Havin
Neues Mitglied
Hallo liebe User...
es war ja mal die Rede von einer evtl. Erhöhung der Renten bei Erwerbsminderungsrente aufgrund eines BSG Urteiles... es liefen auch viele Überprüfungsanträge diesbezüglich...
nun ist wohl eine Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 14.08.2008) erklärt worden..........
kennt jemand diese Rechtsprechung vom 14.08.2008?????? und heißt das das die Renten (Erwerbsminderung) in gleicher Höhe bleiben und womöglich dann auch keine rückwirkenden Zahlungen folgen werden, da es ja eh keine Änderungen gab??????????????
über Antwort bin ich echt gespannt...
liebe Grüße schöne Ostern...
Havin
es war ja mal die Rede von einer evtl. Erhöhung der Renten bei Erwerbsminderungsrente aufgrund eines BSG Urteiles... es liefen auch viele Überprüfungsanträge diesbezüglich...
nun ist wohl eine Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 14.08.2008) erklärt worden..........
kennt jemand diese Rechtsprechung vom 14.08.2008?????? und heißt das das die Renten (Erwerbsminderung) in gleicher Höhe bleiben und womöglich dann auch keine rückwirkenden Zahlungen folgen werden, da es ja eh keine Änderungen gab??????????????
über Antwort bin ich echt gespannt...
liebe Grüße schöne Ostern...
Havin