@gypsylein
Ich habe auf Antrag auch "nur" GdB 40 bekommen. Laut Tabelle stehen mir eigentlich 70 zu. Ich habe Wiederspruch eingelegt, der abgeleht wurde und habe gegen den Bescheid geklagt. Die Prozedur läuft aber inzwischen über 2,5 Jahre, weil das Sozialgericht keinen Gutachter findet, der Zeit hat und bereit wäre mich zu begutachten.
Wenn du also Wiederspruch einlegen willst, nimm dir besser gleich einen Fachanwalt dazu, ausserdem brauchst du sehr viel Geduld. Mein Anwalt meinte schon vor der Pandemie dauerten Wiederspruchsklagen schon 1 bis 2 Jahre und mehr. Am besten du suchst dir direkt einen Fachanwalt oder einen von Behindertenbund, BDH oder ähnliches. Bei Wiederspruchsklage brauchst du den Anwalt nicht bezahlen. Nur wenn der Wiederspruch ohne Klage durchgeht, hast du oder im Idealfall deine Rechtschutzversicherung die Kosten an der Backe.
Wichtig:
Es gibt eine Frist für den Wiederspruch und auch für die Klage, ich meine mich erinnern zu können dass das nur 2 oder 4 Wochen waren. Du müsstest also zügig handeln!
Anspruch auf einen Bescheid zum Wiederspruch hat man eigentlich innerhalb von 3 Monaten .... vielleicht geht es da wo du wohnst ja schneller als bei mir. Eine Klage gegen den Fristverstoss des Gerichts ist wohl auch nicht hilfreich, weil dann gern mal pauschal abgelehnt wird, damit sie einen erstmal vom Schreibtisch haben.
Beim Grad der Behinderung geht es aber in erster Linie nicht um die Menge oder die Schwere deiner Krankheiten, wenn die Krankheiten nicht in unmittelbarem Zusammenhang stehen, werden sie ohnehin immer nur einzeln bewertet und nicht aufaddiert. So kommt man bei mehreren Krankheitsbildern unter Umständen zu mehreren unterschiedlichen GdBs unter 50.
Es geht viel mehr um die besonderen Belastungen und Einschränkungen, die du durch deine Krankheiten hast. Die Einschränkungen müssen gut beschrieben und sauber zugeordnet werden. Am besten schön chronologisch mit allen erfolgten Behandlungen Therapien, Diagnosen, Facharztberichten, bildgebende Ergebnisse etc.
Leider hat das Ganze mit deiner persöhnlichen Einschätzung zur zukünftigen Arbeitsfähigkeit nichts zu tun.

Klingt komisch ... ist aber so.
Falls du besonders lang beschäftigt bist, also 45 Jahre +, kannst du bei einem GdB ab 50 mit 62 Lebesjahren vorzeitig in Rente gehen und musst "nur" 10,8 % Abzug in kauf nehmen.
Bei einem GdB ab 50 hast du auch einen kleinen Steuervorteil, Anspruch auf zusätzliche 5 bezahlte Urlaubstage und besonderen Kündigungsschutz.
Den Kündigungsschutz kannst du auch jetzt schon durch einen Antrag bei der Argentur für Arbeit bekommen. Es gibt ihn als Download und nennt sich Gleichstellungsantrag. Es ist ein bisschen Papierkram-Aufwand, dürfte bei deinen Erkrankungen aber locker durchgehen.
Mit genehmigtem Gleichstellungsantrag bist du auch mit GdB 30 und 40 in Bezug auf den Kündigungsschutz rechtlich einem Schwerbehinderten gleichgestellt. Dies betrifft aber ausschließlich den Kündigungsschutz und das Recht auch Arbeitserleichterungen in Form von ergononomischer Arbeitsplatzgestaltung und Ähnliches.
Bei der Gleichstellung bist du dem Arbeitgeber aber nicht auskunftspflichtig und könntest den Bescheid im Fall einer Kündigung quasi als Joker aus dem Ärmel zaubern. Vermutlich wird man als Krankenschwester zur Zeit aber sowieso nicht gekündigt.
Wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll oder garnicht mehr arbeiten kannst, bleibt unabhängig vom GdB die Beantragung einer vollen oder teilweisen (weniger als 6 oder 4 Stunden täglich) Erwerbsminderungsrente. Dazu kann dir Aida2 Genaueres erzählen.
Grundsätzlich gilt hier aber "Reha vor Rente". Man würde dich also erstmal in eine mehrwöchige Reha schicken, mit dem Ziel dich noch für eine Weile für die Arbeit fit zu bekommen. So eine Reha ist nicht schlecht, mir tat sie immer sehr gut und hat mir auch jeweils für eine Weile gut geholfen und mich ein ganzes Stückweit wieder nach vorne gebracht.
Wenn ich dir einen Rat geben darf, dann trete fix in einen Verein ein, der sich mit den Rechten von Behinderten befasst und entsprechenden Beistand anbietet. Das kostet in der Regel nur ein paar Euro im Jahr, lässt sich steuerlich absetzen und du hast immer kompetente Beratung von Fachleuten, die auf deiner Seite sind.
Das war jetzt eine ganze Menge Input, ich hoffe aber ich konnte dir damit ein wenig weiter helfen.
Liebe Grüße und gute Besserung wünscht Manoul
