BTM ins Ausland mitnehmen

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Angie, 29. Juni 2006.

  1. Angie

    Angie Alte Häsin

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    Hallo Ihr Lieben,
    ich habe heute in meiner neuesten PTA Zeitung einen wirklich guten Link gefunden. Den will ich euch natürlich nicht vorenthalten.
    Es geht um die Ausfuhr von Betäubungsmitteln zum Eigenbedarf.
    "Bei Reisen von bis zu 30 Tagen in Mitgliedsstaaten des Schengender Abkommens sollte die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln mit einer vom Arzt ausgefüllten und durch die zuständige oberste Landesgesundheitsbehörde oder einer von ihr beauftragten Stelle beglaubigten Bescheinigung erfolgen."
    Die Formulare können bei der Bundesopiumstelle oder hier
    http://www.bfarm.de/cln_043/nn_424308/DE/Bundesopiumstelle/BtM/form/form-node.html__nnn=true
    downloaden.

    Bei Reisen in andere Länder, besonders nach Asien, empfiehlt es sich neben den entsprechenden Bescheinigungen durch den verschreibenden Arzt, genaue Informationen über die Mitnahme von BTMs im entsprechenden Land einzuholen. Informationsquellen sind die jeweiligen Botschaften, deren Adressen auf verschiedenen Reiseseiten im Internet zu finden sind. (z.B. www.fitfortravel.de, www.crm.de oder www.travelmed.de)

    So, hoffentlich kann jemand damit etwas anfangen :)

    Liebe Grüße
    Angie
     
    #1 29. Juni 2006
    Zuletzt bearbeitet: 29. Juni 2006
  2. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

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    Hier noch eine Ergänzung: Das ausgefüllte Formular muss sowohl vom Arzt wie auch von der für diese Bestätigung zuständige Behörde im jeweiligen Bundesland bestätigt werden. Diese betreffende Behörde ist i.d.R. das Gesundheitsministeriums des Bundeslandes (in absoluten Ausnahmefällen mal das Gesundheitsamt des Kreises).
     
  3. Angie

    Angie Alte Häsin

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    Liebe Birgit,
    vielen Dank, da hab ich beim abtippen ein "beglauigte Bescheinigung" überlesen, sorry, aber Du hast ja aufgepasst. Ich habe es ergänzt.

    Liebe Grüße
    Angie
     
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