dann "Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit"

    http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_11314/SharedDocs/de/Navigation/Rente/Leistungen/em__renten__node.html__nnn=true


    LG
    Sabinerin
     
  9. Kurt53

    Kurt53 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    3. Februar 2007
    Beiträge:
    209
    Hallo:)
    Habt vielen Dank für eure Antworten.Habe am Donnerstag einen Termin
    beim Rentenservicezentrum. Mal sehen was die sagen.


    Gruß Kurt:)
     
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